Pension
Verfasst: 15. Okt 2017, 03:10
Hallo,
ich bin sein knapp 5 Jahren pensioniert. Laut dem Landesbeamtengesetz kann eine Relativierung innerhalb vom 5 Jahren geschehen. Muss eine solche Überprüfung im Versetzungsmitteilung enthalten sein ?
Vg
Walter
ich bin sein knapp 5 Jahren pensioniert. Laut dem Landesbeamtengesetz kann eine Relativierung innerhalb vom 5 Jahren geschehen. Muss eine solche Überprüfung im Versetzungsmitteilung enthalten sein ?
Vg
Walter