Wechsel Dienstherr, Landespersonalausschuss

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
JVA90
Beiträge: 7
Registriert: 26. Feb 2021, 12:09
Behörde:

Wechsel Dienstherr, Landespersonalausschuss

Beitrag von JVA90 »

Hallo Forenteilnehmer,

ich habe mich hier angemeldet, um folgendes Problem darzustellen und um einige nützliche Tipps zu bekommen. Vielleicht war schon jemand in der gleichen Situation.

Und zwar: ich bin bayerischer Beamter und habe mich bei einer Gemeinde beworben.

Mündliche Zusage erhalten, Raubernennung bzw Feindliche Übernahme würde die Gemeinde durchführen.
Aktueller Dienstherr verweigert seit mehreren Jahren meine Versetzungsanträge.

Problem: Der Landespersonalausschuss muss bei dem Wechsel (Laufbahnwechsel) zustimmen.
Dies geschied nur durch eine einjährige Abordnung und währenddessen die Teilnahme am Beschäftigungslehrgang (da Qualifikationen nicht identisch sind) .
Hierbei wird mein aktueller Dienstherr die Abordnung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ablehnen.

Ansonsten würde nur noch die Anstellung als Tarifbeschäftigter mit 6 monatiger Probezeit in Frage kommen. Aktuell keine Option, da ich den Beamtenstatus aufrecht erhalten möchte.

Über Antworten und Möglichkeiten wäre ich äußerst dankbar.

Da die Entscheidung Ende dieser Woche stattfinden wird, und wenn es keine Möglichkeit gibt, dass LPA oder Dienstherr zustimmt, wird die Stelle neue ausgeschrieben.

Viele Grüße
DerHagn
Beiträge: 379
Registriert: 10. Apr 2010, 21:11
Behörde:

Re: Wechsel Dienstherr, Landespersonalausschuss

Beitrag von DerHagn »

DerLPA muss trotz der beabsichtigten Raubernennung zustimmen? Wie läuft das dann ab?
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
Behörde:

Re: Wechsel Dienstherr, Landespersonalausschuss

Beitrag von GFunkt »

Das Problem ist nicht die Raubernennung an sich, sondern der Laufbahnwechsel.
JVA90
Beiträge: 7
Registriert: 26. Feb 2021, 12:09
Behörde:

Re: Wechsel Dienstherr, Landespersonalausschuss

Beitrag von JVA90 »

Trotz der Raubernennung muss vorher der LPA bei der Anerkennung der Qualifikation zustimmen.
Lt. Leistungslaufbahngesetz:

Art. 9 LlbG
Wechsel innerhalb und zwischen den Fachlaufbahnen
(1) 1Ein Wechsel innerhalb derselben Fachlaufbahn ist zulässig, soweit nicht für den neuen fachlichen Schwerpunkt eine bestimmte Vorbildung, Ausbildung oder Prüfung durch besondere Rechtsvorschrift vorgeschrieben oder nach ihrer Eigenart zwingend erforderlich ist. 2Der Wechsel bedarf der Zustimmung der zuständigen aufnehmenden obersten Dienstbehörde. 3Die oberste Dienstbehörde kann die Zustimmung auch vom Nachweis einer erfolgreichen Unterweisung oder erfolgreicher Fortbildungsmaßnahmen abhängig machen.
(2) 1Ein Wechsel zwischen den Fachlaufbahnen ist zulässig, wenn die Qualifikation für die neue Fachlaufbahn auf Grund der bisherigen Vorbildung, Ausbildung und Tätigkeit durch Unterweisung, förderliche praktische Tätigkeiten oder zusätzliche Fortbildungsmaßnahmen erworben werden kann. 2Ein Wechsel ist ausgeschlossen, wenn für die neue Fachlaufbahn oder den neuen fachlichen Schwerpunkt eine bestimmte Vorbildung, Ausbildung oder Prüfung durch besondere Rechtsvorschrift vorgeschrieben oder nach ihrer Eigenart zwingend erforderlich ist. 3Über die Anerkennung der Qualifikation entscheidet die aufnehmende oberste Dienstbehörde mit Zustimmung des Landespersonalausschusses. 4Der Landespersonalausschuss kann über die Art der Unterweisung, über förderliche praktische Tätigkeiten und über die Fortbildungsmaßnahmen besondere Regelungen treffen.

Nach Abs. 2 Satz 3 erkennt die aufnehmende oberste Dienstbehörde mit Zustimmung des Landespersonalausschusses die Qualifikation an.

Wie schon beschrieben, müsste ich den Beschäftigungslehrgang I während der Abordnung durchführen. Sehr wahrscheinlich wird mein aktueller Dienstherr der Abordnung nicht zustimmen.
Ich müsste den LPA von meiner Qualifikation "überzeugen", damit diese anerkannt wird.
JVA90
Beiträge: 7
Registriert: 26. Feb 2021, 12:09
Behörde:

Re: Wechsel Dienstherr, Landespersonalausschuss

Beitrag von JVA90 »

Nach Rückmeldung des LPA's ist der BL1 zwingend Voraussetzung für die Übernahme als Beamter.

Da ich den Lehrgang erst nächstes Jahr durchführen kann, würde ich für ca zwei Jahre Tarifbeschäftigter werden.

Wenn man innerhalb von zwei Jahren wieder verbeamtet wird, wird man in der gesetzlichen RV nicht nachversichert.
Paragraf 8 SGB 6

Hat jemand Erfahrungen mit solcher Konstellation? Also übergangsweise vom Beamten zum Angestellten und dann Neuverbeamtung?

Wie wirkt sich das auf meine private KV aus?

Mit welchen Nachteilen muss ich rechnen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Bayer82
Beiträge: 20
Registriert: 30. Okt 2012, 13:43
Behörde:

Re: Wechsel Dienstherr, Landespersonalausschuss

Beitrag von Bayer82 »

JVA90 hat geschrieben: 14. Mär 2021, 06:46 Wie wirkt sich das auf meine private KV aus?
Da solltest Du mit Deinem Berater sprechen, in der Regel gibt es die Möglichkeit den Tarif ruhend zu stellen, bzw auf einen Anwartschaftstarif umzustellen, damit ist bei Wiederaufleben i.d.R. keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.
JVA90
Beiträge: 7
Registriert: 26. Feb 2021, 12:09
Behörde:

Re: Wechsel Dienstherr, Landespersonalausschuss

Beitrag von JVA90 »

Danke für die Antwort. Habe eben mit meiner privaten KV gesprochen, gibt kleine und große Anwartschaft. Kleine 5-10% vom Beitrag oder große, ca 120 Euro mtl. Während der Zeit als Beschäftigter wird man in der gesetzlichen KV versichert.

Wenn ich das Arbeitsverhältnis als Tarifbeschäftigter annehme, muss ich noch etwas beachten?
Casiopeia1981
Beiträge: 32
Registriert: 31. Okt 2013, 15:32
Behörde: Landesbehörde / früher Bund
Wohnort: Bochum

Re: Wechsel Dienstherr, Landespersonalausschuss

Beitrag von Casiopeia1981 »

Vielleicht geht ja Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge für das eine Jahr. Die Planstelle ist dann frei und könnte nachbesetzt werden.
JVA90
Beiträge: 7
Registriert: 26. Feb 2021, 12:09
Behörde:

Re: Wechsel Dienstherr, Landespersonalausschuss

Beitrag von JVA90 »

Danke für die Antwort. Ich habe bei meiner personalverwaltenden Stelle nachgefragt und die meinten, dass während des Urlaubs ohne Bezüge nicht gearbeitet werden darf. Sogar meine genehmigte Nebentätigkeit müsste voraussichtlich beendet werden.

Weil es steht im Widerspruch, während des "Urlaubs" zu arbeiten. Diese Aussage finde ich schon sehr seltsam, da man im Forum öfters liest, dass während des Urlaubs ohne Bezüge eine andere Tätigkeit ausgeübt wird.
Zusätzlich würde ich die Genehmigung sehr wahrscheinlich nicht genehmigt bekommen.

Weiß jemand noch Rat?
Danke im Voraus.
Antworten