Erfahrungsstufe oder Lebensaltersstufen

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lembi
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Erfahrungsstufe oder Lebensaltersstufen

Beitrag von lembi »

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir vielleicht helfen.
Ich bin jetzt 28 Jahre alt und habe am 01.09.2012 - 26.08.205 meine Ausbildung im gehobenen Dienst absolviert.
Zum 01.06.2013 wurde ja das Stufensystem geändert.
Zähle ich bei der Stufenfestsetzung noch zur alten Regelung oder gilt bei mir die neue Regelung.
Ich habe leider nichts gefunden, wo dies verständlich aussagekräftig erklärt ist.

Schöne Grüße
AndyO
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Re: Erfahrungsstufe oder Lebensaltersstufen

Beitrag von AndyO »

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Bananen-Willi
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Re: Erfahrungsstufe oder Lebensaltersstufen

Beitrag von Bananen-Willi »

Bei uns würde für dich keine Überleitung in Frage kommen. Die Haushälter haben seinerzeit argumentiert, eine Überleitung in Erfahrungsstufen sei nur für einen Beamtenkreis anwendbar, der zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung bereits eine Altersstufe hatte. Da du zum Zeitpunkt der Rechtsänderung als Beamter auf Widerruf lediglich Anwärterbezüge erhalten hast, die keine Altersstufe aufgewiesen hatten, könne auch keine Anwendung der Überleitungsregeln stattfinden. Eine "nachträgliche" Überleitung bei Ersteinstufung nach Ernennung zum Beamten auf Probe wurde mit dieser Begründung rundwegs abgelehnt und es wurde ausschließlich neues Recht angewandt. Mir persönlich ist kein Fall bekannt, in dem jemand auf dem Rechtsweg eine andere (für ihn günstigere) Regelung erzwingen konnte. Wie immer gilt: eine Forendiskussion ersetzt nicht rechtliche Beratung durch geeignete Personen und Institutionen, Ausnahmefälle aufgrund spezieller Konstellationen kann es immer geben.
Gerda Schwäbel
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Re: Erfahrungsstufe oder Lebensaltersstufen

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Ob es eine Übergangsregelung für Beamte gibt, die sich am 1. Juli 2013 im Vorbereitungsienst befanden und erst anschließend in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen wurden, ließe sich wahrscheinlich recht schnell durch einen Blick ins maßgebliche Besoldungsgesetz klären. Hierzu fehlt mir leider die Angabe, um welches Bundesland es sich handelt. "Zum 01.06.2013 wurde ja das Stufensystem geändert" könnte auf Rheinland-Pfalz schließen lassen, wo es keine derartige Übergangsregelung gibt. Bin mir aber nicht sicher, ob zu diesem Stichtag auch andere Länder umgestellt haben.
lembi
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Re: Erfahrungsstufe oder Lebensaltersstufen

Beitrag von lembi »

Vielen Dank schonmal für die Antworten. Es handelt sich um eine Kommune in NRW. Das komische ist, dass eine Person (27 Jahre), die mit mir gleichzeitig die Ausbildung gemacht hat, eine Stufe (jetzt im August Stufe 4) höher ist.
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Bananen-Willi
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Re: Erfahrungsstufe oder Lebensaltersstufen

Beitrag von Bananen-Willi »

Vielleicht ist dein Kollege ja ein Überflieger, so dass er analog zu § 66 BayBG eine Leistungsstufe erhalten hat? Google spuckt diesbezüglich für NRW eine Leistungsprämien- und -zulagenverordnung - LPZVO - aus. Oder er hat anrechenbare Vordienstzeiten, beispielsweise als Angestellter im Öffentlichen Dienst, Wehrpflicht, etc... Ohne weitere Hintergrundkenntnisse wird dir diese Frage niemand beantworten können.
Ich persönlich würde dir aber raten, bei Nachforschungen, wieso du noch Stufe drei hast, niemals die Stufe des Kollegen zu erwähnen. Da rutscht man ganz schnell in das Neider-Raster...und der nächste Thread, den du eröffnest, wird Mobbing zum Thema haben :D
Torquemada
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Re: Erfahrungsstufe oder Lebensaltersstufen

Beitrag von Torquemada »

Enfach höflich bei der zuständigen Personaleinheit schriftlich nachfragen und um Eräuterung bitten.
Die hauen sicherlich keinem den Kopf runter, weil er die rechtlichen Grundagen seiner Einstufung wissen will.
Gertrud1927
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Re: Erfahrungsstufe oder Lebensaltersstufen

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Hier ist noch ein Infoblatt aus NRW wegen den Erfahrungsstufen. Vielleicht hast Du es ja noch nicht gesehen. Auf der ersten Seite steht etwas über Einstufung Lebensalter und Berücksichtigungszeiten. Vielleicht passt ja bei bei Dir oder Deinem Kollegen etwas.
https://www.dstg-nrw.de/uploads/media/2 ... 3_FM_2.pdf
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