Dienstunfähig wie geht’s weiter?

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AndyO
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Re: Dienstunfähig wie geht’s weiter?

Beitrag von AndyO »

Also erstmal wünsche ich dir bestmögliche Genesung. So was braucht niemand...

Ich habe dich mit meinem Rechner für den BUND mal durchgespielt. Die Landesregelungen sind ähnlich. Dabei komme ich zumindest auf einen Betrag knapp oberhalb der Mindestversorgung, was dir dann deinen Rentenanspruch mit 65 erhält. Beim Bund wird sonst gegengerechnet.

https://beamtentalk.de/viewtopic.php?f= ... b&start=60

Die 600 Euro im Monat Nebenverdienst werden kein Problem sein. 6300 Euro pro Jahr sind ja ohnehin für alle frei. Dein Freibetrag wird höher liegen. Aber mit deinem Herzinfarkt wirst du kaum Personenbeförderung durchführen dürfen...

Also die Versorgungsauskunft abwarten, die du erhältst. Andere Optionen hast du im Moment nicht. Und reg dich nicht auf, weil Gesundheit kann man mit Geld nicht bezahlen.
AndyO
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Re: Dienstunfähig wie geht’s weiter?

Beitrag von AndyO »

Golemsk hat geschrieben: 14. Jun 2021, 10:21 Danke für deine Antwort,
in Hessen liegt die Besoldung leider weit unter der Bundesbesoldung. Gelten die 6300 Euro Nebeneinkommen auch bei DU oder nur bei der Alterspension? Wo kann ich das nachlesen?
https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/le ... alten.html

525 Euro/Monat (6300 Euro/Jahr) gilt für alle als kleinster Freibetrag. Der individuelle Freibetrag nähert sich in Summer der Vollpension:

https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/ ... _node.html

Es ist jetzt schwierig zu prognostizieren wo du um die Mindestversorgung rumpendelst. Mal angenommen die wäre 1600 Euro, du hättest 1500 Euro Pensionsanspruch. Dann würde mit 65 100 Euro Rente gegengerechnet. Übern dicken Daumen um das Wirkungsprinzip zu erklären. Hier mal was an Link für Hessen. In der Anlage steht auch dein Ansprechpartner. Beim Bund hast du Anspruch auf eine Prognoserechnung pro Jahr. Die würde ich abfragen. Zumal bei meiner Berechnung noch Bundeswehr und Rentenanspruchszeiten nachgewiesen werden mussten. Das ist bei mir nun alles aktenkundig und erledigt.

https://rp-kassel.hessen.de/b%C3%BCrger ... ruhegehalt
Gertrud1927
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Re: Dienstunfähig wie geht’s weiter?

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Hab mal eine Info über die Versorgung in Hessen. Steht ziemlich viel drin.
Hab mal versucht wie ich es denke.
Dein Brutto Stufe 7 3100. *21Jahre +1,8 = 38% +12 Jahre Zurechnung =50% von 3100 = 1550 Versorgung
Mindestvers 65% *A6, 2733*0,65= 1776€ -Versorgungsabschlag = 1633 +FZ2 277 * FZ 2 Kind 127 =zusammen 2037€
+Kindergeld 2Ki =438€
Auf Antrag kann Deine Pension noch durch Rentenzeiten vorrübergehend erhöht werden bis zur Rente auf 66%
Steht auch alles in dem Infoblatt.
https://vdl-hessen.info/wp-content/uplo ... l-2020.pdf
Wg Erhöhung, Versorgung mit Erwerbseinkommen und später Rente hier Dein Versogungsgesetz §15 und 57 und 59.
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bs ... GHE2013pG6
Gertrud1927
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Re: Dienstunfähig wie geht’s weiter?

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Ist so. Hab wohl etwas zu schnell abgeschickt. Hatte vorher nur mit erdienter Versorgunng gerechnet.
Vielleicht ist auch noch etwas anderes aber die Richtung ist so und in etwa kommt es so.
AndyO
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Re: Dienstunfähig wie geht’s weiter?

Beitrag von AndyO »

Gut, dann wissen wir jetzt das du etwa 200 Euro unter der Mindestversorgung liegen wirst.

Den hier hab ich jetzt in Nordrhein-Westphalen gefunden:
"Beim Bezug einer Mindestversorgung gibt es eine Besonderheit. Zusätzlich ist dann die Ruhensregelung nach § 16 Abs. 4 LBeamtVG anzuwenden. Dies kann eine weitere Minderung Ihres Versorgungsbezuges zur Folge haben, wenn der nach § 68 LBeamtVG geregelte Versorgungsbezug die Höhe des erdienten Ruhegehaltes übersteigt. Das Ruhegehalt wird dann bis auf die Höhe der erdienten Versorgung gekürzt. Ihre Gesamtversorgung aus den gekürzten Versorgungsbezügen und der Rente darf dabei jedoch nicht hinter der Mindestversorgung zurückbleiben."
https://www.kvw-muenster.de/download/Ar ... nte.16.pdf

So was gibt's in Hessen sicherlich auch. D.h. die ersten ~200 Euro Rentenanspruch sind für die Tonne...
bahnbiajotta
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Re: Dienstunfähig wie geht’s weiter?

Beitrag von bahnbiajotta »

Erstmal gute Besserung an den TE


EgonKrenz hat geschrieben: 15. Jul 2021, 07:18 bei steuerklasse 3 zahlst du keine lohnsteuer. aber die KK mit 350 e geht tatsächlich noch ab
Wobei man da schauen sollte wie die jetzige Verfahrensweise ist bei der Erstattung.
Bei vielen ist im aktiven Dienst die Aufteilg Beihilfe/KK 50/50 und ändert sich mit DU oder DDU auf 70/30.Dementsprechend müssten auch die Beträge niedriger sein.
siam4
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Re: Dienstunfähig wie geht’s weiter?

Beitrag von siam4 »

Hallo!
Sollten beim Familienzuschlag nicht noch die
ungekürzten Anteile für die Kinder dazu kommen?
Zumindest so lange noch Kindergeld gezahlt wird.
Pipapo
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Re: Dienstunfähig wie geht’s weiter?

Beitrag von Pipapo »

Golemsk hat geschrieben: 15. Jul 2021, 08:40 Kann mir vielleicht jemand bei meiner Versorgungsauskunft sagen, wieviel ich jetzt tatsächlich dazu verdienen darf?
Ja, die gleiche Stelle, die dir die Versorgungsauskunft geschickt hat. Du musst nur anfragen.
AndyO
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Re: Dienstunfähig wie geht’s weiter?

Beitrag von AndyO »

Golemsk hat geschrieben: 15. Jul 2021, 08:40 Kann mir vielleicht jemand bei meiner Versorgungsauskunft sagen, wieviel ich jetzt tatsächlich dazu verdienen darf?
Also genau berechnet das deine Versorgungskasse. Ich denke du kannst bis zur Vollpension aufstocken und dann die 6300 Euro oben drauf (steuerpflichtiges Brutto). Wichtig wäre dann bei dir auch noch die pensionsunschädliche Rentenhöhe. Auch dazu solltest du bei der Versorgungskasse noch mal nachfragen.
siam4
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Re: Dienstunfähig wie geht’s weiter?

Beitrag von siam4 »

Zum „unschädlichen“ Zuverdienst wäre nach Auskunft der Bezügestelle Versorgung zusätzlich die Ehrenamtspauschale in Höhe von mittlerweile bis zu 250 Euro im Monat möglich. Die war bei mir auch nicht meldepflichtig.
siam4
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Re: Dienstunfähig wie geht’s weiter?

Beitrag von siam4 »

Meine Zuverdienstgrenze liegt bei Rund 930 Euro (A10, 32 Jahre Dienstjahre + Zurechnungszeit waren dann 39,97 ruhegehaltsfähige Jahre).
Die Berechnung hat die Versorgungsstelle gemacht und mir auch einen Abdruck geschickt.
Die Rechnung zog sich über ein ganzes DIN A4 - Blatt und war für mich erst mal nicht zu verstehen.
Hab mich aber auch nicht eingehend damit beschäftigt.
Da bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als dich an die entsprechende Stelle zu wenden.
Bei mir ging die Beantragung der Berechnung per Telefon, zwei Tage später war das Schreiben da.
AndyO
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Re: Dienstunfähig wie geht’s weiter?

Beitrag von AndyO »

Golemsk hat geschrieben: 18. Jul 2021, 12:04 Und kann mir vielleicht noch jemand erklären wie die 6300 Euro jährlich zustande kommen und wo ich das nachlesen könnte?
Hier sind ein paar Berechnungsbeispiele:

https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/ ... _node.html

Und den Satz nicht überlesen:

"Zur Höchstgrenze kommt der jeweils zustehende Unterschiedsbetrag sowie ein Betrag in Höhe von monatlich 525 Euro hinzu."

525 * 12 = 6300. Auch 83 * 12 = 1000 Euro Steuerfreibetrag kommen dazu, da es um das steuerpflichtige Brutto geht.
Pipapo
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Re: Dienstunfähig wie geht’s weiter?

Beitrag von Pipapo »

Lass es dir schriflich geben.
AndyO
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Re: Dienstunfähig wie geht’s weiter?

Beitrag von AndyO »

Golemsk hat geschrieben: 19. Jul 2021, 13:14 Nach heutiger Rücksprache mit der mit meinem Sachbearbeiter beim RP Kassel, darf ich wohl bis zur erdienten Besoldungshöhe von ca. 3200 Euro dazuverdienen. Das wären in meinem Fall über 1300 € Zuverdienst. Kann das wirklich sein, das wäre natürlich echt der Wahnsinn.
Schön, bleibt die Frage offen, ob du die nach der Pensionierung neu erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche vollständig bis zur Maimalpension behalten darfst, ohne dass die Pension gekürzt wird. Die Frage blieb bei mir als Bundesbeamter bisher unbeantwortet.

P.S.: Privat finanzierte Rentenansprüche (z.B. Betriebsrente, Riesterrente, etc.) sind frei.
Gertrud1927
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Re: Dienstunfähig wie geht’s weiter?

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo
Dein Rentenanspruch nach der Pension wird gleich gerechnet wie der von früher auch als zusammenttreffen Pension und Rente §59 BeamtVG Hessen.
Einzig die Höchstgrenze wird etwas höher wenn sie denn nicht schon bei 71.75 war.
§59.2.1b.
Jetzt Zuverdienst oder später und später Rente wird auch unterschiedlich behandelt. Jedes hat eine eigene Höchstgrenze die nur für Dich ausgerechnet werden muß.
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