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Allgemeine Frage zum Thema Beamtenrecht

Verfasst: 12. Okt 2016, 14:09
von Stefan123
Ich habe mal während meiner Ausbildung gehört, dass ein Beamter nicht nach geleisteter Arbeit sondern aufgrund des "Dienst und Treue Verhältnis" zu seinem Dienstherren besoldet wird.

Das würde im Klartext heißen wenn ein Beamter den ganzen Tag keine Arbeit hätte wäre dies nicht zu beanstanden?

Wenn dies zutrifft von welcher Vorschrift wird dies abgeleitet?

Danke! (Die Frage ist von rein theoretischer Natur)

Re: Allgemeine Frage zum Thema Beamtenrecht

Verfasst: 12. Okt 2016, 14:17
von bettelmusikant
§ 34 BeamStG: "Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichen Einsatz ihrem Beruf zu widmen" - Da könnte man auch reinlesen, dass der Beamte sich Arbeit besorgen muss ;)

Re: Allgemeine Frage zum Thema Beamtenrecht

Verfasst: 3. Nov 2016, 13:44
von Blue Ice Ultra
bettelmusikant hat geschrieben:§ 34 BeamStG: "Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichen Einsatz ihrem Beruf zu widmen" - Da könnte man auch reinlesen, dass der Beamte sich Arbeit besorgen muss ;)
Nein! Schaut man sich die Kommentierungen zum § 34 BeamtStG an geht es nur um das was von jedem Arbeitnehmer ohnehin verlangt würde: Korrekte Aufgabenbewältigung, Individuell optimaler Einsatz, der inhaltliche Umfang wird vom Dienstherrn bestimmt z.B. in Form Zeitplänen etc.

Um die Ausgangsfrage wieder aufzugreifen: Im Grunde "nein", unter der Voraussetzung das sich der Umstand (keine Arbeit) aus den Vorgaben des Dienstherrn ergibt.

Re: Allgemeine Frage zum Thema Beamtenrecht

Verfasst: 3. Nov 2016, 20:59
von herr b
Ich kann dir aus eigener Erfahrung nur den Rat geben einen Fachanwalt zu konsultieren!
Ansonsten könnte das für dich nicht vorteilhaft enden. Ich bin froh das ich mittlerweile raus bin!