Dienstunfall

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trulla
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Dienstunfall

Beitrag von trulla »

Hallo,

die Frage bezieht sich auf einen anerkannten Dienstunfall.
Es wurde eine Diagnose CRPS anerkannt.
Vom behandelnden Arzt wird eine ambulante Behandlung mit Medikamenten und Physiotherapie empfohlen und koordiniert, die Therapie findet seit 3 Monaten statt, zeigt langsam Wirkung. Der Hausarzt empfiehlt zusätzlich eine Psychotherapie.
Eine Zweitmeinung wurde eingeholt , die Diagnose F45.41 gestellt und dort eine stationäre Schmerztherapie empfohlen.

Fragen:
-kann ich die stationäre Therapie verhindern oder muss ich das durchführen? Ich möchte das nicht so gerne. Fällt die Diagnose F45.41 unter Dienstunfallfolge oder muss das neu genehmigt werden? Gibt es da Probleme, da ja die psychischen Faktoren eine Rolle spielen? Muss man so eine Therapie vorher genehmigen lassen?
- Muss ich die empfohlene Psychotherapie vorab genehmigen lassen? Bei einer Psychotherapie kann man ja zwangsläufig nicht vermeiden, dass auch anderer Aspekte als die Beeinträchtigung aufgrund des Unfalls eine Rolle spielen (soziale Situation etc., Probleme auf der Dienststelle). Rechnet man das dann über die Krankenkasse oder über die Unfallkasse ab?
- eine Du Überprüfung steht im Raum (bin schon lange krankgeschrieben). Ist die neue Diagnose ggf. von Nachteil, da die Kausalität dann bezweifelt wird? Bisher war es ja eindeutig.

Danke
Dienstunfall_L
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Re: Dienstunfall

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo

Wenn der Dienstunfall anerkannt ist und auch CRPS als Folge des DUnfalls anerkannt ist, dann ist die Diagnose F45.41 unschädlich für dich.
F45.41 bedeutet in etwa, dass die Schmerzen u.a. Einschränkungen eine Wirkung auf deine Psyche haben.
Somit sind die psychischen Begleiterscheinungen, die nun behandelt werden sollen, als weitere Folge des Dienstunfalls zu bewerten.

Erstmal ist F45.41 die Diagnose deines Arztes, wenn ich dich richtig verstehe, und nicht die amtsärztlicherseits (bzw. vom Zusatzgutachter) festgestellte Diagnose, oder?

Bei F45.41 müsste der Kostenträger deine Unfallfürsorge sein.
Die Krankenkasse ist dafür nicht zuständig.
Kläre das per Antrag am besten mit der Unfallfürsorge.
Bevor du eine Therapie beginnst, Behandlungen bekommst, ... muss die Zuständigkeit der Kostenübernahme geklärt und schriftl. bestätigt sein.

Ich bin Laie, auch Dienstunfall. Es kann natürlich sein, dass dein Ablauf ganz anders ist als meiner, je nach Bundesland und dem gesamten Verlauf des eigenen Falls gibt es Unterschiede.

Wenn du triftige Gründe hast, eine ambulante Versorgung / Therapie vorzuziehen und das ambulante Angebot qualitativ das bietet, was an Behandlungen / Therapien vorgeschlagen wurde bzw. gefordert wird, dann sollte nichts gegen die ambulante Variante sprechen.
Sehr empfehlenswert ist, dein Interesse an ambulanter Versorgung vorzubringen zusammen mit Schreiben von Hausarzt, Therapeut, ... , dass (auch) sie aus ihrer Sicht (aus folgenden Gründen, die sollten nicht fehlen!) eine ambulante Therapie anstelle einer stationären empfehlen.
Auch ein Hinweis auf die geringeren Kosten kann nicht schaden.
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