Justiz Bayern: Wo bleiben die Beurteilungen 31.12.2016?

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Baumschubser
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Re: Justiz Bayern: Wo bleiben die Beurteilungen 31.12.2016?

Beitrag von Baumschubser »

Das Unsinnige an dieser Vorgehensweise ist doch aber, dass A6, 7 und 8 nebeneinander her den selben Job vor und nach der Beförderung machen und niemand z.B. an einen JVA-Bediensteten andere Anforderungen stellt, nur weil er einen Dienstrang höher ist.
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Bananen-Willi
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Re: Justiz Bayern: Wo bleiben die Beurteilungen 31.12.2016?

Beitrag von Bananen-Willi »

Eigentlich nicht. Man muss ja immer die Betrachtungsgruppe für sich sehen. Wenn beispielsweise ausnahmslos alle A7er mit 8 Punkten beurteilt sind und einer mit neun, wird der eine wohl derjenige sein, der als erster in A8 befördert wird. Gleichzeitig gehen wir für das Beispiel noch davon aus, dass alle A8er mit 6 Punkten beurteilt sind, nur einer mit 7. Damit würde dieser wohl ebenfalls als erster nach A9 aufsteigen. Diese Beispiel soll nur aufzeigen, dass ganz viele,die gut (mit 8 Punkten) beurteilt sind, nicht befördert werden können, während andere (der eine A8er mit 7 Punkten) sogar noch höher befördert werden, obwohl sie schlechter beurteilt sind als die 8Punkter A7.

Du hast natürlich recht, dass in einer durchgängigen Laufbahn wie der eines Vollzugsbeamten sich an den Dienstaufgaben in der Regel nicht viel ändert, nur weil man eine Besoldungsgruppe aufsteigt. Das gilt auch für andere Laufbahnen wie Polizisten, Verwaltungsbeamte etc. Aber es muss auch ein Anreiz da sein, sich ständig verbessern zu wollen. Mit "Dienst nach Vorschrift" mag es sein, dass man vielleicht noch das erste Beförderungsamt schafft, meiner bescheidenen Meinung nach darf sowas aber nicht weiter belohnt werden. Manche Kollegen merken das ganz mittlerweile sehr deutlich, wenn sie nach einer ereignis- und aufwandslosen "Karriere" im ersten Beförderungsamt pensioniert werden. Schuld sind dann immer die andern, die nur durch Arschkriecherei vorwärts gekommen sind. (Auch wenns solche natürlich auch gibt :mrgreen: )
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Bananen-Willi
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Re: Justiz Bayern: Wo bleiben die Beurteilungen 31.12.2016?

Beitrag von Bananen-Willi »

PS: um zu verhindern, dass im jetzigen Beurteilungssystem die Punkte inflationär von Runde zu Runde ansteigen, wurde in Bayern die Vorschrift eingeführt, dass pro Vergleichsgruppe höchstens 25% mit 11 Punkten und höher beurteilt sein darf.
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Baumschubser
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Re: Justiz Bayern: Wo bleiben die Beurteilungen 31.12.2016?

Beitrag von Baumschubser »

Das Problem dabei ist aber, dass man von A7 nach A8 mindestens 10 Punkte, von A8 nach A9 mindestens eine gute 11er Beurteilung und für A9Z neben dem Dienstposten 12 Punkte braucht. Ich bin wie gesagt vor 2 Jahren mit einer guten 10er nach A8 befördert worden. Würde man mich jetzt 2 Punkte abstufen, würde ich bei 14 Jahren Restdienstzeit und im Schnitt maximal 1 Punkt mehr alle 3 Jahre niemals mehr die Chance auf die A9 haben. Genau deshalb habe ich jetzt für den Erhalt meiner Punkte gekämpft, um mir die Chance für die A9 noch offen zu halten.
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Bananen-Willi
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Re: Justiz Bayern: Wo bleiben die Beurteilungen 31.12.2016?

Beitrag von Bananen-Willi »

Also ich weiß nicht, wie das im Vollzug in Sachsen läuft, ich kann dir nur das Prozedere in der Bayerischen Justiz (nicht Vollzug!) schildern. Ca. alle 6 Monate ist quasi eine Beförderungsrunde. Wer bei der ersten Runde nach der Beurteilung schon von A8 nach A9 befördert werden möchte, muss schon an die 14 Punkte dabeihaben. 2,5 Jahre später dann, also nach weiteren 5 Beförderungsrunden, in denen die Beurteilungsbesten schon "wegbefördert" wurden, reichen bei der letzen Beförderungsrunde, bevors ne neue Beurteilung gibt, dann möglicherweise schon 11 Punkte und herausragende Beurteilungssuperkriterien, um noch in A9 zu rutschen. Dann kommt ne neue Beurteilungsrunde, und das Karusell dreht sich von neuem. Läuft das bei euch grundlegend anders?
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Baumschubser
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Re: Justiz Bayern: Wo bleiben die Beurteilungen 31.12.2016?

Beitrag von Baumschubser »

Bei uns gibts seit einer Weile nur 1x im Beurteilungszeitraum Beförderungen. Wir hatten 2014 Beurteilungen, ich hab meine erst im März 2015 unterschrieben und wurde im Herbst 2015 befördert. Die A9-Stellen lagen beim Ministerium auf Eis, die Kandidaten wurden erst Ende 2016 befördert. Im Mai 2017 gabs jetzt wieder Beurteilungen, ich hab meine vor wenigen Tagen unterschrieben, man ist diesmal also etwas schneller. Beförderungen gabs 2017 keine einzige. Für mich wäre es durchaus wichtig, dass einige Leute möglichst zügig nach A9 kommen, bei denen klar ist, dass die definitiv vor mir dran sind. Deshalb peile ich die A9 auch erst in 6 Jahren bei der übernächsten Beurteilung an, wenn überhaupt. Stellen müssten aber da sein, erstens sind massenhaft neue A7er dazu gekommen und andererseits sind von 200 Bediensteten insgesamt (incl. Verwaltung und Angestellte) nur noch rund 10 oder 12 A9er übrig, A9Z sinds noch 5 oder 6. Der Rest ist in Pension, ohne dass die Stelle neu vergeben wurde. Lediglich bei den A8er wurden offenbar lange zurückgehaltene Stellen bei meiner Beförderung am Stück vergeben, mit mir wurden 18 weitere Kollegen auf einen Schlag nach A8 befördert.
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Bananen-Willi
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Re: Justiz Bayern: Wo bleiben die Beurteilungen 31.12.2016?

Beitrag von Bananen-Willi »

Seit einigen Jahren läufts bei uns grad echt gut, was Beförderungen angeht. Da wir nach NRW die zweithöchste Beamtenstärke der Länder haben, sind dementsprechend schon grundsätzlich viele Beförderungsstellen da, die auch immer wieder aufgrund der fantastischen Haushaltslage aufgestockt werden. Kann nach der nächsten Rezession schon anders aussehen, vor ca. 10 Jahren gabs auch in Bayern massiven Beförderungsstau, derzeit alles abgearbeitet, das erste Beförderungsamt ist fast überall Regelbeförderung nach Mindestzeit. Ich drück dir die Daumen, dass dein Plan aufgeht!
Hanswurst I.
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Re: Justiz Bayern: Wo bleiben die Beurteilungen 31.12.2016?

Beitrag von Hanswurst I. »

Hmmm... vielleicht reden wir ja aneinander vorbei, aber wenn nach einer Beförderung (was wohl automatisch ein neues Amt darstellt) höhere Anforderungen gelten und (was wohl die Regel ist) die gleiche Arbeit bei gleicher Leistung gemacht wird, dann sind die 2 Punkte Anzug wohl Standard. Ich sehe da durchaus einen gewissen Automatismus. Wer also mit einer Beförderung nicht gleichzeitig eine höherwertige Aufgabe übertragen bekommt, geht mit erstmal mit minus zwei aus der Runde. Wo ist das im mittleren Dienst denn der Fall dass mit einer Beförderung neue höherwertigere Aufgaben dazu kommen? Zumeist sind es Bürotätigkeiten wie die Geschäftsstellenarbeit die von A6 bis A9Z in aller Regel gleich ist, spezielle Sachen wie Kostenbeamte o.ä. mal ausgenommen. Und ob da auf einer aktenverwaltenden Geschäftsstelle mancher A9Z die Arbeit wirklich besser als ein noch motivierter A7 macht möchte ich mal schwer in Frage stellen. :crazy:

Ein Glück dass ich mit meinem Amt gewachsen bin... ;-) Jedenfalls soll ich mit meiner Beurteilung nicht unbedingt hausieren gehen hieß es.
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