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Nutzung des PrivatPKWs für ausserunterrichtliche Dienstfahr.

Verfasst: 25. Aug 2011, 14:47
von Ursel Schüler
Hallo,

ich bin Landesbeamtin in Baden Württemberg und Leherin an einer Sonderschule.

Teil meines Aufgabenbereiches ist das Testen von Kindern auf ihre jeweiligen Schwächen. Dazu bin ich angewiesen wurden diese Test in den Kindergärten durchzuführen.

Mein Schulort befindet sich in einer ländlichen Gegend und daher sind regelmäßig sehr hohe Distanzen abzufahren. Nun möchte ich Fragen ob ich weiterhin dazu verpflichtet werden kann dafür mein Privatfahrzeug (nicht als Dienstwagen zugelassen!) zu nutzen.

Dies ist nun schon seit Jahren so und ich hatte bereits einen Unfall auf dem Weg. Soetwas ist bekannterweise ja auch immer mit eigenen Unannehmlichkeiten und finanzellen Nachteilen verbunden.

Ausserdem verliert mein Fahrzeug durch die hohe Beanspruchung extrem an Wert. Von Servicekosten nicht zu sprechen.

Bin ich wirklich gezwungen für solche regelmäßigen Dienstfahren mein Privatfahrzeug zur Verfügung zu stellen?

Vielen Dank schon einmal für die Antworten.

Verfasst: 25. Aug 2011, 15:19
von afo1
Ich denke, dass kann dein Dienstherr nicht verlangen. Was würde ich an deiner Stelle tun?

Antrag auf "Anerkennung eines erheblichen dienstlichen Interesses an der Nutzung meines privaten PKW" für jede einzelne Dienstfahrt.
-> bei Anerkennung erhälts du 30ct./km unbegrenzt + Schadensersatz bei Unfall (Bundesreisekostengesetzt)
-> bei Ablehnung beantrags du ein Dienst-KFZ oder einen Mietwagen
-> bei weiterer Ablehnung fährst du mit den Öffentlichen und rechnest diese Kosten als notwendige Auslagen ab; schaffst dann halt nur eine Kita pro Tag :lol:

Ich gehe mal davon aus, dass dir dein Dienstherr über kurz oder lang die Nutzung des PrivatPKWs als notwendig anerkennen wird.

Halte durch!
Gruß
afo

Verfasst: 25. Aug 2011, 18:41
von Bundesfreiwild
Ganz klar:
TEil der Aufgabe = Teil des Dienstes = dienstliche Nutzung des privaten Kfz

Aber noch ein anderer Aspekt erscheint mir wichtig: Wie werden diese Stunden, die Sie da unterwegs sind, eigentlich arbeitszeitrechtlich betrachtet? Mehr als 10 Stunden sind per Gesetz pro Tag maximal erlaubt.
Wer führt da eigentlich ein Arbeitszeitkonto?
Oder sind Lehrer da mittlerweile freischaffendes Freiwild?
Wenn die Fahrten zu den Kitas mehrmals die Woche anfallen und längere Anfahrten die Regel sind, würde ich mal den Antrag auf Dienstwagen stellen.

WENN es Teil der Aufgabe ist, können dann die Fahrzeiten als Dienstzeit angerechnet werden?
Wie rechnet der Direktor seine Reisekosten ab?
Kann der Ihnen eine Blanko-Genehmgung für die Fahrten zu den Kitas erteilen und sie rechnen dann über das normale Reisekostenverfahren ab?

Also... ich bin ja für die Telekom auch außerhalb des normalen Arbeitsweges unterwegs und mir würde es nicht mal im Traum einfallen, ohne Einladung oder Genehmigung auch nur einen Zehntel Kilometer mit dem Privat-Pkw zurückzulegen, auch nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Wenn es kracht, ist es ein Dienstunfall und der Arbeitgeber wird an den Kosten beteiligt. Ist es ein schlimmer Dienstunfall, der zur Dienstunfähigkeit führen könnte, dann gelten auch andere Pensionsberechnungen.

Dienstfahrzeug

Verfasst: 26. Aug 2011, 06:41
von celina
Tja, die Länder machen es sich einfach. Betriebsprüfer dürfen auch mit ihrem eigenen Fahrzeug fahren und können in manchen Bundesländern noch nicht einmal die Reisekosten abrechnen. Lediglich das Ansetzen in der Steuererklärung ist möglich. Also bekommt man tatsächlich nur einen Bruchteil der Kosten wieder.

Re: Nutzung des PrivatPKWs für ausserunterrichtliche Dienstf

Verfasst: 26. Aug 2011, 08:06
von Conny
Ursel Schüler hat geschrieben:Nun möchte ich Fragen ob ich weiterhin dazu verpflichtet werden kann dafür mein Privatfahrzeug (nicht als Dienstwagen zugelassen!) zu nutzen.
Kein Mensch kann dich dazu verpflichten. Eigentum ist ein hohes Gut mit besonderem grundrechtlichem Schutz. Welche Anweisung, Verordnung oder Gesetz sollte da eingreifen können. 8)

So etwas geht nur auf freiwilliger Basis.

Gruß
Conny

Verfasst: 26. Aug 2011, 09:39
von afo1
Uneingeschränkte Zustimmung! :D

In den Ländern wird durch beamtenrechtliche Vorschriften (meist oder immer? das Landesbeamtengesetz) das Bundesreisekostengesetz für anzuwendendes Recht erklärt.

§2 Abs. 1 BRKG sagt dazu:

"Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte. Sie müssen, mit Ausnahme von Dienstreisen am Dienst- oder Wohnort, schriftlich oder elektronisch angeordnet oder genehmigt worden sein, es sei denn, dass eine Anordnung oder Genehmigung nach dem Amt der Dienstreisenden oder dem Wesen des Dienstgeschäfts nicht in Betracht kommt. ..."

Gemäß §3 Abs. 1 BRKG erhalten Dienstreisende "...auf Antrag eine Vergütung der dienstlich veranlassten notwendigen Reisekosten. Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischt, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise schriftlich oder elektronisch beantragt wird. ..."

Die folgenden Paragrafen regeln, was notwendige Reisekosten sind. Danach (§4) sind Fahrten mit dem ÖPNV (Bus, Bahn...) zu erstatten. Fahrten mit dem privaten PKW (§5) sind mit 20 ct/km bis 130/150 € zu erstatten (ohne Wenn und Aber). Wenn der Dienstherr vorab ein erhebliches dienstliches Interesse an der PKW-Nutzung bescheinigt, gibt es 30 ct/km ohne Obergrenze (§5 Abs. 2)

Also...

Die Dienstreise muss vorher genehmigt oder angeordnet sein. Dann greifen automatisch die Regeln des BRKG und du bekommst eine Erstattung der notwendigen Reisekosten. Du wählst, ob du Bus oder Auto fährst. Es findet keine Vergleichsrechnung wie noch vor 2005 mehr statt; deine Entscheidung! Allerdings werden Schäden am Privat-PKW nur ersetzt, wenn der Dienstherr vorher ein erhebliches dienstliches Interesse an der PKW-Nutzung bescheinigt. Für dich persönlich ist es aber auf jeden Fall ein Dienstunfall, wenn der Schaden im Dienst (Fahrten zwischen den Kitas) oder auf dem unmittelbaren Weg dorthin eintritt. ...

Keine Erstattung der Reisekosten bekommst du, wenn du schriftlich darauf verzichtet hast. Aber auch dazu kann dich keiner zwingen.

Gruß
afo

Verfasst: 26. Aug 2011, 09:44
von Bundesfreiwild
Wie gesagt, wichtig ist vor allem die Anordnung und Genehmigung, insbesondere für den Fall, das mal was Unangenehmes auf der Dienstfahrt geschieht. Deshalb mache ICH keinen einzigen Meter außerhalb meines regulären Weges zur Regelarbeitsstelle, ohne Einladung oder Allgemeingenehmigung für die Sonderaufgabe.
Diese Anordnung zur Dienstfahrt und deren gleichzeitige und allgemeine Genehmigung ist ja wohl das Mindeste, was der Schulleiter liefern muss.

Verfasst: 26. Aug 2011, 17:40
von Ossikind
Bundesfreiwild hat geschrieben:Wie gesagt, wichtig ist vor allem die Anordnung und Genehmigung.
Yepp, damit steht und fällt alles !

Re: Nutzung des PrivatPKWs für ausserunterrichtliche Dienstfahr.

Verfasst: 7. Okt 2017, 16:50
von versuch
Was kam denn hier raus?
Musste bzw. wurde das private Fahrzeug als Dienstwagen zugelassen?

Re: Nutzung des PrivatPKWs für ausserunterrichtliche Dienstfahr.

Verfasst: 7. Okt 2017, 18:06
von versuch
Ich hoffe ja.

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