Erfahrungsstufen Kommunalbeamter NRW

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Max469
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Erfahrungsstufen Kommunalbeamter NRW

Beitrag von Max469 »

Hallo in die Runde, :)

ich bin momentan Beamter auf Widerruf im Studium. Zielamt wird nach dem Studium A9 im gehobenen Dienst in NRW. (Bezirk Köln) Studiumsrichtung Bachelor of Laws Verwaltung, Alter 24 Jahre.

Zuvor habe ich 4 Jahre bei der Sparkasse im öffentlichen Dienst gearbeitet. ( 2 1/2 Jahre Ausbildung und 1 1/2 Jahre Angestelltenverhältnis)

1. Kann mir diese Zeit bei der Eingruppierung in eine Erfahrungsstufe angerechnet werden? Wenn ja, wie sehe das bei mir konkret aus?

2. Wie sieht es allgemein in NRW bei Beförderungen aus? Wird die Erfahrungsstufe 1 zu 1 übernommenen, oder wird man, wie im Angestelltenverhältnis, eine Stufe zurück gestuft?

Danke und Gruß
Max
GFunkt
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Re: Erfahrungsstufen Kommunalbeamter NRW

Beitrag von GFunkt »

Eingruppierung bei Beamten? Öffentliches Dienstrecht, insbesondere allgemeines Beamten- und Besoldungsrecht, ist in NRW nicht Teil der Ausbildung für den gD?
Max469
Beiträge: 2
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Re: Erfahrungsstufen Kommunalbeamter NRW

Beitrag von Max469 »

Wenn jemand wie ich am Anfang des Studiums steht, und im Internet keine eindeutige Lösung findet, finde ich die Frage berechtigt..
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
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Re: Erfahrungsstufen Kommunalbeamter NRW

Beitrag von GFunkt »

Am Anfang des Studiums würde ich mir über so was noch keine Gedanken machen.
Wie es mit Beförderungen in NRW allgemein aussieht? Falsche Fragestellung im Kommunalbereich, da es eben auf die jeweilige Kommune ankommt. Verallgemeinerungen sind da fehl am Platz.
Die berufliche Tätigkeit, aber nicht die Ausbildungszeit bei der Sparkasse könnte vielleicht bei der Stufenfestsetzung berücksichtigt werden, muss aber nicht.
Eine erreichte Stufe verliert man mit einer Beförderung nicht.
Dienstunfall_L
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Re: Erfahrungsstufen Kommunalbeamter NRW

Beitrag von Dienstunfall_L »

Max, ich kenne es so: Wenn deine vorherige Tätigkeit (Sparkasse) als wesentliche Qualifikation für den Dienstposten angesehen wird, dann besteht eine Chance darauf, dass die Zeit angerechnet wird. Darauf wäre bei der Stellenausschreibung und beim Vorstellungsgespräch dann entsprechend zu achten.

Und warum solltest du dir zu Beginn des Studiums keine Gedanken darüber machen?

Vielleicht kannst du diese Frage innerhalb der Studienzeit bei Beratungsstellen oder Ausbildern klären.
Viel Erfolg!
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