Hallo,
ich bin sein knapp 5 Jahren pensioniert. Laut dem Landesbeamtengesetz kann eine Relativierung innerhalb vom 5 Jahren geschehen. Muss eine solche Überprüfung im Versetzungsmitteilung enthalten sein ?
Vg
Walter
Pension
Moderator: Moderatoren
Re: Pension
Ja.
Dazu muss ich sagen, dass ich erst 35 j. Alt bin
Dazu muss ich sagen, dass ich erst 35 j. Alt bin