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Beratung Teildienstfähigkeit

Verfasst: 9. Jun 2017, 20:02
von Kiwi72
Hallo zusammen,
ich arbeite seit einem Burnout/Depression schon mehrere Jahre (freiwillig) Teilzeit, da die Krankheit einen chronischen Verlauf genommen hat und ich eine Vollzeitstelle nicht mehr schaffe. Ich habe SB beantragt und einen GdB von 30 bekommen. Nun überlege ich, bei meinem AG einen Antrag auf Teildienstfähigkeit zu stellen. Dazu würde ich mich aber gern vorher beraten lassen, was die Risiken sind, wie es mit der Besoldung aussieht und welche Fallstricke sonst noch zu erwarten sind. Leider kann mir weder der Personalrat noch der SBV meiner Behörde fachlich weiterhelfen. Mein AG könnte mich beraten, aber das ist mir zu heikel. Auf keinen Fall möchte ich in den Ruhestand versetzt werden.
Daher meine Frage: An welche unabhängige Institution (Schleswig-Holstein) könnte ich mich wenden? Ich habe schon viel recherchiert aber nichts gefunden.
Vielen Dank!

Re: Beratung Teildienstfähigkeit

Verfasst: 9. Jun 2017, 22:43
von Ruheständler
unabhängige Institution für Beratungen wird wohl nur der Fachanwalt für Beamtenrecht sein,
ansonsten bleibt zur Info nur das Internet.
http://www.dbb.de/lexikon/themenartikel ... gkeit.html
https://www.rechtslupe.de/verwaltungsre ... it-3102085
http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... 014237.htm
Gruß vom Ruheständler

Re: Beratung Teildienstfähigkeit

Verfasst: 9. Jun 2017, 23:28
von Kiwi72
Danke, Ruheständler. Anwalt würd ich schon gern vermeiden. Ich dachte eher an einen Sozialverband. Bisher hab ich aber nur welche gefunden, die sich nur mit dem Angestelltenrecht auskennen. Im Internet ist es leider so, dass viele Informationen veraltet sind, da es ja bei der Dienstunfähigkeit in den letzten 2 Jahren erhebliche Änderungen gegeben hat.

Dibepupp: Ich arbeite aktuell 30 Stunden/Wo und würde gern auf 25-27 Stunden runtergehen.

Re: Beratung Teildienstfähigkeit

Verfasst: 10. Jun 2017, 08:12
von AndyO
Also bei 100% DDU fällt dir daheim die Decke auf den Kopf? Weil finanziell macht das kaum einen Unterschied.

Re: Beratung Teildienstfähigkeit

Verfasst: 16. Jun 2017, 20:40
von Kiwi72
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass es finanziell einen riesen Unterschied machen dürfte, ob ich mit Teildienstfähigkeit noch 25h arbeiten kann oder gar nichts mehr. Ich bin erst Mitte Vierzig, da ist das Ruhegehalt doch nicht so hoch? Leider hab ich keine Zahlen, daher ja u.a. meine Frage nach Beratungsmöglichkeiten. Bei Teildienstfähigkeit hoffte ich auf den Zuschlag von 5% bzw. mindestens 220 EUR/Monat wegen Besserstellung gegenüber freiwilligen (gesunden) Teilzeitarbeitern. Diese Summe wollte ich dann nutzen, um anteilig die Arbeitszeit reduzieren zu können ohne noch weitere finanzielle Einbußen zu haben.
Eine wichtige Frage in diesem Zusammenhang ist für mich, ob es noch die Regelung gibt, dass man mindestens 20% weniger Stunden arbeiten muss als die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt. In meinem Fall wären das dann 30h minus 20%.

Re: Beratung Teildienstfähigkeit

Verfasst: 16. Jun 2017, 21:17
von Kiwi72
Ersteres ist natürlich richtig, klar. Das war auch in erster Linie meine Selbsteinschätzung, wie viele Stunden ich mir selbst noch zumuten würde, ohne dauerhaft ständig erschöpft zu sein und davon noch den jetzigen Lebensstandard halten zu können... Ohne den Zuschlag kann ich halt nicht unendlich weiter Stunden reduzieren.

Wegen Zweiterem habe ich mich wahrscheinlich nicht korrekt ausgedrückt. Vollzeit wären 41h. Aber ich beziehe mich auf folgende Regelung:
"Begrenzt Dienstfähige erhalten zusätzlich zu ihren Dienstbezügen einen nicht
ruhegehaltfähigen Zuschlag, wenn als Folge der begrenzten Dienstfähigkeit die bis dahin
maßgebliche Arbeitszeit um mindestens 20 vom Hundert vermindert ist."

Re: Beratung Teildienstfähigkeit

Verfasst: 20. Jun 2017, 14:50
von meinschatz2010
Wenn der Amtsarzt deine Teildienstfähigkeit zb. mit 50% festellt, sieht die Berechnung wie folgt aus.

Vollzeit 41 Stunden
Teildienstfähig mit 50% ergibt 20,5 Stunden
Deine Arbeitszeit jetzt sind 30 Stunden.
Der Zuschlag ergibt sich in der Differenz von 30 zu 20,5 Stunden.
Sprich 30 Stunden minus 20% = 24 Stunden.
Somit würde dir der Zuschlag zustehen, da du mit einer Teildienstfähigkeit von 50% Stundenmäßig unter den 24 Wochenstunden liegst.

Ich hoffe das war verständlich ;-D :?

Re: Beratung Teildienstfähigkeit

Verfasst: 2. Okt 2017, 13:57
von Kurt1171
Hallo allerseits!
Ich bin neu hier und bin, aufgrund der gleichen Problematik wie Kiwi72, auf diesen Beitrag gestoßen. Jedoch stellt sich mir eine ganz neue Frage, wenn ich diesen Bericht lese und im Netz recherchiere.
Und zwar wird nur von Bundes- und Landesbeamten berichtet. Ich bin Kommunalbeamter bei einer Berufsfeuerwehr.
Nun meine Frage:
Kann ein Kommunalbeamter ebenfalls in Teildienstfähigkeit versetzt werden?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Gruß, Alex

Re: Beratung Teildienstfähigkeit

Verfasst: 2. Okt 2017, 17:14
von Torquemada
Für Kommunalbeamte müsste das Beamtenrecht des jeweiligen Bundeslandes gelten.

Re: Beratung Teildienstfähigkeit

Verfasst: 5. Okt 2017, 08:05
von AndyO
Kann hier mal einer schreiben, der eine Teildienstfähigkeit >= 50% anerkannt bekommen hat. Ich kenne keinen einzigen Fall und wundere mich gerade warum?

Re: Beratung Teildienstfähigkeit

Verfasst: 28. Nov 2017, 13:20
von Freiheit
AndyO hat geschrieben: 5. Okt 2017, 08:05 Kann hier mal einer schreiben, der eine Teildienstfähigkeit >= 50% anerkannt bekommen hat. Ich kenne keinen einzigen Fall und wundere mich gerade warum?
Ich habe im Sommer einen Antrag auf Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit gestellt. Laut Auskunft des Personalamts bin ich die erste gewesen, sie mussten sich erst mal kundig machen, wie das funktioniert. Ich bin in einer Kommunalbehörde in BW.
Inzwischen liegt das Gutachten vom Gesundheitsamt vor, darin wird eine begrenzte Dienstfähigkeit von 60% festgestellt und eine Überprüfung in zwei Jahren empfohlen. Die Entscheidung vom Personalamt habe ich noch nicht, aber ich rechne jetzt mal damit, dass das dann so durchgeht.

Re: Beratung Teildienstfähigkeit

Verfasst: 13. Dez 2017, 17:01
von Freiheit
Ist so durchgegangen, ich arbeite ab Januar nur noch 60% und bekomme den Zuschlag für begrenzte Dienstfähigkeit. Mal sehen, wie das auf der Gehaltsabrechnung genau aussieht.

Re: Beratung Teildienstfähigkeit

Verfasst: 16. Dez 2017, 10:08
von AndyO
Hier noch mal ein Link mit Berechnungsbeispielen und Ausführungsbestimmungen:

http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... 014237.htm