Justiz Bayern: Wo bleiben die Beurteilungen 31.12.2016?

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Hanswurst I.
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Justiz Bayern: Wo bleiben die Beurteilungen 31.12.2016?

Beitrag von Hanswurst I. »

Eigentlich unglaublich.

Die Justiz Bayern schafft es offensichtlich nicht, die zum 31.12.2016 fälligen Beurteilungen für die Beamten des mittleren Dienstes auf die Bahn zu bringen. A8 und A9 warten immer noch auf die Beurteilungen A6 und A7 haben sie mittlerweile mit deutlicher Verspätung gegenüber den vergangenen Perioden erhalten. Dies liegt wohl NICHT an den einzelnen Behörden, da warten die Behördenleitungen selber schon ungeduldig wie ich von verschiedenen Leuten sicher weiß.

Derweil ist beinahe wieder ein Drittel des neuen Beurteilungszeitraumes abgelaufen. Wie also kann man wissen, was man ggf. falsch gemacht hat bzw. wo man sich verbessern kann im Hinblick auf die Beurteilung zum 31.12.2019? Ist das eventuell ein Ansatzpunkt um ggf. gegen Beurteilungen rechtlich vorzugehen?
DerHagn
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Re: Justiz Bayern: Wo bleiben die Beurteilungen 31.12.2016?

Beitrag von DerHagn »

Ahoi,

darf man fragen, wie die Beförderungswartezeiten bei der Justiz sind?
Beurteilungen - aussagekräftig bzw. gar gerecht?

Gruß

KH
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Baumschubser
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Re: Justiz Bayern: Wo bleiben die Beurteilungen 31.12.2016?

Beitrag von Baumschubser »

Ich kenne kein Bundesland, wo es im mD geregelte Wartezeiten oder sowas gibt. Vielmehr wird nach Nase beurteilt und dann befördert oder auch nicht. Liegt auch daran, dass es keine Stellenbewertungen gibt. Normaler Stationsdienst und vergleichbare ist eben A6 bis A9Z, bzw. in den meisten Ländern A7 bis A9Z. In manchem Bundesland kann man froh sein, wenn man nach 20 Jahren die A8 bekommt und nicht im Eingangsamt A7 pensioniert wird.
DerHagn
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Re: Justiz Bayern: Wo bleiben die Beurteilungen 31.12.2016?

Beitrag von DerHagn »

Nun, die Beförderungswartezeit hängt mit der Punktzahl der Beurteilung zusammen, daher schon gewissermaßen geregelt. Oder irre ich mich?
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Baumschubser
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Re: Justiz Bayern: Wo bleiben die Beurteilungen 31.12.2016?

Beitrag von Baumschubser »

Jein, aber die Punkte bekommt nur, wer bis zum Anschlag wo drinsteckt und sich nen braunen Hals holt, oder wer hartnäckig seine Bewertung einfordert. Machst du einfach nur guten Dienst, bist unscheinbar etc. dann wird aus dir gar nichts, da bekommst du nie die Punkte, die zu einer Beförderung reichen. Du musst entweder hartnäckig sein oder du brauchst einen Fürsprecher. Punkte werden hier bei uns willkürlich ausgewürfelt, das hat nichts mit einer reellen Beurteilung zu tun.. Wenn du nichts werden sollst, juckelst du ewig innerhalb einer Note rum, wenn du befördert werden sollst, dann steigst du auch mal um 2 Punkte.

Bei uns werden aktuell die letzten Beurteilungen verteilt. In meiner JVA sind wir etwa 40 Leute mit A8, davon wurden 19 allein im Jahr 2015 befördert. Vorher ewig keiner, danach auch keiner mehr. Dennoch versucht man aktuell bei allen, die das Glück hatten (mich eingeschlossen) aktuell die Punkte zu drücken "weil das nach einer Beförderung nun mal so ist". Dass man aber überwiegend mit den selben Leuten verglichen wird wie vorher und auch alle den selben Job machen wie vorher, juckt erstmal keinen. Ich wurde bei einer 16 Punkte Bewertungsskala von 10,4 auf 9,6 abgestuft, also vom oberen Rand der 10 auf die kleinstmögliche 10. "Mecker nicht, hast doch deine Note behalten". Und ob ich meckere, weil zu verlieren hab ich nichts. Es kann nur mehr werden, zwar keine 11, aber eine deutlich bessere 10 will ich am Ende haben. Auch weil ich weiß, dass bei weitem nicht alle so stark zurück gestuft wurden.
herr b
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Re: Justiz Bayern: Wo bleiben die Beurteilungen 31.12.2016?

Beitrag von herr b »

Da kann ich auch ein Lied von singen :D
Mir hat man damals gesagt das man mich nicht gut beurteilen kann weil ich sonst an Leuten vorbei ziehe die schon viel länger im Dienst sind! Dann wurde ich ja irgendwann krank, knapp 14 Monate nicht im Dienst, das erste was ich bei meiner Wiedereingliederung gemacht habe, mich auf A8 zu bewerben. Hat natürlich nicht geklappt, dementsprechend war meine Beurteilung auch. Nun ja, ich bin raus aus dem Dienst und auch froh.
In unserer Behörde war es so das die Leute die im selben Verein waren alle Karriere machten, der Rest ist hinten runter gefallen.
Ein alteingessessener Kollege gab mir mir den Rat, bleib im Gespräch, sonst wirst du nix.
Ich will auch nichts mehr werden. Es geht mir mittlerweile besser, aber immer noch nicht gesund.
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
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Baumschubser
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Re: Justiz Bayern: Wo bleiben die Beurteilungen 31.12.2016?

Beitrag von Baumschubser »

Ich gehe wie einige meiner Kollegen da jetzt anders ran. Unser Motto ist "Mindestziel erreicht", also nicht im Eingangsamt pensioniert zu werden. Jetzt kann man das Ganze etwas ruhiger angehen, entweder kommen die Punkte für die A9 innerhalb der nächsten 6 Jahre, also hier konkret zur übernächsten Beurteilung, oder das Interesse gehts aufs Mindestmaß runter.
DerHagn
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Re: Justiz Bayern: Wo bleiben die Beurteilungen 31.12.2016?

Beitrag von DerHagn »

Leider läuft es wohl überall gleich. Verrichtest du treu deinen Dienst, machst die anfallende Vertretung etc., wirst du durschnittlich beurteilt und mit lächerlichen Aussagen abgespeist. Rennst du täglich zum Beurteiler, bekommst du das Kreuz für den Aufstieg, obwohl die Wartezeit länger wäre als bei anderen Kollegen.
Finde das schade.
Hanswurst I.
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Re: Justiz Bayern: Wo bleiben die Beurteilungen 31.12.2016?

Beitrag von Hanswurst I. »

Prinzipiell finde ich das neue Beurteilungsrecht garnicht so verkehrt. Leistung wird endlich einigermaßen belohnt und wer halt einfach nur 7.30 bis 16 seinen Dienst nach Vorschrift macht, der wird auch eine ganze Weile brauchen bis es mal eins nach oben geht. Mit gefällt, dass die Leute, die wirklich was tun dann auch was davon haben und nicht so wie früher dann 6 Monate vor den Pennern befördert wurden.
Die Zahl derer die im mD mit A8 oder gar nur A7 in Pension gehen werden wird sich dadurch sicher erhöhen. Und als einer der gefühlt eine Trillion Sachen macht vor denen sich die meisten anderen hier drücken finde ich das ehrlich gesagt nicht verkehrt. Wir hatten hier schon genug A9(teils mit Z) die mittlerweile in Pension sind und die mit Ihrer Leistung im Vergleich heute gerechterweise in A7 hängen bleiben würden. Wie die ihr A9 oder das Z bekommen haben ausser durch den Nasenfaktor konnte noch nie einer verstehen.

Insgesamt ist das im Justizresort recht transparent. Alle 6 Monate steht im Intranet eine Zusammenfassung, welches A mit wieviel Punkten im nächsten Halbjahr mit einer Beförderung rechnen kann. Da kann man sich also selbst ausrechnen quasi, wie und was und wann ggf.

Bei diesen schnellen und vielen Beförderungen 2015 hat man sich offensichtlich total verhaut bei der Reform des Beurteilungsrechts. Hier gab es z.B. Leute die wurden A8 kurz nach der Beurteilung 31.12.2013 und dann hat es mit der gleichen Beurteilung knapp 2 Jahre später zu A9 noch gereicht von den Punkten her. Das fand ich schon etwas arg krass angesichts dessen, dass man da früher üblicherweise 160 bis 20 Jahre gebraucht hat.

Dieses "Problem" ist dann wohl auch auf Ministeriumebene aufgefallen und mit der zweiten Beurteilung (31.12.2016) nach der Reform gibt es jetzt knallhart bei einer Beförderung bei der nächsten Beurteilung 2 Punkte weniger. Einerseits sicher nicht ganz verkehrt, andererseits sorgt das auch für erheblichen Unmut, weil die Leute die da jetzt so glücklich reingerutscht sind, die hatten einfach einen Riesendusel, weil sowas wird´s nie mehr geben. Da wäre wohl ein Punkt Abzug angemessener.

Zur Zeit warten immer noch A8 und A9 auf ihre Beurteilungen vom 31.12.2016. Es geht wohl vorallem um die 2-Punkte-Regel die Probleme macht weil dadurch die anderen, die nicht das Glück hatten da reinzurutschen jetzt auch noch dazu die Arschkarte kriegen sollen. Ich habe meinem GL deutlich erklärt, dass ich die zwei Punkte sicher nicht akzeptieren werde. Er will die übrigens bei mir auch nicht akzeptieren und das ist - so gut kenne ich ihn - nicht nur leeres Blabla um mich wieder aus dem Büro zu kriegen. Und da es da wohl noch mehr Leute gibt in ganz Bayern, wird da jetzt rumgehandelt und das dauert wohl. Derweil gibt's natürlich keinerlei Beförderungen solange die Punkte nicht für alle feststehen. Nicht dass ich gleich mit einer rechnen würde, aber dass eine Beurteilung nun fast ein Jahr nach dem Ablauf des Zeitraumes immer noch nicht ausgeteilt wird, ist schon der Hammer.
Hanswurst I.
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Re: Justiz Bayern: Wo bleiben die Beurteilungen 31.12.2016?

Beitrag von Hanswurst I. »

Kaum mault man... ;)

Vor eineinhalb Wochen am Freitag kam dann mein Geschäftsleiter des Weges, die Beurteilungen wären jetzt endlich da, ich kann meine gleich noch haben wenn ich noch will vor dem Wochenende.

Das Unvermeidbare lässt sich ja selten vermeiden, also gleich mal mitgegangen. Mal abgesehen von der zeitlichen Dauer bin ich sehr sehr zufrieden. Ich denke, das ist die erste Beurteilung in meinen über 20 Jahren mit der ich restlos zufrieden bin und die auch die Wertschätzung meiner Arbeit ausdrückt.
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Baumschubser
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Re: Justiz Bayern: Wo bleiben die Beurteilungen 31.12.2016?

Beitrag von Baumschubser »

Ich habe meine Beurteilung auch vor kurzem unterschrieben. Trotz Beförderung habe ich die exakt gleichen Punkte wieder erhalten nach kurzer Intervention beim Beurteiler. Damit kann ich leben.
Hanswurst I.
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Re: Justiz Bayern: Wo bleiben die Beurteilungen 31.12.2016?

Beitrag von Hanswurst I. »

In Bayern?
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Bananen-Willi
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Re: Justiz Bayern: Wo bleiben die Beurteilungen 31.12.2016?

Beitrag von Bananen-Willi »

Man bekommt nicht automatisch in Bayern ne um 2 Punkte schlechtere Beurteilung, nur weil man befördert wurde...da hat wieder jemand was gehört und gibts völlig falsch wieder. Richtig ist:
Wird jemand befördert, werden für den gleichen Beurteilungszeitraum virtuell 2 Punkte abgezogen.
Beispiel: A6 wird 2016 beurteilt mit 12 Punkten und wird damit 2017 nach Beurteilungseröffnung nach A7 befördert. Bei der nächsten möglichen Beförderungsrunde nach einem Jahr zu A8 mit der gleichen Beurteilung wird diese jedoch nur noch "virtuell" mit 10 Punkten herangezogen, hier werden also scheinbar 2 Punkte abgezogen, um zu vermeiden, dass derjenige gleich nochmals mit der gleichen Beurteilung befördert wird. Bei der nächsten Beurteilung 2019 wird nichts pauschal abgezogen, sondern wieder der Beurteilungszeitraum neutral betrachtet.

Absolute Ausnahmegestalten, die jedoch mit 14 Punkten und höher beurteilt werden, können immer noch 2 mal hintereinander nach Ablauf der Beförderungssperre geupgradet werden.

Tippfehler korrigiert mod
Hanswurst I.
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Re: Justiz Bayern: Wo bleiben die Beurteilungen 31.12.2016?

Beitrag von Hanswurst I. »

Ah ok. Und warum dann der ganze Zinnober?

Uns wurde das so erklärt: Zum Beispiel A6 bekommt 8 Punkte und wird damit befördert. Bei der nächsten Beurteilung wird er dann natürlich mit A7 verglichen und bekommt daher nicht nochmal 8 Punkte sondern im Regelfall nur 6 Punkte.
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Bananen-Willi
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Re: Justiz Bayern: Wo bleiben die Beurteilungen 31.12.2016?

Beitrag von Bananen-Willi »

Hanswurst I. hat geschrieben: 20. Dez 2017, 15:42 Uns wurde das so erklärt: Zum Beispiel A6 bekommt 8 Punkte und wird damit befördert. Bei der nächsten Beurteilung wird er dann natürlich mit A7 verglichen und bekommt daher nicht nochmal 8 Punkte sondern im Regelfall nur 6 Punkte.
Das stimmt ebenfalls. Ein neues (höheres) Amt bringt auch höhere Anforderungen mit sich. Wer also im Beförderungsamt die gleichen Leistungen bringt wie zuvor, wird automatisch deswegen schlechter beurteilt. Wer aber "mit dem Amt wächst" und die höheren Erwartungen im höheren Amt auch erfüllt, wird gleich oder sogar besser beurteilt werden. Falsch war lediglich deine obige Aussage, dass man nach einer Beförderung fast automatisch 2 Punkte schlechter beurteilt werden muss.

ps: Thx an Admin für die Korrektur ;)
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