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Rückkehr nach Elternzeit Schlechterstellung

Verfasst: 11. Aug 2017, 13:03
von Rheinland-Pfläzer
Hallo,

habe eine Frage zur Elternzeit, Landesrecht Rheinland-Pfalz.

Vor meiner Elternzeit hatte ich eine mit A 12 bewertete Stelle inne, war aber lediglich bis zur A 11 befördert. Die Elternzeit dauert 18 Monate.

Nun möchte ich aus der Elternzeit zurückkehren und mein Arbeitgeber bietet mir eine A 11 Stelle an, was also meiner bisherigen Eingruppierung entspricht.

Ich sehe hierin jedoch eine Benachteiligung im Sinne des § 23 LBG, da mich mit einer A 12 er Stelle durchaus höhere Beförderungschancen habe.

Wie seht ihr das?

Re: Rückkehr nach Elternzeit Schlechterstellung

Verfasst: 11. Aug 2017, 16:07
von Torquemada
Da wäre eine Beratung beim Fachanwalt sinnvoll, weil der den Überblick auch auf die aktuelle Rechtsprechung bzw. anhängige Verfahren hat.
Sinnvoll wäre es gewesen, mit dem "Arbeitgeber" abzuklären, ab wann er die Stelle neu besetzen will. Dann hätte ein Einschieben der Partnermonate bzw. ein geschicktes Legen der Elternzeit den Status quo aufrecht erhalten.

M.W. hast du einen Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung. Und das wäre bei dir nach A11. Rechtliche Beratung bitte beim Anwalt.

Re: Rückkehr nach Elternzeit Schlechterstellung

Verfasst: 7. Sep 2017, 12:38
von Torquemada
Bahnbrechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes:

http://www.spiegel.de/karriere/europaei ... 66545.html

Re: Rückkehr nach Elternzeit Schlechterstellung

Verfasst: 8. Sep 2017, 13:36
von Bananen-Willi
Das Urteil passt meiner Meinung nach aber nicht zur hiesigen Konstellation. In der EUGH-Entscheidung ging es um eine Beförderung, die schon ausgesprochen war, lediglich die Stelle wurde noch nicht angetreten. Beim TE ist es genau andersrum...er hätte zwar die Stelle gehabt, war aber noch nicht befördert. Meiner Einschätzung nach sind seine Chancen hier recht gering, aus lediglich einer beförderungsfähigen Stelle eine konkrete Benachteiligung, deren Beseitigung einklagbar wäre, zu konstruieren. Eine Beförderung ist ein Verwaltungsakt, der nicht einfach nach Elternzeit ignoriert werden kann, "Stelleninnehaben" nicht. Trotzdem mit anwaltlicher Hilfe versuchen, zu verlieren dürfte man bis auf die Anwaltskosten nichts haben...

Re: Rückkehr nach Elternzeit Schlechterstellung

Verfasst: 8. Sep 2017, 13:56
von Torquemada
Anwalt nehmen und probieren. Beraten lassen.

Re: Rückkehr nach Elternzeit Schlechterstellung

Verfasst: 24. Okt 2018, 17:20
von Snooze
Ganz klarer Fall:
"es besteht ein gesetzlich normierter Anspruch auf den A12 bewerteten DP!"
Hierzu § 5 Abs. 1 und 2 der RAHMENVEREINBARUNG ÜBER DEN ELTERNURLAUB / RICHTLINIE 2010/18/EU DES RATES. Am 07.09.2017 hat der EuGH im Urteil - C-174/16 ferner beschlossen, dass die in Anspruch genommene Elternzeit während bspw. einer Probezeit für die Beamtenbeförderung keinen Rückfall in ein altes Amt aufgrund des in der Rahmenvereinbarung normierten Recht auf Rückkehr an den früheren oder einen gleichwertigen/ähnlichen Arbeitsplatz und des Rechteerhalts bewirken darf. Dieses Urteil ist zweiflesohne auf deinen Fall übertragbar, denn du warst ja im Begriff, ein Recht (zum erlauchten Anwärterkreis auf eine Beförderung zu gehören) zu erwerben.

Auf jeden Fall zum Anwalt!!!

VG Snooze

Re: Rückkehr nach Elternzeit Schlechterstellung

Verfasst: 25. Okt 2018, 10:22
von Snooze
Tja, was soll ich nun dazu sagen. Da wurde wohl jemand wirklich schnell befördert... ;)

Re: Rückkehr nach Elternzeit Schlechterstellung

Verfasst: 10. Nov 2018, 18:01
von connigra
Manchmal werden wir halt echt verarscht, gell! :roll: :roll:


Aber dank Snoozes Recherche sind wir jetzt alle etwas schlauer und besser informiert. Schaden kann es ja nicht. :lol: :lol: :lol: