Vorzeitige Beendigung Teilzeit von 39 auf 41 Stunden

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Arisha
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Vorzeitige Beendigung Teilzeit von 39 auf 41 Stunden

Beitrag von Arisha »

Ich wäre für Tipps dankbar. Meine Arbeitszeit hatte ich von 41 auf 39 Stunden reduziert, weil ich etwas angeschlagen war. Nun muss ich für meinen Sohn sehr viel mehr Unterhalt zahlen ab sofort und wollte auf Antrag zu den 41 Stunden zurückkehren, zumal wir sowieso sehr viel Arbeit haben. Die Reduzierung ist bis 30.11. zum Glück befristet.

Mein Dienstherr lehnt das ab. Es sei kein Bedarf vorhanden und im Übrigen hätten wir eine Haushaltssperre. Ich habe nur eine halbe Planstelle und bin halb in der Personalreserve. Ich musste wegen Krankheit vor zwei Jahren wechseln, da geht mein Dienstherr grundsätzlich mit dem Personal so um. Mit meinem Vorgesetzten, der den Bedarf sehr wohl sieht, wurde natürlich nicht gesprochen.

Welche Möglichkeit besteht hier?
Saxum
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Re: Vorzeitige Beendigung Teilzeit von 39 auf 41 Stunden

Beitrag von Saxum »

Ohne jegliche Gewähr und in vollkommener Unkenntnis über die tatsächliche Situation vor Ort - sofern du nur eine halbe Planstelle hast und dein (Teilzeit-)Änderungsvertrag auf den 30.11. befristet ist (im Sinne von, dass nach dem 30.11. wieder Vollzeit gearbeitet wird - nicht im Sinne eines befristeten Arbeitsverhältnisses) - kann man da tatsächlich persönlich nichts machen, da es meines Erachtens nach auch für Beamte keinen Anspruch auf die vorzeitige Rückkehr in Vollzeit gibt.

Ich persönlich kann es verstehen, wenn es wegen - sagen wir mal - 20 Stunden geht, es dann Schwierigkeiten geben konnte. Aber wegen zwei Stunden nunja - wirklich? Wobei es natürlich sein kann, dass er die zwei freien Stunden schon wem anderes bis zum 30.11. wegegeben hat. Aber anderseits, kann man die zwei Stunden auch in der Regel recht gut von anderen Stellen bis zum 30.11. "zusammenklauben". Hier kannst du nur auf das Wohlwollen des Dienstherren / Personalabteilung setzen, einen Anspruch gibt es nicht.

Eine andere "schnellere Möglichkeit" wäre es dann intern auf eine andere Vollzeitstelle zu bewerben.
Torquemada
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Re: Vorzeitige Beendigung Teilzeit von 39 auf 41 Stunden

Beitrag von Torquemada »

Saxum hat geschrieben: 5. Jun 2020, 14:45 Ohne jegliche Gewähr und in vollkommener Unkenntnis über die tatsächliche Situation vor Ort - sofern du nur eine halbe Planstelle hast und dein (Teilzeit-)Änderungsvertrag auf den 30.11. befristet ist (im Sinne von, dass nach dem 30.11. wieder Vollzeit gearbeitet wird - nicht im Sinne eines befristeten Arbeitsverhältnisses) - ....
Es gibt bei Beamten keine "Änderungsvertrag" .....
Arisha
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Re: Vorzeitige Beendigung Teilzeit von 39 auf 41 Stunden

Beitrag von Arisha »

Danke für die Rückantwort.

Nach § 63 ABS.3 S.2 LBG NW soll der Dienstherr jedoch den Übergang zur Vollzeitbeschäftigung zulassen, wenn ein Festhalten an der TZ dem Beamten nicht mehr zugemutet werden kann u. dem dienstl. Belange nicht entgegen stehen. Diese wären insbesondere, dass eine Planstelle nicht zur Verfügung stünde. Dies ist jedoch bei mir sowieso nicht der Fall, weder während, noch vor und nach der TZ. Von daher dürfte dieser Ausschlusstatbestand vorliegend nicht greifen.

Hat noch jemand eine rechtliche Einschätzung?
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