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Wechsel Amtsgericht Hamburg zur Gemeinde (Angestellte)

Verfasst: 18. Dez 2016, 21:43
von HamburgSH
Hallo,

Derzeit als Beamtin auf Lebenszeit (A7) in Hamburg tätig. Überlege einen Wechsel in eine Gemeinde in Schleswig-Holstein. Dort gibt es eine Stelle als Angestellte E9. Wäre für mich eine deutliche Verbesserung in der jetzigen Situation.
Aber wie sieht es mit der Pension aus? Bin seit 2007 Beamtin. 1 Jahr Elternzeit.

Viele Grüße
HamburgSH

Re: Wechsel Amtsgericht Hamburg zur Gemeinde (Angestellte)

Verfasst: 19. Dez 2016, 06:33
von HamburgSH
Guten Morgen,

genau. Gesetzlich versichert und Pension an sich erledigt. Dass nachgezahlt wird, hatte ich gelesen. Ich war mir unsicher, ob Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile gezahlt werden. Es soll einen Nachteil geben, den ich aber bisher nicht finden konnte.

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Viele Grüße
HamburgSH

Re: Wechsel Amtsgericht Hamburg zur Gemeinde (Angestellte)

Verfasst: 19. Dez 2016, 06:39
von GFunkt
Der Nachteil ist einfach der, dass die künftige Rente sehr viel geringer ausfällt, als die Pension.

Re: Wechsel Amtsgericht Hamburg zur Gemeinde (Angestellte)

Verfasst: 19. Dez 2016, 17:51
von Torquemada
Gehört Hamburg nicht zu den Ländern, die inzwischen die sinnvolle Alternative wie im Bund und einigen Ländern eingeführt: das Altersgeld?

http://www.landesrecht-hamburg.de/jport ... GHAV13P89a

Bitte mal anhand des Beamtenstatusgesetz prüfen, was da bis Ende 2019 geht.

Re: Wechsel Amtsgericht Hamburg zur Gemeinde (Angestellte)

Verfasst: 19. Dez 2016, 19:25
von herr b
Mindestversorgung mitnehmen... :shock:

Re: Wechsel Amtsgericht Hamburg zur Gemeinde (Angestellte)

Verfasst: 19. Dez 2016, 20:00
von Torquemada
dibedupp hat geschrieben:Stellt sich nur die Frage, ob sich Altersgeld bei 9 Dienstjahren lohnt.
Altersgeld lohnt prinzipiell schon. Nur sollte an sich wegen Fristen und Jahren bei der DRV beraten lassen.
Könnte z.B. theoretisch sein, dass in 30 Jahren nur noch jemand eine normale Rente bekommt, der ab dem 25. Lebensjahr Jahre belegt hat...(fiktiv).

Einfach mal das Bruttoeinkommen in Relation zum Rentenpunkteinkommen setzen und mit dem Altersgeld für neun Jahre vergleichen.