Heimschläfer

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

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tri
Beiträge: 4
Registriert: 27. Aug 2006, 13:57
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Heimschläfer

Beitrag von tri »

Servus,

ich bin gerade auf meinem ersten Lehrgang, der sich gerademal mit dem Rad 3 km von mir befindet und ich muß dort übernachten. Angeblich kann man daran auch nichts ändern. Nun meine Frage, da ich dort nicht schlafen möchte und ich auch etwas länger wie 22 Uhr aufbleiben möchte, was ist, wenn ich einfach täglich daheim schlafe? Kontrollieren tun die dort angeblich Stichprobenartig und einen vorgesetzten wollte ich das nicht fragen, weil das angeblich deren Lieblingsthema ist. Was mic han der Sache besonders aufregt ist, dass es soetwas nicht mal bei der Bundeswehr gibt.

Grüße
Angelfire
Beiträge: 402
Registriert: 15. Nov 2005, 23:35
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Beitrag von Angelfire »

Die Frage stellt sich, um was für einen Lehrgang es sich handelt und bei welcher Behörde du bist. Beim Zoll kann ich mir nämlich nicht vorstellen, das du dableiben mußt. Es sei denn es ist vielleicht ein Lehrgang mit Sport zu allen möglichen Zeiten.

LG Angelfire
Was du nicht willst das dir getan, das tu auch keinem andren an!
arme Sau
Moderator
Beiträge: 890
Registriert: 10. Nov 2005, 08:25
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Beitrag von arme Sau »

hallo tri,
schön Dich hier im Forum zu haben.

Wie Angelfire bereits geschrieben hat ist die Antwort nur nach Mitteilung des Names der entsprechenden Behörde möglich.

Ich kann mir jedoch für keine Behörde vorstellen, das es hier eine "Zwangseinweisung" gäbe. Ich vermute eher, sie haben dich dort untergebracht um dir die Kosten (auf welche Art auch immer) in Rechnung stellen zu können.

Leider sagts Du auch nichts über die Art (sind nächtliche Übungen o.ä angesetzt?) und Länge des Lehrgangs mitgeteilt.

Dein Personalvertreter müßte Dir ansonsten weiter helfen können!

arme Sau
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