Fristen einer Reaktivierung

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herr b
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Fristen einer Reaktivierung

Beitrag von herr b »

Ich bin letztes Jahr aufgrund dDu in den Ruhestand versetzt worden. Das Schreiben kam, ich habe es hin genommen da ich froh war raus zu sein, bin es auch immer noch. Wie sind denn die fristen einer Wiedervorstellung beim Aa?
In dem Schreiben stand nur das mich aufgrund dDu in den Ruhestand versetzt. Bald ist 1 Jahr rum, muss ich damit rechnen das demnächst zu einer erneuten Untersuchung kommt? Gesundheitlich geht es immer noch nicht, aber man macht sich halt Gedanken ob die Einladung zum Aa kommt oder nicht. Habe dazu auch nichts gefunden. Aber es werden doch sicherlich Verwaltungsvorschriften dazu geben.

herr b
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Tyto
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Re: Fristen einer Reaktivierung

Beitrag von Tyto »

Halte ich für unwahrscheinlich, dass es da feste Fristen gibt. Jede dDu ist eine Einzelfallentscheidung. Es kann höchstens Richtwerte/Erfahrungswerte geben, aber die helfen dir eher auch wenig weiter fürchte ich.
herr b
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Re: Fristen einer Reaktivierung

Beitrag von herr b »

Also kann man sagen abwarten und Tee trinken. In einem Jahr, nach zwei Jahren oder erst 5 Jahren oder 10 Jahren...?
Ich bin ja noch jung. Davon mal ab, bin vom Aa nichtmal mehr für eine alternativ Verwendung zu gebrauchen gewesen.
So sieht es immer noch aus. Leider.
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Dienstunfall_L
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Re: Fristen einer Reaktivierung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo herr b,
steht bei dir in der amtsärztlichen Stellungnahme (evtl auch im Bescheid) kein Vorschlag, wann die Dienstfähigkeit wieder überprüft werden soll? Oder steht dort "keine Reaktivierung möglich"?

Ich habe mal gelesen, dass (wenn nichts anderes vorgeschlagen wurde) eine Überprüfung alle 2 Jahre vorgeschlagen oder als "im Rahmen" betrachtet wird.
Da scheint es aber riesige Unterschiede zu geben, kommt auf den Bereich / Dienstherrn, das Land, dann auch die jeweiligen Bearbeiter und Beteiligten und deren Überlastung etc. an, vermute ich.
Tyto
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Re: Fristen einer Reaktivierung

Beitrag von Tyto »

Es hängt einfach ganz davon ab, welche Krankheit vorlag und wie der AA bzw. der Dienstherr die Situation beurteilen. Das ist mehr als raten mit ner Glaskugel.
herr b
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Re: Fristen einer Reaktivierung

Beitrag von herr b »

Habe das damalige Gutachten leider nicht mehr.
Dann mal abwarten, hoffe die lassen mich in Ruhe.
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herr b
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Re: Fristen einer Reaktivierung

Beitrag von herr b »

Moin, Moin, ich habe mir gerade mal das Schreiben meiner Zurruhesetzungsverfügung rausgesucht. Dort steht wörtlich: auf Grund des amtsärztlichen Gutachtens vom XXX das ich Ihnen mit Schreiben vom XXX zugeleitet habe und auf dessen Inhalt ich Bezug nehme, halte ich Sie für dauerhaft dienstunfähig i. S. d. § 26 Abs. 1 BeamtStG.
Die zuständige Amtsärztin hat auf Nachfrage Ihre absolute Dienstunfähigkeit bestätigt.


Für mich bedeutet "dauerhaft" das ich wohl nicht mit einer Reaktivierung zu rechnen habe, oder irre ich mich da?

Gruß
herr b
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Bananen-Willi
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Re: Fristen einer Reaktivierung

Beitrag von Bananen-Willi »

Ganz schmale Brett Ihr beiden. :mrgreen: Den § 46 BBG bzw. die jeweiligen Entsprechungen für die Länder kann man auch ganz anders auslegen...
herr b
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Re: Fristen einer Reaktivierung

Beitrag von herr b »

Bananen-Willi hat geschrieben: 11. Aug 2017, 16:01 Ganz schmale Brett Ihr beiden. :mrgreen: Den § 46 BBG bzw. die jeweiligen Entsprechungen für die Länder kann man auch ganz anders auslegen...
Da gebe ich dir recht. Aber ich schreibe mal was weiter drin stand.

Auf Grund des amtsärztlichen Gutachtens vom XXX das ich Ihnen mit Schreiben vom XXX zugeleitet habe und auf dessen Inhalt ich Bezug nehme, halte ich Sie für dauerhaft dienstunfähig i. S. d. § 26 Abs. 1 BeamtStG.
Die zuständige Amtsärztin hat auf Nachfrage Ihre absolute Dienstunfähigkeit bestätigt.
Mit der Wiederherstellung Ihrer uneingeschränkten Dienstfähigkeit innerhalb der nächsten sechs Monate ist nicht zu rechnen. Dies bedeutet, das Sie aus gesundheitlichen Gründen auch nicht für eine Vermittlung in eine alternative Beschäftigung zur Vermeidung Ihrer vorzeitigen Zurruhesetzung geeignet sind.

Aus diesem Grunde versetze ich Sie gemäß § 26 Abs 1 BeamtStG i. V. m. § 33 Abs. 1 und §34 Abs. 1 LBG NRW in den Ruhestand. Der Ruhestand beginnt mit dem Ende des Monats, in dem Ihnen diese Verfügung zugestellt worden ist.


Davon mal ab, die Amtsärztin hat in ihrem Gutachten ausdrücklich ausgeschlossen das ich an die alte Dienststelle zurück kehre, weiterhin wurde mir in meiner letzten Beurteilung rein geschrieben das ich für den Dienst in der Dienststelle nicht mehr geeignet bin. Andere Dienststellen haben mich zu meiner aktiven Zeit dankend abgelehnt.
Na ja sollte ich reaktiviert werden gibt es mehr Geld bei unverändertem Gesundheitszustand...
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connigra
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Re: Fristen einer Reaktivierung

Beitrag von connigra »

Hallo,

bei uns Bundesbeamte war es zu meiner Zeit so:
dauerhaft dienstunfähig heißt - es ist ersichtlich, dass ich länger als 6 Monate nicht arbeiten kann. Deshalb hat der Dienstherr die Möglichkeit mich zu pensionieren und sich dadurch die hohen Beamtenbezüge zu sparen. Wenn ich wieder gesund bin werde ich reaktiviert. Mein Fall: Ruhestand mit 30 Jahren im Jahr 1991. Nach 2 Jahren wurde ich wegen einer Reaktivierung zum Amtsarzt beim Gesundheitsamt vorgeladen. Der hielt mich auf Grund der Erkrankung immer noch für dienstunfähig. Ich bekam dann ein Schreiben von meiner Behörde, dass ich weiterhin auf Dauer dienstunfähig wäre. Innerhalb von 5 Jahren hätte mein Dienstherr meine Dienstfähigkeit nochmals überprüfen können. Nach 5 Jahren hätte der Dienstherr von sich aus keine Möglichkeit mich zu einer Rückkehr auf meinem Arbeitsplatz zu beordern - allerdings hätte ich sehr wohl die Möglichkeit, bei Genesung wieder einen Antrag auf Rückkehr zu stellen.
Nach 5 Jahren bekam ich dann ein Schreiben von der Dienstbehörde, indem ich schriftlich erklären sollte, von mir aus nie mehr zurückkehren zu wollen. Ich weigerte mich dieses Schreiben zu unterzeichnen. Es hätte doch sein können, dass die Medizin Fortschritte macht, ich wieder gesund werde und wieder arbeiten wollte. Mir wurde dann gesagt: Keine Chance, sollte mir ein Arzt Dienstfähigkeit bescheinigen - hätte die Telekom genügend Ärzte das Gegenteil zu beweisen. Das war zu der Zeit als die Telekom schon Arbeitsplätze abbauen wollte. Ganz schön dreist diese Aussage, ich unterschrieb nicht, gesund wurde ich auch nicht mehr - welch ein Glück für Telekom.
Wenn sich also nichts im Gesetz geändert hat, hat nachfolgender Satz immer noch Bestand:
Innerhalb 5 Jahren kann der Dienstherr von sich aus immer eine Reaktivierungsmöglichkeit überprüfen. Nach 5 Jahren kann der Beamte a. D. aus eigenem Antrag eine Reaktivierung beantragen, falls sein Gesundheitszustand das erlaubt und der Amtsarzt nicht anderer Meinung ist.
Torquemada
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Re: Fristen einer Reaktivierung

Beitrag von Torquemada »

dibedupp hat geschrieben: 6. Sep 2017, 10:17 connigra,
das Gesetz hat sich geändert. Was du schreibst, ist total veraltet.
Richtig !!!!
connigra
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Re: Fristen einer Reaktivierung

Beitrag von connigra »

Hallo Ihr,

ich hoffe nur zum Vorteil für die Beamten......
Dienstunfall_L
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Re: Fristen einer Reaktivierung

Beitrag von Dienstunfall_L »

... und der Zurruhegesetzte hat (selber nur) 5 Jahre Zeit, die Reaktivierung zu beantragen.

(Jdf. ist das in meinem BL so.)
herr b
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Re: Fristen einer Reaktivierung

Beitrag von herr b »

In NRW ist das auch so. Aber ich werde einen Teufel tun das zu beantragen. Dank meiner Scheidung würde alles was ich wieder mehr verdiene an meine Ex abdrücken. Und ich gehe mit Sicherheit nicht für die Ex wieder los und werde womöglich wieder krank. Dann mit den paar Kröten die mir bleiben in Ruhe leben, auch wenn es schwer ist
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herr b
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Re: Fristen einer Reaktivierung

Beitrag von herr b »

So, es ist soweit. Ich habe dann Post von meiner alten Dienststelle bekommen. Muss demnächst zum Amtsarzt zwecks Prüfung der Dienstfähigkeit. Hoffe das ich NICHT reaktiviert werde.
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