Pension ohne Abschlag
Verfasst: 12. Sep 2017, 14:20
Hallo,
ich habe im Internet diese Info gefunden.....
Ausschlusskriterien für eine Kürzung der Pension
Eine Kürzung der Pension darf auch nicht durchgeführt werden, wenn der Beamte mindestens 45 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeiten vorweisen kann und er bei Eintreten in den Ruhestand das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Zudem darf keine Kürzung erfolgen, wenn der Beamte bei Eintreten in den Ruhestand das 63. Lebensjahr vollendet hat, er mindestens 40 Jahre im Dienst aktiv tätig war und er bereits eine bis zu zehnjährige Kindeserziehung nachweisen kann und das Eintreten in den Ruhestand nicht aufgrund einer Arbeitslosigkeit beruht
Was bedeutet eine bis zu zehnjährige Kindeserziehung? Ich habe unsere Kinder bis zum 18 Lebensjahr erzogen, bzw. auch danach noch.....
Verstehe ich das richtig, an dem Tag an dem ich 63 werde, mindestens 40 Jahre im aktiven Dienst bin kann ich in Pension gehen? Wie verhält es sich wenn in den 40 Jahren kurze Zeiten der Teilzeitbeschäftigung waren?Ach ja, bin Baujahr 64, und diene in Schleswig Holstein.....
Danke für Eure Hilfe....
ich habe im Internet diese Info gefunden.....
Ausschlusskriterien für eine Kürzung der Pension
Eine Kürzung der Pension darf auch nicht durchgeführt werden, wenn der Beamte mindestens 45 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeiten vorweisen kann und er bei Eintreten in den Ruhestand das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Zudem darf keine Kürzung erfolgen, wenn der Beamte bei Eintreten in den Ruhestand das 63. Lebensjahr vollendet hat, er mindestens 40 Jahre im Dienst aktiv tätig war und er bereits eine bis zu zehnjährige Kindeserziehung nachweisen kann und das Eintreten in den Ruhestand nicht aufgrund einer Arbeitslosigkeit beruht
Was bedeutet eine bis zu zehnjährige Kindeserziehung? Ich habe unsere Kinder bis zum 18 Lebensjahr erzogen, bzw. auch danach noch.....
Verstehe ich das richtig, an dem Tag an dem ich 63 werde, mindestens 40 Jahre im aktiven Dienst bin kann ich in Pension gehen? Wie verhält es sich wenn in den 40 Jahren kurze Zeiten der Teilzeitbeschäftigung waren?Ach ja, bin Baujahr 64, und diene in Schleswig Holstein.....
Danke für Eure Hilfe....