Erneute Untersuchung

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

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herr b
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Re: Erneute Untersuchung

Beitrag von herr b »

OK, wenn man aber u.U. eine Krankheit hat die eine Reaktivierung nicht verbietet, wo ist dann geregelt in welchen Intervallen
eine erneute Untersuchung bezüglich Reaktivierung durchzuführen ist/durchgeführt wird?
Ich bin befördert worden...
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Andrea55
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Re: Erneute Untersuchung

Beitrag von Andrea55 »

Hallo herr b,

in dem mir ausgehändigten Teil des ärztlichen Gutachtens gab es folgende Möglichkeiten zum ausfüllen für den Gutachter:

- eine Nachuntersuchung in ..... Monaten wird empfohlen
- eine Verbesserung des Leistungsbildes ist dauerhaft nicht zu erwarten.
Danach richtet sich im allgemeinen der Dienstherr.

Grüße
Andrea
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tiefenseer
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Re: Erneute Untersuchung

Beitrag von tiefenseer »

Hallo herr b,

eine konkrete Quelle kann ich dir nicht benennen.

Und - es ist bereits schon ein Aspekt genannt worden unter welchen Voraussetzungen keine wiederholte Untersuchung erfolgt.
Der Diensther kann im Rahmen seiner getzlichen Möglichkeiten selbst entscheiden, in welchen Abständen eine erneute Untersuchung statt findet. In der Praxis wird der DH sich aber an die Empfehlungen des AA halten.

Mit 35 Jahren darauf zu spekulieren nicht mehr reaktiviert werden zu können ist naiv.
Im Gegenteil - es kann passieren (je nach Grad der Erkrankung), dass sehr engmaschig eine stetige neuerliche Untersuchung angeordent werden kann. Das ist besonders bei psychischen Erkrankungen denkbar.

Gruß
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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lexmark
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Re: Erneute Untersuchung

Beitrag von lexmark »

Hallo,

wenn man mit 35 Jahren in die vorzeitige DU geht und dann glaubt das war es dann, der träumt.

Es gab an 2009 eine Gesetzesänderung genau zu diesem Thema. Früher war eine Reaktivierung nur bis 55 Jahren möglich
und nur mit der Zustimmung des betroffenen Beamten.
Das ist seit 09 vorbei.

Die Reaktivierung ist theoretisch möglich bis zum gesetzlichen Penionsalter.
Also wenn man an dem Arbeitsplatz z.b. mit 65, oder 67 Jahren in Pension geht, hat man noch so lange mit diesen Vorladungen zu rechnen.
Wie das umgesetzt wird vom D.H., das ist natürlich nicht vorrausschaubar.

Aber eines ist sicher, mit 35J, bist du nicht raus aus der Geschichte.

Ich bin 55 Jahre und habe gerade eine Unters. hinter mir zwecks Reaktivierung. Wenn ich Glück habe, war es die Letzte wenn nicht, sitze ich bis 60 Jahre in dem Boot, da dann
mein offizielles Pensionsalter erreicht wäre. Und erst dann ist definitiv Schluss.

VERWENDUNG VOR VERSORGUNG--- dass ist das ZIEL in der Regel.
herr b
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Re: Erneute Untersuchung

Beitrag von herr b »

@lexmark,
es geht nicht um mich (auch wenn ich einen auf mich bezogen einen Thread hier laufen habe)
, es geht um eine Kollegin, die ist der Meinung das war es jetzt für sie. Ich habe ihr schon
gesagt das sie damit rechnen muss regelmässig zum Aa geladen zu werden wegen Reaktivierung.
Würde mich nur interessieren wo dieses genau geschrieben steht damit ich ihr
was an die Hand geben kann.
Ich bin befördert worden...
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lexmark
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Re: Erneute Untersuchung

Beitrag von lexmark »

herr b hat geschrieben:@lexmark,
es geht nicht um mich (auch wenn ich einen auf mich bezogen einen Thread hier laufen habe)
, es geht um eine Kollegin, die ist der Meinung das war es jetzt für sie. Ich habe ihr schon
gesagt das sie damit rechnen muss regelmässig zum Aa geladen zu werden wegen Reaktivierung.
Würde mich nur interessieren wo dieses genau geschrieben steht damit ich ihr
was an die Hand geben kann.

Ja das habe ich schon richtig aufgenommen, dass nicht um Dich geht. Das ändert aber nichts
an dieser Tatsache. Bei einer Frau ist das auch nicht anderst.

Ich war beim Anwalt mit Beamtenrecht und habe mich genauestens erkundigt. Das was
ich oben geschrieben habe ist definitiv Fakt.

Kannst deiner Kollegen ausrichten mit freundlichen Grüßen von mir. :wink:

Wenn überhaupt, werden die Dienstherren erst ab 50 Plus etwas geschmeidiger.
Aber mit Mitte dreißig, ist man noch sehr lange im Rennen dabei......
herr b
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Re: Erneute Untersuchung

Beitrag von herr b »

Die Kollgin gehört zur Sorte "Das Taschengeld nehme ich mit"... Oh man wie
oft durfte ich doppelt und dreifach laufen weil sie halt nicht da war... Nun ja
mal abwarten.
Ich bin befördert worden...
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Adler
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Re: Erneute Untersuchung

Beitrag von Adler »

§ 29 BeamtStG
(5) Die Dienstfähigkeit der Ruhestandsbeamtin oder des Ruhestandsbeamten kann nach Maßgabe des Landesrechts untersucht werden; sie oder er ist verpflichtet, sich nach Weisung der zuständigen Behörde ärztlich untersuchen zu lassen.
Ich habe mal in unserem LBG nachgesehen. da steht nur:
§ 44 LBG Berlin - Wiederverwendung aus dem Ruhestand


(1) Beamtinnen und Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden und
das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind verpflichtet, einer erneuten Berufung in das
Beamtenverhältnis Folge zu leisten.

Ein Verfahren über eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
ist bei einem Eintritt in den Ruhestand vor Vollendung des 50. Lebensjahres nach Ablauf
von zehn Jahren, im Übrigen nach Ablauf von fünf Jahren nur mit Zustimmung der Beamtin oder
des Beamten zulässig.


(2) Beantragt die Ruhestandsbeamtin oder der Ruhestandsbeamte nach Wiederherstellung der
Dienstfähigkeit und vor Ablauf von zehn Jahren seit dem Eintritt in den Ruhestand die erneute Berufung
in das Beamtenverhältnis, so ist diesem Antrag zu entsprechen, falls nicht zwingende
dienstliche Gründe entgegenstehen.

(3) Die Beamtin oder der Beamte ist verpflichtet, sich nach Weisung der Dienstbehörde durch eine
von dieser bestimmten Ärztin oder einen von dieser bestimmten Arzt untersuchen und, falls dies
für erforderlich gehalten wird, auch beobachten zu lassen.
9 § 39 Abs. 1 Satz 3 gilt mit der Maßgabe
entsprechend, dass die Ruhestandsbeamtin oder der Ruhestandsbeamte so behandelt werden
kann, als wäre die Dienstfähigkeit ärztlich festgestellt.
Was ist denn nun die Maßgabe des Landesrechts "zur Untersuchung der Dienstfähigkeit von Ruhestandsbeamten" in Berlin?
Ich kann nichts erkennen.
Offenbar gibt es keine Maßgaben "zur Untersuchung der Dienstfähigkeit von Ruhestandsbeamten" in Berliner Gesetzen oder Rechtsverordnungen.
Ich weiß ja nicht, ob man sich untersuchen lassen muss, wenn das Land gar keine Maßgaben zur Untersuchung in Gesetzen oder Verodnungen (Landesrecht) erlassen hat.


Nun könnte man nach dem Wortlaut glauben, dass Dienstunfähige jederzeit verpflichtet sind, vor dem 63. Lj. bedingungslos der erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis Folge zu leisten; auch wenn sie gesundheitlich nicht geeignet sind.
§ 46 BBG ist da viel eindeutiger (bis auf die Altersgrenze).
In Berlin hat man sich gespart den Wortlaut aus § 29 I bis IV BeamtStG in das LBG zu übernehmen. Damit sind es keine Maßgaben des Landesrechts aus § 29 V BeamtStG.


Als Maßgabe "zur Untersuchung der Dienstfähigkeit von Ruhestandsbeamten" könnte man aber annehmen:
Wenn man zB. mit dem 50 Lj. in den Ruhestand (Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit eingeschlossen) versetzt wurde, der kann mit dem 56. Lj nur noch mit der Zustimmung des Beamten erneut in das Beamtenverhältnis berufen werden.

Anderes Beispiel:
Wer mit 25 in den Ruhestand (Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit eingeschlossen) versetzt wurde, der kann mit 36 nur noch mit Zustimmung des Beamten reaktiviert werden.


Das LBG Berlin verpflichtet den Dienstherren nicht in regelmäßigen Abständen das Vorliegen der Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit zu überprüfen.
Jedenfalls ergibt es das auch keiner anderen Formulierung im LBG. Eine "Maßgabe des Landesrechts" zu Untersuchungsintervallen fehlt.

Hinweis: andere Länder , andere Landesbeamtengesetze.


Was ergibt sich für Bundesbeamte aus § 29 V BeamtStG?
"Maßgabe des Landesrechts" kann für sie ja nicht gelten, obwohl § 29 V BeamtStG für alle deutschen Beamte gilt.
BBG
§ 46 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit


(1) Beamtinnen und Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, sind verpflichtet,
einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis Folge zu leisten, wenn ihnen im Dienstbereich ihres früheren
Dienstherrn ein Amt ihrer früheren oder einer anderen Laufbahn mit mindestens demselben Endgrundgehalt
übertragen werden soll und zu erwarten ist, dass sie den gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes
genügen.

Der Dienstherr ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen das Vorliegen der Voraussetzungen für die
Dienstunfähigkeit zu überprüfen, es sei denn, nach den Umständen des Einzelfalls kommt eine erneute Berufung
in das Beamtenverhältnis nicht in Betracht.
Beim Bund gibt es keine Altersgrenze für die erneute Berufung in des Beamtenverhältnis.

Die Maßgabe: "regelmäßigen Abstände" ist bestimmt in Verwaltungsvorschriften untersetzt.

Da der untersuchende Arzt ja nicht immer ein Amtsarzt sein muss, ist er ggf. nicht an Verwaltungsvorschriften gebunden.
Also müssen die Personalstellen Verwaltungsvorschriften oder Dienstanweisungen haben, die die "regelmäßigen Abständen" festlegen; unabhängig was der untersuchende Arzt empfiehlt. Denn für die Personalstellen beim Bund gilt die Maßgabe: "regelmäßige Abstände"
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Amtsdackel
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Re: Erneute Untersuchung

Beitrag von Amtsdackel »

Hallo zusammen,
Untersuchungen sind soweit alle durch, natürlich ohne Ergebnisse die zu meinem Gesundheitszustand passen. Die AA hat jetzt noch einen Termin bei einer Psychologin vor Ort erfragt zur Begutachtung meiner Psyche , dort ist aber erst im Herbst was frei . Dies hat sie auch dem Dienstherrn mitgeteilt und wollte ohne die Begutachtung ihr Fazit mitteilen . Das hat der DH abgelehnt , so dass die AA gesagt hat, dass es nun am DH liegt, wie weiter verfahren wird. Somit erstreckt sich nun die Reaktivierungsuntersuchung nun schon auf knapp 4 Monaten . Langsam will man endlich eine Entscheidung, wenn es nach der AA geht ,wäre ich wieder voll Dienstfaehig und muesste zurück . Ich persönlich fühle mich nicht Dienstfaehig. Ganz schön zermuerbend.

Welche Möglichkeiten gaebe es alternativ zur Reaktivierung? Ausscheiden aus dem Beamtenverhaeltnis kommt nicht in Frage. Eine Teildienstfaehigkeit mit entsprechender Tätigkeit in Bayern ist wirtschaftlicher Ruin . Ob eine Stelle hier vor Ort machbar waere recht unwahrscheinlich, denn die Vorgeschichte steht ja in der Personalakte, welche der potentielle DH anfordern würde. Wer noch Ideen hat melden.
LG Amtsdackel
egyptwoman
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Re: Erneute Untersuchung

Beitrag von egyptwoman »

hast PN Amtsdackel
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Re: Erneute Untersuchung

Beitrag von Amtsdackel »

Hallo,
das Gutachten der Amtsaerztin ist nun beim Dienstherrn gelandet, nach knapp 11 Monaten. Nach dem psychiatrischen Gutachten und den anderen Untersuchungen der Fachärzte, wurde ich als voll Dienstfaehig eingestuft, jedoch mit Einschränkungen, die eine Reaktivierung schwer machen für meinen Dienstherrn. Nun wartet dieser auf die Entscheidung des Versorgungsverbandes und wird noch eine Stellungnahme nachreichen, ob sie eine Stelle für mich haben.
Falls die Beiden Entscheidungsträger sich einig sind, dass es besser wäre dass ich hier in Sachsen-Anhalt bleibe als Frühpensionär, wäre ich froh. Der DH hat auch gesagt, mit den Einschränkungen gibt es fast nichts, was sie für mich haben. Eine mögliche Übernahme eines kommunalen Trägers vor Ort mit den Einschränkungen ist auch unrealistisch. Was also die Situation noch verschlechtern würde. Irgendwie blöd, vorallem weil ich mit den Einschränkungen nichts finden würde. Also heißt es, weiter warten.
Amtsdackel
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Re: Erneute Untersuchung

Beitrag von Amtsdackel »

Hallo,
hab da noch ne Frage zur Pension. Kollegin fragte mich das. Wie lange bekomme ich noch Pension, wenn die Amtsaerztin mich als wieder Dienstfaehig eingestuft hat?
sdh1807
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Re: Erneute Untersuchung

Beitrag von sdh1807 »

Bis zur Annahme der Ernennungsurkunde bzw. des darin genannten Zeitpunktes
Amtsdackel
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Re: Erneute Untersuchung

Beitrag von Amtsdackel »

Hallo,
noch ne Frage. Wenn mich der Dienstherr reaktiviert, wie groß ist der Zeitraum zwischen dem Schreiben und dem Amtsantritt? Da ich ja nicht vor Ort lebe, kann man ja nicht verlangen, dass ich von heute auf morgen meine Koffer packe um nach Bayern zurück zu kommen.
Amtsdackel
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Re: Erneute Untersuchung

Beitrag von Amtsdackel »

Hallo zusammen,
nun ist seit dem ersten Schreiben des Gesundheitsamtes mehr als ein Jahr her und immer noch keine Entscheidung da. Warte nun seit Erhalt der Entscheidung der Amtsaerztin durch den Dienstherrn wieder knapp 2 Monate. Der Versorgungsverband hält die Entscheidung, ob wieder Arbeiten oder nicht offen, daher kann auch der Dienstherr nicht weiter agieren.
Vorallem kann ich nicht mehr hören, dass ich mich noch etwas gedulden muss. Hoffen wir mal auf eine Entscheidung im April. Immerhin hat der DH und der Versorgungsverband die Einschätzung der Amtsaerztin seit mehr als 2 Monate, da sollte wohl eine Entscheidung ob arbeiten oder nicht langsam heranreifen. Das Warten nervt
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