Fragen zu 1. Wohnsitz

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Fritzzz
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Fragen zu 1. Wohnsitz

Beitrag von Fritzzz »

Hallo!

Vielleicht kann jemand helfen, der das weiß. Wenn man dienstunfähig und in Vorruhestand ist, kann man ja auch wegziehen, oft tut ein Wechsel zu einem Ort, der nichts mit den früheren Problemen zu tun hat, ja auch der Gesundheit gut, das kann ich bei dem betroffenen früheren Kollegen sehen. Wenn man nun noch seine alte Adresse behält (z.B. noch ein Zimmer hat am früheren Dienstort, wenn man doch reaktiviert wird irgendwann), seinen 1. Wohnsitz aber in eine andere Stadt verlegt, muss man diesen dann anzeigen, und wenn ja, welchen Stellen? Bei einer erneuten Prüfung auf Dienstfähigkeit des Gesundheitsamts wird ja immer das nächste Amt beauftragt, das will der Kollege aber nicht. Er würde lieber die Fahrtkosten selbst tragen und zum gewohnten Gesundheitsamt fahren.
Es geht nicht um ein anderes Land, sondern nur um einen anderen Ort in einem anderen Bundesland.
Danke für eure Antworten!
Fritzzz
Beiträge: 12
Registriert: 5. Sep 2018, 13:22
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Re: Fragen zu 1. Wohnsitz

Beitrag von Fritzzz »

Wenn niemand etwas weiß, kann vielleicht jemand helfen, der weiß, wie/wo man das herausfinden kann? Wäre sehr nett.
Ehemaliger
Beiträge: 3
Registriert: 8. Aug 2017, 17:18
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Re: Fragen zu 1. Wohnsitz

Beitrag von Ehemaliger »

Moin.... Also wenn der Erstwohnsitz gewechselt wird, muss man das grundsätzlich der Bezügestelle mitteilen.
Der Personalführenden Stelle / Dienststelle muss es im aktiven Beamtenverhältnis definitiv mitgeteilt werden, als Ruhestandsbeamter wird diese Angabe von den ländergesetzen geregelt.

Zuständig ist zudem grundsätzlich das Wohnsitzgesundheitsamt, was sich auf den Erstwohnsitz bezieht.

Um Probleme zu vermeiden, würde ich es der Bezüge- und ehemaliger Dienststelle melden.
beelzebub
Beiträge: 85
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Re: Fragen zu 1. Wohnsitz

Beitrag von beelzebub »

Wenn Du dauerhaft dienstunfähig bist, sollte die "Verlegung" Deines Wohnsitzes kein Problem sein, einfach wie von EHEMALIGER beschrieben die mitteilen.
Wenn Du nur vorübergehend dienstunfähig bist, könnte u.U. eine Reaktivierung erfolgen, wenn es der Gesundheitszustand zulässt, da wäre ich mit der dauerhaften Verlegung des Wohnsitzes vorsichtig, vor allem, wenn er ganz weit weg ist...
Fritzzz
Beiträge: 12
Registriert: 5. Sep 2018, 13:22
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Re: Fragen zu 1. Wohnsitz

Beitrag von Fritzzz »

Danke schon mal für die Antworten.
Er will allerdings nicht auch noch von einem neuen Arzt im Gesundheitsamt untersucht werden bzw. seinen Fall noch einem weiteren Arzt erzählen müssen, der hatte schon immer richtiggehend Angst vor der Untersuchung beim schon bekannten Amtsarzt.
Kann man denn auch mit einem Wohnsitz anderswo noch vom alten Gesundheitsamt untersucht werden, wenn nach 2 Jahren eine Prüfung fällig wird? Die alte Adresse wird er wohl behalten und als 2. Wohnsitz nutzen - vielleicht kehrt er ja doch irgendwann wieder in den aktiven Dienst zurück (glaube ich zwar nicht, der ist schon über 50 und seit einigen Jahren dienstunfähig und sein Gesundheitszustand hat sich auch nicht verändert, so weit ich das beurteilen kann).
Dienstunfall_L
Beiträge: 886
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Re: Fragen zu 1. Wohnsitz

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo
Zuständige (Amts)Ärzte können sich immer ändern auch ohne Wohnsitzwechsel.
Soweit ich es richtig verstanden habe, ist der 1. Wohnsitz entscheidend für die zuständige Stelle (Gesundheitsamt, Amtsarzt, ...).
Fritzzz
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Re: Fragen zu 1. Wohnsitz

Beitrag von Fritzzz »

Ich habe es so weiter geleitet, zufrieden schien er nicht zu sein. Vielleicht behält er seinen 1. Wohnsitz und meldet den anderen als 2. an, das ginge ja auch.
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