In DDU zur Dienststelle

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Yanna77
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In DDU zur Dienststelle

Beitrag von Yanna77 »

Hallo an alle!

Ich habe ein Problem, das mich derzeit sehr belastet und für das ich über die Suchfunktion keine passende Antwort gefunden habe:

Ich bin seit geraumer Zeit aufgrund psychischer Probleme in DDU. Nun habe ich eine Einladung vom Personalbereich meiner Dienststelle zum Gespräch über meine Dienstunfähigkeit und meine letzte Beurteilung (die man mir mitschickte) erhalten. Nachdem ich erst zusagte, da ich mich für stabil genug hielt, geht es mir zunehmend schlechter. Ich habe regelrecht Angst, kann sehr schlecht schlafen... Die Abwärtsspirale dreht sich.

Meine Frage: Muss ich dahin gehen oder kann ich ohne dienstrechtliche Konsequenzen absagen? Wie würde das ggf. mit der Beurteilung laufen? Ich bin m.E. viel zu schlecht beurteilt worden, hab aber derzeit ohnehin nicht die Kraft mich dagegen zu wehren.

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand die Zeit findet, mir ein paar Tipps zu geben.

LG, Yanna
galant
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Re: In DDU zur Dienststelle

Beitrag von galant »

Guten Morgen,
bist du in DDU, also vom Amtsarzt dauerhaft dienstunfähig beurteilt worden, dann bekommt dein Dienstherr von dem amtsärztlichen Gutachten eine Abschrift. Der Berhördenleiter prüft dann die Eckdaten des Gutachtens, Chancen und Dauer der eventuellen Wiederherstellung der Dienstfähigkeit etc.
Du musst der Einladung der Behördenleitung nicht folgeleisten, da du krankgeschrieben bist.
Sprich diese Situation noch mal mit deinen Arzt, ( Psychiater, Psychotherapeuten ) an.
Pipapo
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Re: In DDU zur Dienststelle

Beitrag von Pipapo »

Verstehe ich nicht. Du bist doch im Ruhestand?
Yanna77 hat geschrieben: 15. Jul 2020, 17:37 Hallo miteinander!

Nachdem ich zwischenzeitlich aufgrund DDU in den Ruhestand versetzt wurde, …..

Gruß, Yanna
Yanna77
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Re: In DDU zur Dienststelle

Beitrag von Yanna77 »

Danke für Eure schnellen Rückmeldungen!

Ja, ich bin im Ruhestand aufgrund DDU. Das ganze Prozedere mit Amtsarzt, Gutachten etc. habe ich schon durchlaufen. Die Beurteilung betrifft den Zeitraum davor, als ich noch gearbeitet habe. Sie ist aber erst jetzt fertiggestellt und mir zugeschickt worden, warum auch immer erst so spät.

Im amtsärztluchen Gutachten wurde prognostiziert, dass ich evt. später wieder dienstfähig werde, bei psychischen Erkrankungen ist ja auch nicht unwahrscheinlich.

Nun ist es aber so, dass ich mich nicht mal diesem Gespräch mit der Dienststelle gewachsen sehe, geschweige denn einer Wiederaufnahme meiner Tätigkeit.

Muss ich den Termin wahrnehmen? Und sollte ich was gegen die schlechte Beurteilung unternehmen? Solange ich DDU bin, nützt mir zwar die Beurteilung nichts, verstößt aber gegen mein Gerechtigkeitsempfinden, da ich davor stets gut beurteilt wurde. Werde ich irgendwann vielleicht wieder dienstfähig, steht diese schlechte und unfaire Beurteilung meinem weiteren Werdegang erheblich entgegen. Ich will nichts falsch machen.

Gruß, Yanna
Yanna77
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Re: In DDU zur Dienststelle

Beitrag von Yanna77 »

Hat vielleicht noch jemand einen Rat für mich?
beelzebub
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Re: In DDU zur Dienststelle

Beitrag von beelzebub »

Wenn Du dauerhaft Dienstunfähig bist, kann Dich niemand von der Diesntstelle zum Gespräch "bitten" - wozu auch.
Bist Du aber nur vorübergehend Dienstunfähig (der Amtsarzt hat ja eine Rückkehr nicht ausgeschlossen) könnte man schon um ein abklärendes Gespräch bitten. Ob Du da hin musst, ist die zweite Frage. Eine Person Deines Vertrauens mitzubringen, wird man Dir dann aber nicht verweigern, zumindest nicht, wenn man es ehrlich meint.
Das Gespräch könnte auch auf neutralen Boden stattfinden, also nicht in der Dienststelle.
Pipapo
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Re: In DDU zur Dienststelle

Beitrag von Pipapo »

Es gibt keinen vorübergehenden Ruhestand. Daher hat dIe ehemalige Dienststelle überhaupt nichts mehr zu sagen. Und die Beurteilung ist auch total uninteressant. Welchen Werdegang sollte die denn entgegenstehen? Du bist im Ruhestand. Ind solltest du wirklich mal reaktiviert werden, dann interessiert die olle Beurteilung auch niemanden mehr.
Torquemada
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Re: In DDU zur Dienststelle

Beitrag von Torquemada »

Pipapo hat geschrieben: 2. Aug 2021, 16:17 Es gibt keinen vorübergehenden Ruhestand. Daher hat dIe ehemalige Dienststelle überhaupt nichts mehr zu sagen. Und die Beurteilung ist auch total uninteressant. Welchen Werdegang sollte die denn entgegenstehen? Du bist im Ruhestand. Ind solltest du wirklich mal reaktiviert werden, dann interessiert die olle Beurteilung auch niemanden mehr.
Richtig !!
Yanna77
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Re: In DDU zur Dienststelle

Beitrag von Yanna77 »

Ich danke Euch für die Hilfe! Da fällt mir ein Stein vom Herzen, dass ich da nächste Woche nicht mehr hin muss; ich war mir echt nicht sicher, ob das evt. zu meinen Dienstpflichten gehört.

Yanna
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