[NRW] 2 Beamte, Beihilfe, Kindergeld und Elternzeit

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Wilhelm II
Beiträge: 3
Registriert: 23. Okt 2017, 11:55
Behörde:

[NRW] 2 Beamte, Beihilfe, Kindergeld und Elternzeit

Beitrag von Wilhelm II »

Liebe Forumsmitglieder,

als stiller Mitleser ohne ein Benutzerkonto bin ich nun auf eure Hilfe angewiesen. Ich weiß, dass es bereits ähnliche Beiträge zu unserer Fallkonstellation in diesem Forum gibt. Ich habe allerdings auch gelernt, dass dies sehr häufig nur länderspezifisch beantwortet werden kann und sich zum Teil auch die Rechtslage geändert hat.

Meine Frau und ich sind Landesbeamte in NRW und erwarten im kommenden Jahr unser erstes Kind. Wir sind beide derzeit zu 50% beihilfeberechtigt und sichern jeweils die Übrigen 50 % über eine PKV ab. Meine Frau wird voraussichtlich die ersten zwölf Monate Elternzeit wahrnehmen und wird während dessen Elterngeld beziehen. Ich selbst möchte auch zwei Monate Elternzeit wahrnehmen. Davon möchte in jedem Fall einen Monat parallel mit meiner Frau nehmen und ein Monat ggf. im Anschluss an ihre Elternzeit oder auch parallel zu ihr. Daneben möchte ich mir einen Monat während der Elternzeit Urlaub nehmen.

Nun habe ich bereits Folgendes nachgelesen bzw. mir selbst erschlossen (mit der Bitte um Korrektur!):

1. Während des Mutterschutzes meiner Frau bezieht sie ihre vollen Dienstbezüge und ist - wie bereits jetzt - zu 50 % beihilfeberechtigt.

2. Sobald die Elternzeit (nach dem Mutterschutz) meiner Frau beginnt, bezieht meine Frau Elterngeld und ist über mich zu 70 % beihilfeberechtigt. Ich habe nun gelesen, dass dies entsprechend früh der PKV mitzuteilen ist.

3. Das Kindergeld ist an den Familienzuschlag gekoppelt und kann nur von demjenigen bezogen werden, der tatsächlich arbeitet. Das würde bedeuten, dass sowohl der Familienzuschlag als auch das Kindergeld während des Elterngeldbezugs meiner Frau auf meiner Bezügemitteilung auftauchen würden.


Meine Fragen:

Ich frage mich nun, was während unserer gemeinsamen Elternzeit der Fall ist.

a) Ist meine Frau dann über mich und ich über sie jeweils gegenseitig zu 70 % beihilfeberechtigt oder bleibt es alles bei dem derzeitigen Stand, dass wir beide zu 50 % beihilfeberechtigt sind?

b) Der Bezug des Familienzuschlags und des Kindergeldes setzt während einer gemeinsamen Elternzeit aus? Ist diesbezüglich vorher und nachher eine Mitteilung gegenüber dem LBV zu machen oder erfolgt dies automatisch, sobald die Elternzeit eingereicht wurde?

c) Sofern meine Frau noch einen Urlaubsanspruch aus diesem Jahr hat, könnte dieser regulär bis März 2019 von ihr genommen werden. Zu diesem Zeitpunkt wird sie noch in Elternzeit sein. So wie ich das gelesen habe, verschiebt sich dann der Urlaubsanspruch exakt um 1 Jahr also bis März 2020. Ist dies auch richtig?

d) Eine Kürzung meines Urlaubsanspruchs erfolgt nur, wenn ich einen vollen Monat in Elternzeit bin. D.h. sobald ich einen? (oder müssen es mehr Tage sein) in einem Monat arbeite, erfolgt keine Kürzung meines Urlaubsanspruchs?

Habe ich in meinen Überlegungen noch irgendetwas vergessen? Der Plan ist, dass das Kind ab der Geburt über mich beihilfeberechtigt (80 %) und die übrigen 20% über eine PKV abgedeckt werden. Die Angebote hierzu hole ich gerade ein.

Vielen Dank für eure Hilfe!
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Re: [NRW] 2 Beamte, Beihilfe, Kindergeld und Elternzeit

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Zu 1.: ja
zu 2.:
bezieht meine Frau Elterngeld und ist über mich zu 70 % beihilfeberechtigt. Ich habe nun gelesen, dass dies entsprechend früh der PKV mitzuteilen ist.
Nicht ganz. Ihre Ehefrau ist dann nicht mehr beihilfeberechtigt, sie ist „nur“ noch berücksichtigungsfähige Angehörige. Der Anspruch geht auf Sie über, Sie müssen den Beihilfeantrag für die Aufwendungen Ihrer Ehefrau stellen. Die frühzeitige Umstellung des Versicherungsumfangs bietet sich an. Wenn Sie den ersten Antrag mit Aufwendungen für Ihre Ehefrau stellen, sollten Sie bereits eine Bescheinigung über den 30-prozentigen Versicherungsschutz beifügen, weil sonst der Beihilfeanspruch gekappt wird.

Zu 3:
Das Kindergeld ist an den Familienzuschlag gekoppelt und kann nur von demjenigen bezogen werden, der tatsächlich arbeitet
Nicht ganz. Wenn beide arbeiten, dann ist die Zahlung des Familienzuschlags an die Zahlung des Kindergeldes gekoppelt, bezieht nur eine/r der Ehegatten Bezüge, dann ist es egal, wer das Kindergeld erhält. Die Kindergeldzahlung ist nicht vom Bezügeanspruch abhängig. Sie können selbst wählen, wer das Kindergeld beziehen soll.

Zu a):
… jeweils gegenseitig zu 70 % beihilfeberechtigt oder bleibt es alles bei dem derzeitigen Stand, dass wir beide zu 50 % beihilfeberechtigt sind?
Weder noch. Sind beide Elternteile verbeamtet und wird die Elternzeit von beiden gemeinsam genommen (ohne Teilzeit bzw. mit unterhälftiger Teilzeit), ist ein Elternteil von ihnen als berücksichtigungsfähige Person des Anderen zu bestimmen. Die Bestimmung kann nur in Ausnahmefällen neu getroffen werden. (Das habe ich hier gefunden.

Zu b):
Das Kindergeld wird weitergezahlt. Die Änderungen beim Familienzuschlag sollten „von Amts wegen“ berücksichtigt werden. (Ab dem Monat, in dem die Elternzeit beginnt, steht Ihnen der Ehegattenanteil im Familienzuschlag ungekürzt zu.)

Zu c):
So sehe ich das auch

Zu d):
Der Urlaubsanspruch wird für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel gekürzt. Zwei Monate Elternzeit (am Stück) führen fast immer zu einer Kürzung von einem Zwölftel, „zwei“ sind selten und „null“ ist unmöglich.

Ob Sie etwas vergessen haben? Mir fällt spontan nichts ein. Je nach Besoldungsgruppe und/oder bisherigem Verdienst der Ehefrau erhält sie während der Elternzeit die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erstattet oder einen Zuschuss in Höhe von monatlich 31 €. Darauf wird die Personalstelle vermutlich hinweisen und was sie tun muss, um die Zahlung zu bekommen.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Wilhelm II
Beiträge: 3
Registriert: 23. Okt 2017, 11:55
Behörde:

Re: [NRW] 2 Beamte, Beihilfe, Kindergeld und Elternzeit

Beitrag von Wilhelm II »

Liebe Frau Schwäbel,

vielen Dank für Ihre Hilfe. Das Grundsystem habe ich nun verstanden. Es bleibt für mich nun allerdings noch folgende Frage offen - dazu der nachfolgende Sachverhalt:

Beide Elternteile sind Beamte in NRW. Geburt des Kindes im Juli 2018. Zunächst geht die Ehefrau 1 Jahr in Mutterschutz/Elternzeit. Während dieser Zeit ist die Ehefrau berücksichtigungsfähige Angehörige beim Ehemann. Der Ehemann wiederum bekommt in der Zeit das Kindergeld, den Familienzuschlag (Stufe 2) und das Kind ist über den Ehemann ebenfalls (zu 80 %) berücksichtigigungsfähig. Nach dem Jahr Elternzeit nutzt der Ehemann die 2 Partnermonate und bezieht Elterngeld. In dieser Zeit müsste nun alles auf die Ehefrau "umgestellt" werden. D.h. Kindergeld, Familienzuschlag (Stufe 1 + Stufe 2). Der Ehemann ist dann zu 70 % berücksichtigungsfähig bei der Ehefrau. Aber was passiert mit dem Kind? Geht das dann auch auf die Ehefrau als berücksichtigungsfähiger Angehöriger über und geht nach der Elternzeit wieder auf den Ehemann über?

Die Frage, wem das Kind im Rahmen der Berücksichtigungsfähigkeit zusteht wird bei uns ab Kind Nr.2 relevant. Denn dann würde sich die eigene Behilfeberechtigung auf 70% erhöhen, sofern beide Kinder entweder dem Ehemann oder der Ehefrau zugeordnet sind.
Aus diesem kleinen Leitfaden: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_int ... kinder.pdf
geht hervor, dass die Bestimmung (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sit ... kinder.pdf) nur in Ausnahmefällen neu getroffen werden kann. Kann mir jemand sagen, ob damit auch die Rückkehr aus einer Elternzeit gemeint ist? Der Leitfaden spricht von einer "Beurlaubung".

Vielen Dank nochmal für die Hilfe. Ich finde das Forum hier wirklich super!
Hanswurst I.
Beiträge: 240
Registriert: 27. Okt 2015, 11:11
Behörde:

Re: [NRW] 2 Beamte, Beihilfe, Kindergeld und Elternzeit

Beitrag von Hanswurst I. »

Warum das Kindergeld nicht gleich auf die Frau und fertig? Kann man sich doch aussuchen. Hier ist es Standard, dass die Zuschläge/Beihilfe auf den Elternteil geht der auch das Kindergeld bezieht. Das ist im üblichen Fall die Frau. Macht auch mehr Sinn, gerade bei 2 Kindern und mehr wenn die Frau dann auf 70% Beihilfe gehoben wird wenn sie wieder arbeitet.

Bei der Beihilfestelle kann man sich jederzeit eine aktuelle Beihilfebescheinigung anfordern. Die ganzen Umstellungen laufen ansonsten automatisch. Das Kind wandert dann automatisch auf den jetzt Beihilfeberechtigten. Da

Ich würde mal bei meiner Bezügestelle anrufen, das hat bei mir/uns damals einige Unsicherheit beseitigt und am Ende lief alles automatisch wie am Schnürchen.
Wilhelm II
Beiträge: 3
Registriert: 23. Okt 2017, 11:55
Behörde:

Re: [NRW] 2 Beamte, Beihilfe, Kindergeld und Elternzeit

Beitrag von Wilhelm II »

Vielen Dank für die Antwort. Ich bin bislang davon ausgegangen, dass der Familienzuschlag (Stufe 1 und 2) dem Kindergeld folgt und daher weder an meine Frau während der Elternzeit ausgezahlt wird (da Sie in der Zeit nicht besoldet wird) und auch nicht an mich ausgezahlt wird (obgleich ich im Dienst bin), da meine Frau das Kindergeld erhält. Ist dem also nicht so?

Werde mich morgen mal an meine Bezügestelle wenden und dort nachfragen.
Hanswurst I.
Beiträge: 240
Registriert: 27. Okt 2015, 11:11
Behörde:

Re: [NRW] 2 Beamte, Beihilfe, Kindergeld und Elternzeit

Beitrag von Hanswurst I. »

Üblicherweise kriegt bei zwei Beamten derjenige die Kinderzulagen der auch das Kindergeld überwiesen bekommt, ist wohl auch praktischen Gründen geschuldet. Ist derjenige z.B. wegen Elternzeit nicht im Dienst, dann kriegt die Zulagen natürlich der andere der genauso dafür die Berechtigung hat. Es geht also nichts verloren.
Antworten