Frühpension ausbezahlungefähr Resturlaub

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Fuxel72
Beiträge: 11
Registriert: 15. Jan 2016, 15:42
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Frühpension ausbezahlungefähr Resturlaub

Beitrag von Fuxel72 »

Hallo Kollegen.
Bin Justizvollzugsbeamter in BW und bei mir steht die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand aufgrund DDU an.
Nun meine Frage. Laut Beamtenrecht muss ja der Resturlaub der während der Krankheit nicht genommen werden konnte bei versetzung in den Ruhestand ausbezahlt werden. Da ich aber noch minus Stunden habe befürchte ich, dass mein Dienstherr das mit dem Resturlaub verrechnet. Nun würde ich gerne wissen ob das so gesetzliche vertretbar ist
Vorab vielen dank für eure Antworten.
Deformer2015
Beiträge: 3
Registriert: 10. Okt 2015, 16:52
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Re: Frühpension ausbezahlungefähr Resturlaub

Beitrag von Deformer2015 »

Hallo Fuxel,
auch ich wurde wegen DU in den Ruhestand in B-W versetzt und hatte noch Resturlaub.
Ich zitiere mal hier meinen Dienstherrn, eine Überprüfung meinerseites ergab, er hat leider Recht.......:
"Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hat entschieden, dass Beamte bei Eintritt in den Ruhstand grundsätzlich einen Anspruch auf finanzielle Abgeltung von Urlaubsansprüchen haben, die nicht genommen weden konnten, weil aud Krankheitsgründen kein Dienst geleistet werden konnte.
Abzugelten ist insoweit der gesetzlich geschützte Mindesturlaub in Höhe von 20 Tagen im Urlaubsjahr ( bei einer 5-Tage-Woche) abzüglich im jeweiligen Urlaubsjahr bereits genommenen Urlaubstage, gewährter Schwerbehindertenurlaub und Arbeitsfreistellungstage ( AZV-Tag). Über gesetzlich geschützten Mindesturlaub hinausgehende Urlaubsansprüche ( Mehrurlaub nach der AzUVO, Zusatzurlaub für Schwerbehinderte) sind nicht abzugelten. Urlaubsansprüche verfallen bei fortdauernder Dienstunfähigkeit spätestens 18 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, in dem sie entstanden sind. "
Ich wurde zum 1.5.2014 in den Ruhestand versetzt und hatte noch Resturlaub von 8 Arbeitstagen aus 2013 - die waren somit schon mal weg. Und für 2014 habe ich 7 Arbeitstage erhalten - 20 AT : 12 Monate X Restdienstzeit ergibt Deine Urlaubstage und hier wird wie üblich bis 0,5 abgerundet, darüber aufgerundet...
Daher, ganz entspannt sein wenn die Dir einen oder 2 Urlaubstage abziehen für die Minusstunden, da haben die eh nix davon und deine 20 - Tage bleiben ja erhalten..und Du hast eh nur Anspruch auf Auszahlung von 20 AT für das ganze Jahr....
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