Schreiben der Personalstelle bzgl. Amtsarzt Vorladung

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Karin.H.
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Schreiben der Personalstelle bzgl. Amtsarzt Vorladung

Beitrag von Karin.H. »

Hallo zusammen,

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Ich bin Berliner Beamtin und 2015 wegen dauernder Dienstunfähigkeit in dem vorzeitigen Ruhestand versetzt worden.
Die 1. Untersuchung beim Amtsarzt erfolgte nach 6 Monaten Krankheit. Meine Personalstelle hatte mich diesbezüglich schriftlich informiert. Der Amtsarzt empfahl eine Wiedervorstellung in 2 Jahren. Meine Personalstelle teilte mir schriftlich mit, dass sie der Empfehlung des Amtsarztes folgt und schrieb, sie würden mich in 2 Jahren wieder anschreiben. Ich wurde jedoch wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, womit ich einverstanden war.

Nach 2 Jahren erhielt ich erneut einen Brief von der Personalstelle und die dritte amtsärztliche Untersuchung erfolgte im letzen Sommer. Die Dienstunfähigkeit wurde bestätigt, und eine Wiedervorstellung in ca. 3-4 Jahren empfohlen.

Zum ersten Mal habe ich seitdem nichts mehr von meiner Personalstelle gehört. Obwohl ich ja von meiner Behörde nach jedem Amtsarzt Termin schriftlich über die weitere Vorgehensweise in Kenntnis gesetzt wurde.

Eine Freundin meinte, die Personalstelle hätte ihr auf Nachfrage mitgeteilt, sie würden mich auch nicht anschreiben, weil sich an meiner Dienstunfähigkeit nichts geändert hätte, und ich im Ruhestand sei. Ich selbst konnte dort bislang nicht nachfragen, weil ich zu traumatisiert bin. Nun weiß ich aber nicht, was ich davon halten soll. Lassen sie mich jetzt für immer in Ruhe oder werde ich in 3-4 Jahren nochmals angeschrieben?

Wenn ich mich entschließe, schriftlich nachzufragen, befürchte ich natürlich, etwaige schlafende Hunde zu wecken. Andererseits ist diese Unsicherheit schrecklich.

Wem erging es ähnlich bzw. weiß Jemand, ob das übliche ist, plötzlich kein Schreiben mehr von der Personalstelle zu erhalten? Und was bedeutet das?

Habt Dank für eure Antworten.
Telekommiker
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Re: Schreiben der Personalstelle bzgl. Amtsarzt Vorladung

Beitrag von Telekommiker »

Hallo Karin,

erst einmal darf ich Dir mitteilen, dass Deine jetziges Situation nachvollziehbar ist. Es liegt ja im naturell des Menschen, dass man wichtige Dinge
geklärt haben möchte - aber man/frau will natürlich bestenfalls ein positives Ergebnis haben und hofft, diese auch zu bekommen.

Ich würde an Deiner Stelle einfach Vorsorge dafür tragen, dass eine Untersuchung bzw. eine mögliches Ergebnis in deine Richtig "gelenkt" werden
kann. Dazu gehört meiner Meinung nach eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt/Ärztin, die Deine gesundheitliche Situation gut bzw. am
Besten kennt. Wenn diese Ärztin dann einen ärztlichen Bericht schreibt, dass Du weiterhin dienstunfähig bist, dann wird sich der Amtsarzt in der
Regel auch daran halten. Ob der DH sich daran hält, mag man nicht voraussagen können - das kommt ja immer auf den jeweiligen Umstand an...

Aus der Ferne würde ich mal behaupten, dass ein DH eine Beamtin mit eine solchen Diagnose nicht zurück haben möchte. Aber da ist jeder Fall
individuell zu betrachten. Aber auch wenn Du jetzt für dich ein positives ärztliches Gutachten hast, bleibt natürlich immer noch der Gedanke im
Kopf, was dein DH mit Dir vorhat.
Ob Du jetzt offensiv nach vorne gehst und ggf. deinem DH direkt das Gutachten vorlegst oder ob Du einfach auf eine Reaktion von deinem DH
wartest - das alles wird deine Gedanken in irgend einer Form beeinflussen. Suche für Dich den besten Weg heraus, sprich mit vertrauten Menschen
darüber und versuche einfach aus der "Spirale" herauszukommen - was aber nicht immer so einfach ist, wie es sich anhört...

Aber ich denke auch, dass der Amtsarzt den Empfehlungen deines Arztes sich anschließt und das Du nichts mehr zu "befürchten" hast und weiterhin
dein Leben als Pensionärin in dem Maße genießen kannst, wie es deine Gesundheit erlaubt.
Karin.H.
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Re: Schreiben der Personalstelle bzgl. Amtsarzt Vorladung

Beitrag von Karin.H. »

Hallo Telekommiker,

Danke für deine Antwort.
Der Amtsarzt ist den Gutachten meiner behandelnden Ärzte gefolgt.

Was mich stutzig macht, ist halt, dass mein Dienstherr sich auf das letzte Schreiben vom Amtsarzt (liegt mir in Kopie vor) bei mir nicht mehr gemeldet hat. Sonst hat er immer geschrieben, dass er der Empfehlung des Amtsarztes folgt, und er mich in 2 Jahren wieder zur Untersuchung schickt.

Diesmal lautete die Empfehlung 3-4 Jahre. Und seit 6 Monaten warte ich auf ein neues Schreiben vom DH.
Nun habe ich um drei Ecken erfahren, dass die Personalstelle mich nicht mehr anschreibt, weil ich weiterhin dienstunfähig bin.
Aber ich muss doch wissen, wann ich wieder zum Amtsarzt geschickt werde! !!

Das ist halt meine Frage. Was bedeutet das Schweigen seitens des DH? Hat schon Jemand in Berlin die gleichen Erfahrungen gemacht? Also regelmäßig Briefe mit Ankündigung weiterer Amtsarzt Termine erhalten, und dann plötzlich gar nicht mehr? Ich kann das nicht deuten.
Karin.H.
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Re: Schreiben der Personalstelle bzgl. Amtsarzt Vorladung

Beitrag von Karin.H. »

Hallo Pilger,

Das ist wirklich das erste Mal, dass ich von Jemanden höre, dass es ein ähnliches Handeln des DH gibt. Bisher habe ich von Leuten vom Finanzamt und der Feuerwehr lediglich mitgeteilt bekommen, dass die jeweilige Personalstelle ein 'letztes' Schreiben raus geschickt hat. Und darin stand, dass von weiteren Vorstellungen beim Amtsarzt nunmehr abgesehen wird.

Insofern bin ich wirklich verunsichert, was das 'Schweigen im Walde" angeht.

Bei mir hat der Amtsarzt festgestellt, dass in den nächsten Jahren vermutlich keine Dienstfähigkeit mehr hergestellt wird. Trotzdem empfahl er eine erneute Untersuchung in 3-4 Jahren.

Das blöde ist ja, dass man sich mit solch einer unsicheren Prognose später noch nicht einmal um einen 450 Euro Job kümmern kann, wenn es einem ein bisschen besser geht.

Stell dir vor, man muss dann plötzlich nach Jahren wieder zum Amtsarzt und muss nun angeben, dass man zumindest wieder sooo fit ist, dass man einem Mini Job nachgehen kann. Da wird man dann doch sofort reaktiviert! Und der ganze Mist geht von vorne los.

Ich bin noch am Überlegen, ob ich nicht doch mal dort ganz auf dumm nachfragen sollte.

Also mich macht dieses Verhalten vom DH fertig.

Aber lieben Dank für deine Antwort!

Gruß,
Karin
Torquemada
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Re: Schreiben der Personalstelle bzgl. Amtsarzt Vorladung

Beitrag von Torquemada »

Karin.H. hat geschrieben: 5. Feb 2018, 19:18
Stell dir vor, man muss dann plötzlich nach Jahren wieder zum Amtsarzt und muss nun angeben, dass man zumindest wieder sooo fit ist, dass man einem Mini Job nachgehen kann. Da wird man dann doch sofort reaktiviert! Und der ganze Mist geht von vorne los.

Das ist eine irrige Vorstellung.
Karin.H.
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Re: Schreiben der Personalstelle bzgl. Amtsarzt Vorladung

Beitrag von Karin.H. »

Pilger,

Du hast ja Recht.
Und der Gedanke, dass ein Mini Job ein Zeichen dafür ist, dass man sein Leben gestaltet, und dadurch nicht automatisch als dienstfähig gilt, also, dass ist sehr schön formuliert. So habe ich das noch nicht gesehen. Ich hoffe, dass mein blockiertes Denken und mein im Kreis drehen, bald nachlässt.
Deine Zeilen machen mir jedenfalls Mut.

Danke!
Telekommiker
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Re: Schreiben der Personalstelle bzgl. Amtsarzt Vorladung

Beitrag von Telekommiker »

Hallo Karin,

also erst einmal ist ein Nebenjob im Vorruhestand nicht Genehmigungs- sondern wenn überhaupt höchsten Anzeigepflichtig.
Das Gesetz besagt, dass die mit der dienstlichen Tätigkeit ausgeführte Nebentätigkeit, die im Zusammenhang mit der ehemaligen
beruflichen Tätigkeit steht und durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können, anzuzeigen sind.

Da oftmals nicht vorher rechtssicher erkennbar ist, ob eine Nebentätigkeit mit der ehemaligen Tätigkeit im dienstlichen
Interesse steht, würde ich bei meinem Dienstherr entweder anfragen ob das so ist oder einfach die Nebentätigkeit dem Dienstherrn
anzeigen.

Es ist ja auch nicht verboten, einer Nebentätigkeit nachzugehen, wenn Du im Vorruhestand bist - wäre ja auch blöd, denn mit
einer Nebentätigkeit kommt man ja auch ggf. wieder zurück ins normale Leben und nimmt daran teil. Ich denke auch mal, dass
es den Dienstherrn überhaupt nicht interessiert, ob Du einer Nebentätigkeit nachgehst sondern nur, ob Du über die Verdienstgrenze
kommst und evtl. eine Anrechnung erfolgen muss.

Ich würde aus der Ferne einmal sagen, dass Du dir nicht so viel Sorgen wegen einer Reaktivierung machen muss - aber das ist dann
ja auch einfach gesagt, wenn man selber nicht betroffen ist - ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Kraft und Mut für die Zukunft,
denn es gib viele Dinge die wesentlich wichtiger sind als die Gedanken an den Dienstherrn.
Karin.H.
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Re: Schreiben der Personalstelle bzgl. Amtsarzt Vorladung

Beitrag von Karin.H. »

Hallo Telekommiker,

Ich dachte immer, dass nicht der Dienstherr die Nebentätigkeit angezeigt bekommt, sondern das entsprechende Landesverorgungsamt. Denn als Pensionärin bekomme ich ja auch von dort mein Geld.

Zudem hörte ich, dass Pensionäre, die durch Berufsunfähigkeit in Ruhestand geschickt wurden, lediglich 450 Euro dazu verdienen dürfen.

Also da muss ich mich später ggf. noch genau erkundigen.

Mein Fall hat nun übrigens eine interessante Wendung genommen. Nachdem sich meine Freundin ja für mich bei meinem DH erkundigt hat, und es erst hieß, ich bekäme kein neues Schreiben, haben sie nun erklärt, nie ein Schreiben vom Amtsarzt erhalten zu haben.

Nun bin ich gespannt, was weiter passiert.

Nochmals danke für deine Nachricht.
Telekommiker
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Re: Schreiben der Personalstelle bzgl. Amtsarzt Vorladung

Beitrag von Telekommiker »

Hallo Karin,

also wer jetzt dein Dienstherr genau ist, musst Du ja wissen. Du bist ja Landesbeamtin in Berlin - oder ?
Im Zweifelsfall mal deinen Ansprechpartner anrufen und nachfragen, wo Du dich genau hinwenden musst, wenn Du dienstrechtliche Belange geklärt wissen möchtest. Dann musst Du dich dort einfach mal erkundigen...

Für das Land Berlin gilt Folgendes - hoffentlich ist das richtig - daher eher unverbindlich:
71,75% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet, mindestens ein Betrag in Höhe des Eineinhalbfachen der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4, zuzüglich 325 Euro.
Um diesen Betrag voll auszuschöpfen, musst Du aber auch schon die 71,75 % voll ausgeschöpft haben - ich glaube das ist bei Dir jetzt nicht der Fall und aus diesem Grunde wirst Du bei einem Nebenjob oder
450 Euro-Job den Höchstbetrag aller Voraussicht nicht ausschöpften bzw. überschreiten.

Wenn Du aber tatsächlich was hinzuverdienen möchtest, schreib deinen Dienstherrn an und bitte Ihn, Dir verbindlich den Betrag zu nennen, bis zu welchem Betrag Du aktuell hinzuverdienen darfst, ohne dass es zu einer Kürzung kommt. Brauchst auch keine Angst zu haben, dass Dich einer Reaktivierung will. Einfach eine verbindliche Anfrage stellen, dann bekommst Du auch eine verbindliche Auskunft bzw. einen Richtwert den Du einhalten kannst.

Bei Bundesbeamten ist es ein wenig einfacher geregelt - insgesamt sind es dort 525 € pro Monat (450 € x 14 Monate / 12 Monate) - somit kann man immer von dem gleichen Hinzuverdienst bei allen ausgehen.
Torquemada
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Re: Schreiben der Personalstelle bzgl. Amtsarzt Vorladung

Beitrag von Torquemada »

Kannst du das mal lassen, die arme Frau so zuzuschwallen !!! Die ist doch nicht doof und hat selbst schon darauf hingewiesen, dass sie weiss, wohin sie sich wenden muss.
Telekommiker
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Re: Schreiben der Personalstelle bzgl. Amtsarzt Vorladung

Beitrag von Telekommiker »

Komisch ist es, dass wenn man mal eine normale Antwort hier gibt, immer wieder solch merkwürdige Kommentare hier kommen.
Ich habe das Gefühl, dass manche User hier die Fragensteller/innen bewusst dumm und klein halten wollen...

Aber dann können wir ja die Gleichstellungsbeauftragte hier bei diesem Forum direkt mit einbeziehen...XXXXXXXXXXXXXXXXXXX mod
Karin.H.
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Re: Schreiben der Personalstelle bzgl. Amtsarzt Vorladung

Beitrag von Karin.H. »

Ihr Lieben,

Nicht streiten ... Ist alles ok.

Ich danke euch.
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