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Rückforderung Anwärterbezüge länderübergreifend

Verfasst: 4. Jul 2017, 11:13
von Inaphie
Hallo zusammen,

ich hab eine Frage zur Rückforderung von Anwärterbezügen und hoffe sehr, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Folgende Situation:
Ich habe 2016 mein duales Studium als Diplom-Finanzwirtin in Hessen beendet. Nun möchte ich aus persönlichen Gründen nach NRW ziehen und habe bei meinem jetzigen Dienstherren auch schon einen Versetzungsantrag gestellt. Da die Aussichten auf eine baldige Versetzung jedoch nicht sehr prickelnd sind, überlege ich, mich bei diversen Kommunen etc. in NRW zu bewerben.
Sollte das funktionieren würde ich ja immer noch im öffentlichen Dienst arbeiten und müsste dann auch eigentlich keine Anwärterbezüge zurück zahlen.
Ich frage mich nur, ob es eine Rolle spielt, dass ich mein Studium beim Land Hessen absolviert habe und dann in NRW arbeite oder ist das für die Rückforderung der Bezüge unwichtig solange ich im öffentlichen Dienst bleibe?

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten.

LG
Inaphie

Re: Rückforderung Anwärterbezüge länderübergreifend

Verfasst: 4. Jul 2017, 11:32
von Tyto
Sollte das funktionieren würde ich ja immer noch im öffentlichen Dienst arbeiten und müsste dann auch eigentlich keine Anwärterbezüge zurück zahlen.
So sieht es aus. Die Dienstherren tauschen sich über die Formalitäten aus (Pensionsrückstellungen etc.) und du musst nichts zurückzahlen.
Hat ja auch mit dem Gesetz zu tun, wenn du nach der Widerrufszeit per Gesetz entlassen bist, dann muss der Dienstherr zittern, ob du auch bei ihm bleibst. Ein Wechsel darf nicht unterbunden werden (wodurch auch?), es darf eben nur nicht privatwirtschaftlich sein.