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Altersdiskriminierende Besoldung Niedersachsen

Verfasst: 20. Mär 2017, 19:45
von E.T.
Hallo,

angenommen ein Landesbeamter hätte bereits 2012 Widerspruch gegen die Höhe seiner Besoldung eingelegt und
eine Einstufung in die höchste Dienstaltersstufe begehrt:

Wie wäre eine damalige Antwort zu interpretieren, in der es heisst, dass Ansprüche für zukünftige Kalenderjahre nach höchstrichterlicher Rechtssprechung
alljährlich zu wiederholen (wären)?
Könnte man nicht davon ausgehen, dass das einmalige Einreichen eines Widerspruchs die Zeit bis zur Entscheidungsfindung /
Gesetzesverabschiedung umfasst?

Auch das am 1.1.17 neu verabschiedete Besoldungsgesetz für Niedersachsen scheint nach Auffassung der Gewerkschaften
problematisch zu sein. Sollten Landesbeamte nach Meinung des Forums auch in diesem Fall einen weiteren Widerspruch einlegen?

Danke!

Re: Altersdiskriminierende Besoldung Niedersachsen

Verfasst: 21. Mär 2017, 18:53
von Torquemada
Für jedes Jahr Widerspruch einlegen ist der richtige Weg.

Re: Altersdiskriminierende Besoldung Niedersachsen

Verfasst: 21. Mär 2017, 19:36
von Bananen-Willi
In Bayern wäre das ohnehin sinnlos, da die Stufen schon seit Jahren keine Alters- sondern Erfahrungsstufen sind. Ist das in NDS echt noch altersabhängig? Oder fühlst Du dich erfahrungsdiskriminiert? :D

Re: Altersdiskriminierende Besoldung Niedersachsen

Verfasst: 21. Mär 2017, 21:13
von Baumschubser
Hier in Sachsen wurde der ganze Spaß auch abgelehnt. Ging bis an den Europäischen Gerichtshof.

Re: Altersdiskriminierende Besoldung Niedersachsen

Verfasst: 22. Mär 2017, 18:22
von E.T.
In Niedersachsen gilt das neue Besoldungsgesetz erst seit 1. Januar 2017.

Auf der Seite der Polizeigewerkschaft habe ich folgenden kleinen Hinweis gefunden:

"Alle betroffenen Beamtinnen und Beamten, die einmal einen Anspruch geltend gemacht bzw. ihrer Besoldung widersprochen haben, müssen dies nicht wiederholen, da das BVerwG ausgeführt hat, dass eine einmalige Geltendmachung bei wiederkehrender Benachteiligung ausreichend ist und auch für die Zukunft wirkt." (https://www.gdp.de/gdp/gdpnds.nsf/id/20 ... -Besoldung aufgerufen am 22.03.17).

Müsste diese Aussage nicht die Ansprüche der vergangenen Jahre sichern, auch wenn nicht in jedem (Haushalts-)Jahr neuerlich Widerspruch eingelegt wurde?

Re: Altersdiskriminierende Besoldung Niedersachsen

Verfasst: 23. Mär 2017, 07:01
von Torquemada
Torquemada hat geschrieben: 21. Mär 2017, 18:53 Für jedes Jahr Widerspruch einlegen ist der richtige Weg.

Ich hatte nur auf den "sichersten" Weg hingewiesen. Wenn es auch mit einmaligem Widerspruch (inzwischen) funktioniert, ist das gut für dich.
Nur, wo ist jetzt dein Problem?

Lasse dich doch bei einem Fachanwalt beraten bzw. du bist ohnehin in einer Gewerkschaft/Berufsvereinigung.

Re: Altersdiskriminierende Besoldung Niedersachsen

Verfasst: 23. Mär 2017, 18:41
von Baumschubser
E.T. hat geschrieben: 22. Mär 2017, 18:22 In Niedersachsen gilt das neue Besoldungsgesetz erst seit 1. Januar 2017.
Dann stehen die Chancen ungleich besser. Sachsen hatte das Ganze ja rückwirkend zu 2006 in Kraft gesetzt.

Re: Altersdiskriminierende Besoldung Niedersachsen

Verfasst: 3. Mai 2017, 09:26
von tommek
Ja, ist schon toll das mit dem Föderalismus. So haben Beamte wenigstens ein wenig "Spaß" im Leben und können sich prima darüber ärgern, wie unterschiedlich Besoldung, Arbeitszeiten und Pensionseintrittsalter doch sind.

Ohne jetzt ein pauschales Urteil abgeben zu wollen, fällt auf, dass gerade die alten Bundesländer nicht unbedingt die beamtenfreundlicheren Regelungen haben. Darüber schwebt der Bund, so als die Elite des deutschen Beamtentums..

Meine Hochachtung an die klagenden Parteien, ich hätte die Geduld und die Nerven nicht. Nach vierzig Berufsjahren darf ich mich aber noch 10 weitere Jahre an den tollen Ideen der Dienstherrn erfreuen und kann nur hoffen, dass das Ende nicht noch weiter in die Ferne rückt.. Aber die Damen und Herren der gesetzgebenden Fraktionen werden sicher Vorschläge zur Altersungerechten Umorientierung machen, so dass ich vielleicht nach 52 Jahren des Arbeitens dann in den Ruhestand gehen darf. So ist das nun mal, wenn man schon mit 15 Jahren in die Ausbildung ging und sich erst nach Nutzen der Möglichkeiten in der Erwachsenenbildung abendlich hilfreich höhergeschult hat.. Da war nichts mit 19 Abi, dann erst mal Uni und mit 27 der erste Beruf.. diese armen Menschen kommen selbst mit 67 nicht auf 45 Jahre Erwerbstätigkeit.. aber ich weiche vom Thema ab...

Re: Altersdiskriminierende Besoldung Niedersachsen

Verfasst: 3. Mai 2017, 14:52
von Torquemada
tommek hat geschrieben: 3. Mai 2017, 09:26 ... aber ich weiche vom Thema ab...
Stimmt.

Re: Altersdiskriminierende Besoldung Niedersachsen

Verfasst: 27. Jul 2017, 12:48
von tommek
Torquemada hat geschrieben: 3. Mai 2017, 14:52
tommek hat geschrieben: 3. Mai 2017, 09:26 ... aber ich weiche vom Thema ab...
Stimmt.
Danke für die Zustimmung
:D