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Beamtenanwärter und gleichzeitig an einer Uni immatrikuliert - Problem?

Verfasst: 17. Aug 2017, 22:08
von lorenorzorro
Hallo,

ich habe am 15.08 meine Ausbildung zum Finanzwirt als Beamtenanwärter begonnen.

Ich hatte bis jetzt vor Urlaubssemester zu beantragen, damit ich, wenn möglich, nach der Ausbildung das Studium (berufsbegleitend) fortsetzen kann.

Das alles ist leider denke ich etwas zu optimistisch gedacht von mir, weshalb ich vorhabe mich am Montag selbst zu exmatrikulieren.

Könnte ich nun Probleme kriegen, wenn ich mich erst eine Woche nach Ausbilungsstart exmatrikuliert habe? Sollte ich mit meinem Ausbilder darüber reden?


Danke im Voraus

Re: Beamtenanwärter und gleichzeitig an einer Uni immatrikuliert - Problem?

Verfasst: 18. Aug 2017, 07:23
von Tyto
Hi lorenorzorro,

da du nicht spezifiziert hast, ob es sich um ein Präsenzstudium oder Fernstudium handelt, gehe ich mal von Präsenz aus. Dieses ist neben dem Vorbereitungsdienst nicht zu stemmen. Einige haben neben den Vorbereitungsdienst den Betriebswirt gemacht, das ging aber auch nur, dass es fast nur Selbststudium war.

Du solltest mal mit deinem Ausbilder sprechen, es wird m.M.n. keine Probleme geben, aber Transparenz schadet nicht.

Re: Beamtenanwärter und gleichzeitig an einer Uni immatrikuliert - Problem?

Verfasst: 5. Sep 2017, 10:10
von bettelmusikant
Nein, das ist kein Problem. Solange du deine beamtenrechtlichen Verpflichtungen voll nachkommst, müsste es deinem Dienstherren egal sein, ob du in deiner Freizeit eingeschrieben bist oder nicht. Auch das Verbot des Doppelstudiums müsste in diesem Fall nicht greifen. Mach dich also nicht unnötig verrückt.

Re: Beamtenanwärter und gleichzeitig an einer Uni immatrikuliert - Problem?

Verfasst: 5. Sep 2017, 22:02
von Torquemada
bettelmusikant hat geschrieben: 5. Sep 2017, 10:10 Solange du deine beamtenrechtlichen Verpflichtungen voll nachkommst, müsste es deinem Dienstherren egal sein, ob du in deiner Freizeit eingeschrieben bist oder nicht. Auch das Verbot des Doppelstudiums müsste in diesem Fall nicht greifen.
Erstens läuft ein Studium nicht in der Freizeit ab.
Und zweitens hängt es von den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ab, ob ein Arbeitnehmer oder Beamter mit mehr als 20 Stunde Deputat als Studierender immatrikuliert werden kann bzw. sich rückmelden kann.
Ansprechpartner ist die Universität.