dauerhaft DU: Psycho meint nein

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keinschwein
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dauerhaft DU: Psycho meint nein

Beitrag von keinschwein »

Hallo,

bin 52, beamteter Lehrer (NRW), z.Z. wegen Depression akutstationär eingeliefert.
Ich habe in der Anstalt jahrelanges Mobbing ertragen und kann einfach nicht mehr. Außerdem habe ich heftige Schlaflosigkeit (auch medikamentös behandelt), leichten Tinnitus (unter Stress) und bin mittlerweile extrem geräuschempfindlich.
Meine Geschichte ist etwas verzwickter, daher nur diese kurze Einführung.

Ich suche einen Austausch, ob ich eine dauerhafte DU anstreben soll (würde Mindestversorgung bedeuten), und wenn, dann wie (s.u.) oder versuchen soll, weiter zu arbeiten.

Mein Psycho meint, meine Symptome würden aus seiner Sicht nicht für eine dauerhafte DU ausreichen (hat wohl auch bedenken, diese dann „verteidigen“ zu müssen); ich kann mir aber nicht vorstellen, wieder in meiner noch einer anderen Schule anzufangen.

Danke für Eure Beiträge!
Torquemada
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Re: dauerhaft DU: Psycho meint nein

Beitrag von Torquemada »

keinschwein hat geschrieben: 19. Sep 2017, 16:22 Hallo,

bin 52, beamteter Lehrer (NRW), z.Z. wegen Depression akutstationär eingeliefert.
..........

Mein Psycho meint, meine Symptome würden aus seiner Sicht nicht für eine dauerhafte DU ausreichen (hat wohl auch bedenken, diese dann „verteidigen“ zu müssen);
Ich glaube, dein "Psycho" hat Probleme....

Suche dir eine vernünftigen Psychiater. Mehr kann man dazu nicht sagen. Ob du als immer krank geschriebener Lehrer in den Ruhestand versetzt wird, entscheidet auch nicht dein "Psycho", sondern der Dienstherr nach amtsärztlicher Untersuchung.
keinschwein
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Re: dauerhaft DU: Psycho meint nein

Beitrag von keinschwein »

Gute Idee, aber wie soll ich den finden in meiner Stadt?
Torquemada
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Re: dauerhaft DU: Psycho meint nein

Beitrag von Torquemada »

keinschwein hat geschrieben: 20. Sep 2017, 07:54 Gute Idee, aber wie soll ich den finden in meiner Stadt?
Hausarzt fragen, bei Bewertungsportalen im Internet schauen.....
Dienstunfall_L
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Re: dauerhaft DU: Psycho meint nein

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo

Wenn du dir vorstellen kannst, an einem anderen Arbeitsort als "Schule" eingesetzt zu werden, dann solltest du das beim Amtsarzt vorbringen.

Evtl. unterstützt die Schwerbehindertenvertretung dich, auch der Personalrat könnte evtl. - unbedingt beide versuchen!
Es gibt mögliche Stellen. Man sollte fordern, dass eine gefunden werden muss, sofern man sich (an anderem als bisherigem Dienstbereich) dienstfähig fühlt und auch so beurteilt wird vom amtsärztlichen Dienst.
Fleure
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Re: dauerhaft DU: Psycho meint nein

Beitrag von Fleure »

Hallo keinschwein,
hast du Schwerbehindertengrade, wenn nicht stelle einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung (auch ab 30 GdB bekommst du als Beamter schon mal 3 Tage mehr Urlaub). Ich an deiner Stelle würde mich erstmal darum kümmern wieder gesund zu werden. In der Psychiatrie bekommst du immer einen Termin da bist du auch gut angebunden (meine Erfahrung). Wenn es dir wieder besser geht dann ist das arbeiten auch eine gute Hilfe nicht in die Depression zu rutschen. Durch das bEM (betriebliche Eingliederungsmanagement) gibt es eine gute Möglichkeit zu schauen welcher Platz oder Unterstützung für dich geeignet ist, nimm aber deinen Personalrat mit. Mir hilft auch eine Selbsthilfegruppe (Depressionen) da habe ich das Gefühl nicht alleine mit dem Problem auf der Welt zu sein. Ich denke der Amtsarzt wird dich wieder arbeiten schicken denn Depressionen kann man gut in Griff bekommen. Ich habe das Problem Mobbing schon seit 8 Jahren und es ist schwierig das zu beweisen. Lass dich nicht unterkriegen und versuche vielleicht ein Jahr nach dem anderen deine Arbeit zu machen. Ich bin 55 Jahre und bis zum eigentlichen Dienstende werde ich es nicht schaffen aber jedes Arbeitsjahr kommt meiner Pension zu Gute. Du kannst deine Arbeitszeit auch so angenehm gestalten, dass du regelmäßige Reha's und oder Klinikaufenthalte in Anspruch nimmst. Kommt deiner Gesundheit und auch einer evtl. Dienstunfähigkeit zu Gute. Wünsche dir alles Gute für deine Zukunft.
verdi-man
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Re: dauerhaft DU: Psycho meint nein

Beitrag von verdi-man »

Fleure hat geschrieben: 1. Okt 2017, 10:25
...auch ab 30 GdB bekommst du als Beamter schon mal 3 Tage mehr Urlaub...
Wo kommt das her? Der § 125 SGB IX sagt etwas anderes. Nach dem §125 gibt es den Zusatzurlaub von 5 Tagen je Urlaubsjahr für schwerbehinderte Menschen.

Bei einem GdB von 30 kann eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen ausgesprochen werden. § 68 SGB IX bestimmt dann, dass die Regelung des § 125 ausdrücklich nicht auf gleichgestellte Personen angewendet wird.
Ist das ggf. eine besondere Regelung für Landesbeamte? Ich wäre Dir für eine Nennung der Quelle sehr dankbar.

Grüße
Verdi-man
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Ruheständler
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Re: dauerhaft DU: Psycho meint nein

Beitrag von Ruheständler »

verdi-man hat geschrieben: 17. Okt 2017, 12:36
Fleure hat geschrieben: 1. Okt 2017, 10:25
...auch ab 30 GdB bekommst du als Beamter schon mal 3 Tage mehr Urlaub...
Wo kommt das her? Der § 125 SGB IX sagt etwas anderes. Nach dem §125 gibt es den Zusatzurlaub von 5 Tagen je Urlaubsjahr für schwerbehinderte Menschen.
stimmt,siehe Tabelle:
Dateianhänge
GdB-abhängige Nachteilsausgleiche Stand_2013.jpg
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Fleure
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Re: dauerhaft DU: Psycho meint nein

Beitrag von Fleure »

Landesrecht BW AzUVO § 23
(1) Einen Zusatzurlaub von drei Arbeitstagen erhalten Beamtinnen und Beamte,
1.deren Grad der Behinderung weniger als 50, aber mindestens 30 oder
2.deren Grad der Schädigungsfolgen weniger als 50, aber mindestens 25
beträgt. Der Grad der Behinderung oder der Grad der Schädigungsfolgen ist nachzuweisen, im Zweifelsfall auf Verlangen durch ein ärztliches Zeugnis. § 125 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 und Abs. 2 und 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) gilt entsprechend.

Kommt aber vielleicht auf das entsprechende Landesrecht an.
Bundespostler123
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Re: dauerhaft DU: Psycho meint nein

Beitrag von Bundespostler123 »

Erst einmal ist wichtig, dass ein guter (Fach)-Arzt des Vertrauens gefunden wird - das ist aber wirklich schwierig und ist auch kann auch manchmal einfach Glück sein.
Vielleicht hilft aber auch eine Gesprächstherapie - da sind die Wartezeiten aber sehr lange...vielleicht als Privatpatient nicht so lange wie bei gesetzlich Versicherten. Wenn es überhaupt nicht mehr gesundheitlich geht, dann liegt auch vermutlich eine Dienstunfähigkeit vor. Das entscheidet aber der Dienstherr - nach einem Gutachten vom Amtsarzt, und nach Vorlagen von Befunden des behandelnden Facharztes und nach den eigenen gesundheitlichen Befinden des Betroffenen.

Meine erste Frage wäre, kannst Du mit einer DU und Mindestversorgung leben - also aus finanziellem Grund ?
Wenn ja, dann würde ich sofort die eigene Gesundheit schonen und alles weitere versuchen einzuleiten - einen Nebenjob findest Du immer.
Wenn nein, dann musst Du ggf. wieder über ein BEM oder eine Versetzung an eine andere Schule ran - das dann mit "Überwachung" des behandelnden Facharztes...sollte aber auch nicht so einfach werden.
AndyO
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Re: dauerhaft DU: Psycho meint nein

Beitrag von AndyO »

Bundespostler123 hat geschrieben: 17. Okt 2017, 18:55Erst einmal ist wichtig, dass ein guter (Fach)-Arzt des Vertrauens gefunden wird - das ist aber wirklich schwierig und ist auch kann auch manchmal einfach Glück sein.
Dein Facharzt muss schreiben können. Das erfährst du vorher bestenfalls über private Empfehlungen.
Bundespostler123 hat geschrieben: 17. Okt 2017, 18:55Wenn nein, dann musst Du ggf. wieder über ein BEM oder eine Versetzung an eine andere Schule ran - das dann mit "Überwachung" des behandelnden Facharztes...sollte aber auch nicht so einfach werden.
Als Lehrer kannst du auch ans Schulamt versetzt werden. Er hier wäre nicht der Erste, der mit dem Lehrunterricht nicht mehr klar kam...
verdi-man
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Re: dauerhaft DU: Psycho meint nein

Beitrag von verdi-man »

@ Fleure: Danke für die Information; wieder etwas dazu gelernt (hatte bisher mit Landesrecht wenig zu tun)
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