Beurteilung wird aufgeschoben und aufgeschoben

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Hanswurst I.
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Beurteilung wird aufgeschoben und aufgeschoben

Beitrag von Hanswurst I. »

Guten Morgen!

Folgende Fragestellung tat sich auf:

Beurteilung zum 31.12.2009, neuer Beurteilungszeitraum 1.1.10 - 31.12.2013
Beförderung aufgrund dieser Beurteilung am 01.04.2013

Nun wird natürlich die Beurteilung aufgrund der Beförderung aufgeschoben zum Halbjahrezeitpunkt nach dem ein Jahr Dienstleistung im neuen Amt erfolgt ist. Also theoretisch am 30.06.2014. Soweit so richtig.

Am 05.01.2014 wurde aber eine Elternzeit bis einschließlich 30.04.2015 angetreten. Bis zum Antritt der Elternzeit fielen erst 279 Tage Dienst an. Reicht also natürlich nicht.

Zwischen 1.5. und 10.10.2015 wurde wieder Dienst geleistet. Das heißt die fehlenden 86 Tage Dienstleistung wurden am 26.07.2015 erreicht, daher sehe ich eine fällige Beurteilung zum nächsten Halbjahrestermin, also 31.12.2015. Am 11.10.2015 wurde eine neue Elternzeit angetreten die bis 14.08.2017 ging. Dienstantritt dann entsprechend zum 15.08.2017.

Jetzt sagt die Personalführung beim OLG, dass gemäß 3.3.3 JuBeurteilBek ( https://www.verkuendung-bayern.de/jmbl/ ... /seite:106 ) die Beurteilung wegen der Elternzeit aufgeschoben werden muss bis 31.12.2018 (!). Das bedeutet, dass der Beurteilungszeitraum auf 9 (!) Jahre ausgedehnt wird und damit eine Beurteilung quasi fehlen würde. Zumal zweifelhaft ist, wie die Beurteilung dann im Vergleich mit anderen ausfallen würde. Im Zeitraum vor der ersten Elternzeit war die Beamtin herausragend und ist entsprechend früh befördert worden. Andere Beamte mit ähnlichen Beurteilungen wurden erst ein paar Monate später befördert, sind aber mittlerweile ein weiteres Mal teils nur mit der Mindestwartezeit von A8 auf A9 befördert worden weil damals bei den Folgebeurteilungen die mittlerweile angewandte "automatische" 2-Punkte-Absenkung nach einer Beförderung noch nicht angewandt wurde. Und nicht nur das, durch die Kinder ist die Dame jetzt nur noch halbtags im Dienst und die Tätigkeit ist weitaus weniger anspruchsvoll als die Tätigkeit von der Elternzeit wo sehr viel selbständig und eigenverantwortlich gearbeitet werden musste, während es jetzt letztlich nur noch um Datenerfassung und Akten vorlegen geht. Es besteht die große Befürchtung, dass der Zeitraum der herausragenden Leistungen mehr oder weniger unter den Tisch fällt und sie nur noch als "Halbtags-Mama" (die noch dazu neu in dieser Abteilung ist) entsprechend in der Beurteilung abfällt. Das wäre natürlich in A8 katastrophal wenn sie nicht mindestens die gleiche Punktzahl erhält wie in der Beurteilung vom 31.12.2009 weil dann eine Beförderung in ewig weite Ferne rückt da die neue Stelle nicht wirklich etwas ist wo man sich hervor hebt.

Die Beamtin sieht auch das Aufschieben der Beurteilung bis 31.12.2018 als falsch an. Der Beurteilungszeitraum wurde nicht nach 3.3.3. verlängert wegen der Elternzeit sondern das auslösende Ereignis ist gemäß 3.3.1 die Beförderung und da heisst es:
Die Beurteilung der Beamten und Beamtinnen, die weniger als ein Jahr vor dem allgemeinen Beurteilungsstichtag
[...]
–befördert wurden oder denen sonst ein anderes statusrechtliches Amt übertragen wurde
[...]
wird zurückgestellt.

Der Beurteilungszeitraum endet in diesen Fällen mit dem Ablauf des Kalenderhalbjahres, in dem ein Jahr Dienstleistung seit dem die Zurückstellung auslösenden Ereignis erreicht wird.
Jetzt besteht der (neue) Sachbearbeiter aber auf Punkt 3.3.4.
Wenn sich innerhalb des Zeitraums der Zurückstellung in entsprechender Anwendung der Nrn. 3.3.1 und 3.3.2 ein weiterer Grund zur Zurückstellung ergibt, wird die periodische Beurteilung entsprechend den vorgenannten Regelungen weiter zurückgestellt.
Aber genau das kann doch eigentlich nicht stimmen weil da der 3.3.3. (wg. Elternzeit eben nicht drin steht). Das eine Jahr Dienst nach 3.3.1. wurde ja längst abgeleistet. Es ist nicht einzusehen, warum nach diesem Jahr nochmal ingesamt fast eineinhalb Jahre Dienst abgeleistet werden muss bis zum 31.12.2018.

Es steht zu befürchten, dass der Beamtin aufgrund der fehlenden bzw. erst zum 31.12.2018 erfolgten Beurteilung über 9 Jahre ein erheblicher Nachteil aufgrund der Elternzeit entsteht.

Wie seht Ihr das? Sofern die Beurteilung wirklich erst
Torquemada
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Re: Beurteilung wird aufgeschoben und aufgeschoben

Beitrag von Torquemada »

Lasst das doch einfach mal genüsslich rechtlich klären. Bei sowas kann der Europäische Gerichtshof auch die letzte Instanz sein....
Hanswurst I.
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Re: Beurteilung wird aufgeschoben und aufgeschoben

Beitrag von Hanswurst I. »

Zwischennews: Die Beurteilung zum 31.12.2018 ist immer noch nicht ausgehändigt.

Zum 31.12.2019 endet bereits der nächste Beurteilungszeitraum. Wird interessant dann, ein Jahr Mindestzeitraum ist dann ja rum und folglich die nächste Beurteilung fällig. Wie soll die Beamtin wissen, was sie ggf. falsch gemacht hat, bzw. was sie besser machen kann wenn zwischen Aushändigung der Beurteilung und Ablauf des nächsten Zeitraumes bereits jetzt nicht mal mehr 7 Monate liegen?
Postlerin
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Re: Beurteilung wird aufgeschoben und aufgeschoben

Beitrag von Postlerin »

Mir kam da ein ganz anderer Gedanke:

Einfach mal anderweitig bewerben, wo eine aktuelle Beurteilung verlangt wird. Personalstelle anschreiben, man bräuche eine aktuelle Bewertung für eine Bewerbung und gleich hinzufügen, dass sie einem nach Arbeitsgesetz zusteht.
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Baumschubser
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Re: Beurteilung wird aufgeschoben und aufgeschoben

Beitrag von Baumschubser »

Mal ne "dumme" Zwischenfrage:

Verändert denn bei euch z.B. eine Pause durch Elternzeit den Rhythmus der Beurteilungen? Bei uns ist das nicht so. Man bekommt alle 3 Jahre eine, egal ob man die ganze Zeit da war oder nicht. Und es werden alle Beamten in unserer JVA zum gleichen Zeitpunkt beurteilt, ich glaub sogar in ganz Sachsen bei der Justiz.
Hanswurst I.
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Re: Beurteilung wird aufgeschoben und aufgeschoben

Beitrag von Hanswurst I. »

Der Rhythmus ansich verändert sich nicht. Es macht ja auch in gewisser Weise Sinn in bestimmten Fällen die Beurteilung aufzuschieben. Wie will man jemand beurteilen der nicht oder noch nicht lange genug im Dienst ist?

Es gibt allerdings für solche Fälle wie oben eine "Fortführung" um nicht zu sehr ins Hintertreffen zu gelangen, es wird quasi verglichen, was vergleichbare Beamte in der Zeit erhalten haben. Inwieweit das was bringt? Keine Ahnung... So langsam nervt die Geschichte tierisch zumal nicht nur bereits in nicht mal 7 Monaten die nächstne Beurteilung ansteht sondern auch aufgrund der Änderung der gesamten Umstände die Beurteilung sicher nicht mehr so ausfallen werden dürfte.
Postlerin
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Re: Beurteilung wird aufgeschoben und aufgeschoben

Beitrag von Postlerin »

dibedupp hat geschrieben: 7. Jun 2019, 12:31
Postlerin hat geschrieben: 7. Jun 2019, 10:42 .....dass sie einem nach Arbeitsgesetz zusteht.
Welches „Arbeitsgesetz“ sollte das denn für einen Landesbeamten aus Bayern regeln?
Art. 54 Abs 1 Satz 1 LlbG
Kerberos
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Re: Beurteilung wird aufgeschoben und aufgeschoben

Beitrag von Kerberos »

Hanswurst I. hat geschrieben: 24. Jan 2018, 09:34
Jetzt besteht der (neue) Sachbearbeiter aber auf Punkt 3.3.4.
Wenn sich innerhalb des Zeitraums der Zurückstellung in entsprechender Anwendung der Nrn. 3.3.1 und 3.3.2 ein weiterer Grund zur Zurückstellung ergibt, wird die periodische Beurteilung entsprechend den vorgenannten Regelungen weiter zurückgestellt.
Aber genau das kann doch eigentlich nicht stimmen weil da der 3.3.3. (wg. Elternzeit eben nicht drin steht). Das eine Jahr Dienst nach 3.3.1. wurde ja längst abgeleistet. Es ist nicht einzusehen, warum nach diesem Jahr nochmal ingesamt fast eineinhalb Jahre Dienst abgeleistet werden muss bis zum 31.12.2018.[/quote]

Ich denke, dass das so schon (leider) korrekt ist. Elternzeit ist ja gerade "ein weiterer Grund" und wird deshalb nicht in 3.3.1 + 3.3.2. angeführt.
Baumschubser hat geschrieben: 8. Jun 2019, 11:49 Bei uns ist das nicht so. Man bekommt alle 3 Jahre eine, egal ob man die ganze Zeit da war oder nicht.
Wer im Beurteilungszeitraum weniger als 12 Monate im Dienst war, bekommt keine Beurteilung.
Hanswurst I.
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Re: Beurteilung wird aufgeschoben und aufgeschoben

Beitrag von Hanswurst I. »

Steig ich jetzt nicht durch. Da musst Du mit der Zitatfunktion glaub nochmal üben.

Die Beurteilung ist übrigens immer noch nicht da. Der Folgezeitraum für die nächste endet in 6 Monaten 1 Woche und 5 Tagen. Wäre interessant wie man sich das an der übergeordneten Personalstelle vorstellt wenn die Beamin praktisch keinerlei Zeit mehr hat auf eine Beurteilung zu reagieren und sich ggf. zu verändern. Und wie sie die 9 Jahre seit der letzten Beurteilung abbilden wollen ohne der Beamtin Nachteile zu verschaffen ist mir auch nicht ganz klar. Das AGG lässt grüßen.
Kerberos
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Re: Beurteilung wird aufgeschoben und aufgeschoben

Beitrag von Kerberos »

Hanswurst I. hat geschrieben: 19. Jun 2019, 06:44 Wäre interessant wie man sich das an der übergeordneten Personalstelle vorstellt wenn die Beamin praktisch keinerlei Zeit mehr hat auf eine Beurteilung zu reagieren und sich ggf. zu verändern.
Auf Leistungsmängel, die innerhalb eines Beurteilungszeitraumes auftreten, muss man bereits vor Erstellung der Beurteilung hingewiesen werden, um dadurch Gelegenheit zur Beseitigung der Mängel zu haben.

Abschnitt 3 Nr. 2.4 Sätze 3 und 4 VV-BeamtR (es geht doch hier um Bayern?)
Dabei ist zu vermeiden, dass den Beamtinnen und Beamten erstmals in der periodischen Beurteilung bzw. Zwischen- oder Probezeitbeurteilung Mängel vorgehalten werden. Besondere Bedeutung hat daher die Verpflichtung der Vorgesetzten, die Beamtinnen und Beamten in ihrem Zuständigkeitsbereich auch zwischen den Beurteilungen auf Mängel in ihren Leistungen oder ihrem Verhalten hinzuweisen und ihnen dadurch Gelegenheit zur Beseitigung der Mängel zu geben.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 30264/true
Hanswurst I.
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Re: Beurteilung wird aufgeschoben und aufgeschoben

Beitrag von Hanswurst I. »

Konkrete Leistungsmängel die Anlaß zu konkreter Kritik geben würden sind natürlich nicht vorhanden.

Gleichwohl ist eine Beurteilung ein Leistungsstand der einem mitgeteilt wird aufgrund dessen man sich in Teilbereichen durchaus zur nächsten Beurteilung hin vielleicht verbessern würde. Fachwissen durch Schulungen. Freundlichkeit. Gewisse Einzelpunkte wo man sagen kann, ja wie soll ich das erledigen können wenn ich davon nicht wusste und ihr in 6 Monaten schon wieder kuckt?
Hanswurst I.
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Re: Beurteilung wird aufgeschoben und aufgeschoben

Beitrag von Hanswurst I. »

Nachdem der Beurteilungszeitraum ja bis 31.12.2018 festgesetzt worden war, es wohl aber vorgesetzte Personal-Stellen nicht auf die Reihe bringen zu entscheiden was denn nun passieren soll zumal zum 31.12.2019 bereits der folgende Zeitraum endete, fand neulich nun ein weiteres Beurteilungsgespräch für den Zeitraum 01.01.2018 (!) bis einschließlich 31.12.2019 statt.

Unglaublich. Das liegt jetzt seit Monaten beim der vorgesetzten Personalstelle unter der dortige Sachbearbeiter tut schlichtweg NICHTS. Leider ist die Beamtin da etwas arg "unlustig" etwas zu unternehmen. Ich sehe allerdings, dass das sie letztlich massiv Geld kostet je weiter das aufgeschoben und aufgeschoben wird da A9 so immer weiter in die Ferne rückt und das im Vergleich längst anstehen müsste eigentlich. Meiner Meinung nach wäre es Zeit spätestens jetzt zu einem Fachanwalt zu gehen und wenn es nur ein dezent scharfes Sachstandsschreiben ist an die direkt vorgesetzte Personalstelle mit der Bitte um Mitteilung des Sachbearbeiternamens der übergeordneten Dienststelle...
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Re: Beurteilung wird aufgeschoben und aufgeschoben

Beitrag von Ruheständler »

Hanswurst I. hat geschrieben: 15. Jan 2020, 06:21 Meiner Meinung nach wäre es Zeit spätestens jetzt zu einem Fachanwalt zu gehen und wenn es nur ein dezent scharfes Sachstandsschreiben ist an die direkt vorgesetzte Personalstelle mit der Bitte um Mitteilung des Sachbearbeiternamens der übergeordneten Dienststelle...
.. dazu bedarf es aber erst mal keinen Fachanwalt, eine ,,Fachaufsichtsbeschwerde,, tut es auch, im Gegensatz zu einer ,,Dienstaufsichtsbeschwerde,,die ja immer nur eine einzelne Person betrifft ist man mit einer Fachaufsichtsbeschwerde besser dran,diese ist formlos zu stellen und die betrifft immer die nächst höhere Dienststelle !
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Re: Beurteilung wird aufgeschoben und aufgeschoben

Beitrag von Hanswurst I. »

Vom direkten Vorgesetzten kommt nur ein "liegt bei der übergeordneten Personalstelle" und von dort weiß man weder Namen noch sonstwas. Erfahrungsgemäß hat man - wieso auch immer - in diesem Resort bei den Personalstellen aber die Hosen voll sobald auch nur das Wort Anwalt angedeutet wird.
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Re: Beurteilung wird aufgeschoben und aufgeschoben

Beitrag von Ruheständler »

... das mag ja sein,aber ohne Druckausübung entweder selber oder über Fachanwalt passiert doch nichts.Du musst für Dich entscheiden weiter ruhig bleiben und abwarten oder eben die Initiative ergreifen um voran zu kommen..
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