Hallo
ich weiß nicht, ob dazu schon eine Frage kam. Leider habe ich nicht viel gefunden. Eigentlich habe ich zwei Fragen.
Ich bin Landesbeamtin (noch Beamtin auf Probe), am 01.12.2015 verbeamtet worden. Wie lange muss ich im Dienst sein, bis ich schwanger werden kann und dann trotzdem auf Lebenszeit verbeamtet werden kann? Ich habe mal was von 18 Monate gehört? Ist das ohne Urlaub und Krankheit am Stück gemeint?
Mein Partner muss beruflich für ca. 3 Jahre ins Ausland (wahrscheinlich Amerika). Kann ich meine Elternzeit von drei Jahren auch im Ausland verbringen?
Ich wäre über Antworten sehr dankbar!
Vielen Dank!!
Elternzeit im Ausland
Moderator: Moderatoren
Re: Elternzeit im Ausland
Du kannst jederzeit schwanger werden, da gibt es keine Regelung und selbstverständlich auch keine Benachteiligung
Was du allerdings bedenken solltest: Deine Probezeit läuft in der Elternzeit nicht weiter (Mutterschutz zählt hingegen dazu). Grundsätzlich fiele mir jetzt kein Grund ein, der dagegen spräche die Elternzeit im Ausland zu verbringen. Wie es sich mit Elterngeld im Ausland verhält, kann ich so spontan allerdings auch nicht beantworten.
Was die 18 Monate angeht, hat sich derjenige vielleicht auf den Anspruch nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BBG bezogen. Du hast nach 5 Jahren ein Anrecht darauf zum Beamten auf Lebenszeit ernannt zu werden. Das ist aber meines Wissens nach unabhängig von "Unterbrechungen" der Probezeit durch Elternzeit, Urlaub oder einer Teilzeittätigkeit in sehr geringem Umfang. Erschließt sich auch, wenn man bedenkt, dass es ohne Weiteres möglich wäre binnen dieser 5 Jahre 2 Kinder zu bekommen und damit die Probezeit durch Nutzung der Elternzeit in Gänze zu "überspringen" und somit obsolet zu machen
Was du allerdings bedenken solltest: Deine Probezeit läuft in der Elternzeit nicht weiter (Mutterschutz zählt hingegen dazu). Grundsätzlich fiele mir jetzt kein Grund ein, der dagegen spräche die Elternzeit im Ausland zu verbringen. Wie es sich mit Elterngeld im Ausland verhält, kann ich so spontan allerdings auch nicht beantworten.
Was die 18 Monate angeht, hat sich derjenige vielleicht auf den Anspruch nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BBG bezogen. Du hast nach 5 Jahren ein Anrecht darauf zum Beamten auf Lebenszeit ernannt zu werden. Das ist aber meines Wissens nach unabhängig von "Unterbrechungen" der Probezeit durch Elternzeit, Urlaub oder einer Teilzeittätigkeit in sehr geringem Umfang. Erschließt sich auch, wenn man bedenkt, dass es ohne Weiteres möglich wäre binnen dieser 5 Jahre 2 Kinder zu bekommen und damit die Probezeit durch Nutzung der Elternzeit in Gänze zu "überspringen" und somit obsolet zu machen
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Re: Elternzeit im Ausland
Du kannst deine Elternzeit verbringen, wo du willst. Ist ja nichts anderes wie Freistellung von der Arbeit.Sonnenschein04 hat geschrieben:
Mein Partner muss beruflich für ca. 3 Jahre ins Ausland (wahrscheinlich Amerika). Kann ich meine Elternzeit von drei Jahren auch im Ausland verbringen?
Kritisch ist die Krankenverischerung in dieser Zeit.
Seid ihr verheiratet? Bei Auslandsaufenthalten des Ehemannes ist es üblich, dass der Arbeitgeber den kompletten KV-Schutz im Ausland übernimmt.
Wichtig auch für das Kind, weil die Krankheitskosten in den USA schnell astronomisch hoch werden können.
Siehe als Beispiel auch das Merkblatt einer Betriebskrankenkasse:
https://www.bosch-bkk.de/media/bkk_medi ... oblatt.pdf
Andererseits bekommst du gar kein Visa, wenn der KV-Schutz nicht nachgewiesen ist.