Beamtenanwärter und gleichzeitig an einer Uni immatrikuliert - Problem?

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lorenorzorro
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Beamtenanwärter und gleichzeitig an einer Uni immatrikuliert - Problem?

Beitrag von lorenorzorro »

Hallo,

ich habe am 15.08 meine Ausbildung zum Finanzwirt als Beamtenanwärter begonnen.

Ich hatte bis jetzt vor Urlaubssemester zu beantragen, damit ich, wenn möglich, nach der Ausbildung das Studium (berufsbegleitend) fortsetzen kann.

Das alles ist leider denke ich etwas zu optimistisch gedacht von mir, weshalb ich vorhabe mich am Montag selbst zu exmatrikulieren.

Könnte ich nun Probleme kriegen, wenn ich mich erst eine Woche nach Ausbilungsstart exmatrikuliert habe? Sollte ich mit meinem Ausbilder darüber reden?


Danke im Voraus
Tyto
Beiträge: 105
Registriert: 4. Apr 2017, 00:01
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Re: Beamtenanwärter und gleichzeitig an einer Uni immatrikuliert - Problem?

Beitrag von Tyto »

Hi lorenorzorro,

da du nicht spezifiziert hast, ob es sich um ein Präsenzstudium oder Fernstudium handelt, gehe ich mal von Präsenz aus. Dieses ist neben dem Vorbereitungsdienst nicht zu stemmen. Einige haben neben den Vorbereitungsdienst den Betriebswirt gemacht, das ging aber auch nur, dass es fast nur Selbststudium war.

Du solltest mal mit deinem Ausbilder sprechen, es wird m.M.n. keine Probleme geben, aber Transparenz schadet nicht.
bettelmusikant
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Registriert: 6. Sep 2016, 16:53
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Re: Beamtenanwärter und gleichzeitig an einer Uni immatrikuliert - Problem?

Beitrag von bettelmusikant »

Nein, das ist kein Problem. Solange du deine beamtenrechtlichen Verpflichtungen voll nachkommst, müsste es deinem Dienstherren egal sein, ob du in deiner Freizeit eingeschrieben bist oder nicht. Auch das Verbot des Doppelstudiums müsste in diesem Fall nicht greifen. Mach dich also nicht unnötig verrückt.
Torquemada
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Re: Beamtenanwärter und gleichzeitig an einer Uni immatrikuliert - Problem?

Beitrag von Torquemada »

bettelmusikant hat geschrieben: 5. Sep 2017, 10:10 Solange du deine beamtenrechtlichen Verpflichtungen voll nachkommst, müsste es deinem Dienstherren egal sein, ob du in deiner Freizeit eingeschrieben bist oder nicht. Auch das Verbot des Doppelstudiums müsste in diesem Fall nicht greifen.
Erstens läuft ein Studium nicht in der Freizeit ab.
Und zweitens hängt es von den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ab, ob ein Arbeitnehmer oder Beamter mit mehr als 20 Stunde Deputat als Studierender immatrikuliert werden kann bzw. sich rückmelden kann.
Ansprechpartner ist die Universität.
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