Pension plus Witwenrente
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Pension plus Witwenrente
Ich suche momentan im Internet nach einer aussagekräftigen Auskunft, bekomme aber sehr unterschiedliche Informationen und kann diese nicht verifizieren. Vielleicht kann mir jemand hier helfen:
Ich bin Beamtin im Ruhestand (A13) und bekomme brutto 3.350 Euro. Mein Mann war Angestellter im Öffentlichen Dienst und bekam 2000 Euro Rente + VBL. Ich habe jetzt den Antrag auf Witwenrente (große 55%) gestellt und würde gerne wissen, ob ich überhaupt etwas bekommen werde und vielleicht weiß jemand auch in welcher Höhe sich dies abzeichnen könnte. Es ist für mich nicht ganz unwichtig, da ich noch 1 Jahr das Haus abbezahlen muss.
Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe.
Ich bin Beamtin im Ruhestand (A13) und bekomme brutto 3.350 Euro. Mein Mann war Angestellter im Öffentlichen Dienst und bekam 2000 Euro Rente + VBL. Ich habe jetzt den Antrag auf Witwenrente (große 55%) gestellt und würde gerne wissen, ob ich überhaupt etwas bekommen werde und vielleicht weiß jemand auch in welcher Höhe sich dies abzeichnen könnte. Es ist für mich nicht ganz unwichtig, da ich noch 1 Jahr das Haus abbezahlen muss.
Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe.
Re: Pension plus Witwenrente
Natürlich hast Du Anspruch auf Witwenrente,bekommst Die ja auch...in welcher Höhe kann ich Dir nicht sagen...
ich bekomme auch WR obwohl ich selber ein gutes Einkommen habe ( Pension plus eigener Rentenansprüche aus der Gesetzlichen RV)
Ich meine es sind 60 bzw.65 %,wird natürlich bei der Einkommenssteuer kräftig besteuert wenn Du dann in Stkl.1 kommst....
ich bekomme auch WR obwohl ich selber ein gutes Einkommen habe ( Pension plus eigener Rentenansprüche aus der Gesetzlichen RV)
Ich meine es sind 60 bzw.65 %,wird natürlich bei der Einkommenssteuer kräftig besteuert wenn Du dann in Stkl.1 kommst....
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Re: Pension plus Witwenrente
Hallo. Bei 2000€ Rente und 55% hätten Sie Anspruch auf 1100€ Witwenrente.
Von Ihrem Einkommen 3350 werden 27.5% abgezogen, bleibt 2428 als anrechenbar.
Von 2428 den Freibetrag 819 abziehen bleibt 1609 über dem Freibetrag.
Von den 1609 werden 40 % =643 auf die Witwenrente angerechnet und von der Witwenrente abgezogen.1100- 643.
Bleibt 457 als Witwenrente.
In einem Satz. Was Sie als Einkommen über 819 € haben wird zu 40% auf die Witwenrente angerechnet.
Ganz genau erklärt hier.Seite 9,30 u 32.
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... nFile&v=27
Bei der Pension gilt BeamtVG §55 Abs3.1
Von Ihrem Einkommen 3350 werden 27.5% abgezogen, bleibt 2428 als anrechenbar.
Von 2428 den Freibetrag 819 abziehen bleibt 1609 über dem Freibetrag.
Von den 1609 werden 40 % =643 auf die Witwenrente angerechnet und von der Witwenrente abgezogen.1100- 643.
Bleibt 457 als Witwenrente.
In einem Satz. Was Sie als Einkommen über 819 € haben wird zu 40% auf die Witwenrente angerechnet.
Ganz genau erklärt hier.Seite 9,30 u 32.
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... nFile&v=27
Bei der Pension gilt BeamtVG §55 Abs3.1
Zuletzt geändert von Gertrud1927 am 10. Nov 2017, 15:13, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Pension plus Witwenrente
Ich bekomme auch noch zusätzlich einen Zuschuss aus der gesetzlichen KV meines verstorbenen Mannes....
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Re: Pension plus Witwenrente
Danke für die schnelle Orientierungshilfe und Berechnung. Wir werden sehen, was ich bekomme und ich werde dann berichten. Schaut also doch nicht so aus, dass ich nichts bekommen werde.
Mein Mann war zu 100% privat versichert und bekam einen Zuschuss mit der Rente.
Mein Mann war zu 100% privat versichert und bekam einen Zuschuss mit der Rente.
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Re: Pension plus Witwenrente
Hallo Den Zuschuss gibt es natürlich nur noch auf die 457 €. So um 7,5%.
Re: Pension plus Witwenrente
Ich bekomme 323.-Euro WR plus 65.-Euro KK-Zuschuss...
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Re: Pension plus Witwenrente
Danke euch beiden.
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Re: Pension plus Witwenrente
Hallo Posttussi. Dein Zuschuss ist aber dann für Deine eigene Rente etwa gut 500€ und die Witwenrente.
Re: Pension plus Witwenrente
Wie meinst Du das? steh´grad auf´m Schlauch....Gertrud1927 hat geschrieben: ↑10. Nov 2017, 18:40 Hallo Posttussi. Dein Zuschuss ist aber dann für Deine eigene Rente etwa gut 500€ und die Witwenrente.
die 65.-Euronen sind aus der Witwenrente....
aus meiner eigenen Rente bekomme ich nichts...
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Re: Pension plus Witwenrente
Hallo. Du bekommst den Zuschuss für beide Renten. Er wird aber nur in einer Summe bei einer Rente ausgezahlt. Ist Dir auch mal beim Rentenbescheid so mitgeteilt worden. Siehe unter 16.3 sechter Absatz.
https://www.deutsche-rentenversicherung ... nFile&v=22
https://www.deutsche-rentenversicherung ... nFile&v=22
Re: Pension plus Witwenrente
Ich danke Dir für diese Info....Gertrud1927 hat geschrieben: ↑10. Nov 2017, 21:21 Hallo. Du bekommst den Zuschuss für beide Renten. Er wird aber nur in einer Summe bei einer Rente ausgezahlt. Ist Dir auch mal beim Rentenbescheid so mitgeteilt worden. Siehe unter 16.3 sechter Absatz.
https://www.deutsche-rentenversicherung ... nFile&v=22
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Re: Pension plus Witwenrente
Gertrud, ich bin immer noch am Durchblick verschaffen und habe 2 Fragen an dich: Wie ist BeamtVG §55 Abs3.1 in Bezug auf meine Situation zu verstehen und kann ich deine Berechnung so umsetzen, dass dieser Betrag in Höhe von ca. 457 Euro als Witwenrente (unversteuert) herauskommen könnte?Gertrud1927 hat geschrieben: ↑10. Nov 2017, 14:20 Hallo. Bei 2000€ Rente und 55% hätten Sie Anspruch auf 1100€ Witwenrente.
Von Ihrem Einkommen 3350 werden 27.5% abgezogen, bleibt 2428 als anrechenbar.
Von 2428 den Freibetrag 819 abziehen bleibt 1609 über dem Freibetrag.
Von den 1609 werden 40 % =643 auf die Witwenrente angerechnet und von der Witwenrente abgezogen.1100- 643.
Bleibt 457 als Witwenrente.
In einem Satz. Was Sie als Einkommen über 819 € haben wird zu 40% auf die Witwenrente angerechnet.
Ganz genau erklärt hier.Seite 9,30 u 32.
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... nFile&v=27
Bei der Pension gilt BeamtVG §55 Abs3.1
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Re: Pension plus Witwenrente
Hallo. So lese ich es.
(1) Versorgungsbezüge werden neben Renten nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze gezahlt. Als Renten gelten
(3) Als Renten im Sinne des Absatzes 1 gelten nicht
1.
bei Ruhestandsbeamten (Absatz 2 Nr. 1) Hinterbliebenenrenten aus einer Beschäftigung oder Tätigkeit des Ehegatten,
Du bekommst es unversteuert und mußt es dann in der Steuererklärung angeben. Da wird es dann nach Neuberechnung des Versteuerungsanteils als Dein Einkommen versteuert.
(1) Versorgungsbezüge werden neben Renten nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze gezahlt. Als Renten gelten
(3) Als Renten im Sinne des Absatzes 1 gelten nicht
1.
bei Ruhestandsbeamten (Absatz 2 Nr. 1) Hinterbliebenenrenten aus einer Beschäftigung oder Tätigkeit des Ehegatten,
Du bekommst es unversteuert und mußt es dann in der Steuererklärung angeben. Da wird es dann nach Neuberechnung des Versteuerungsanteils als Dein Einkommen versteuert.
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Re: Pension plus Witwenrente
Guten Morgen Gertrud,
danke dir. So ungefähr habe ich den §55 des Beamtenversorgungsgesetzes auch verstanden. War mir aber nicht sicher. Toll, wie schnell du auf meine Fragen reagierst und wie sachbezogen. Das gefällt mir. Wünsche dir einen schönen Sonntag.
danke dir. So ungefähr habe ich den §55 des Beamtenversorgungsgesetzes auch verstanden. War mir aber nicht sicher. Toll, wie schnell du auf meine Fragen reagierst und wie sachbezogen. Das gefällt mir. Wünsche dir einen schönen Sonntag.