Ausbildung zu berücksichtigen bei Berechnung Ruhegehaltssatz???

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HansiHintermeier
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Ausbildung zu berücksichtigen bei Berechnung Ruhegehaltssatz???

Beitrag von HansiHintermeier »

Servus,

ich rechne gerade mit dem LBV Versorgungsrechner NRW meine (theorertischen) Bezüge aus falls ich demnächst dienstunfähig werden sollte.
Ich habe nach dem Abitur bzw vor dem Studium noch eine kaufmännische Ausbildung (3 Jahre) gemacht, bevor ich nun seit einigen Jahren als GymLehrer arbeite.

http://www.beamtenversorgung.nrw.de/fsiframe.wrkexec

Meine Frage: findet meine IHK Ausbildung Berücksichtung bei der Berechnung des Ruhegehalts. Konkret meine ich die Ziffer 1210 (Vorbereitungsdienst außerhalb des Beamtenverhältnisses, Praktikum, Lehre, Anerkennungsjahr, hauptberufliche Tätigkeit)
In der Erläuterung steht: Ausbildungszeiten
Lt. Ausbildungs-und Prüfungsordnungen, Laufbahnverordnungen, Studien- und Prüfungsordnungen vorgeschriebene Ausbildungszeiten oder hauptberufliche Tätigkeiten, (Jedoch keine allgemeine Schulausbildung oder diese ersetzende andere Art der Ausbildung)


Da ich bisher nur schlechte Erfahrungen mit meinem Dienstherrn machen musste, wollte ich hier sicherheitshalber mal nachfragen. In meinen Augen wird diese Ausbildung nicht angerechnet, da Sie für das Erreichen meiner jetzigen Position als Studienrat nicht nötig gewesen wäre andererseits war es eine hauptberufliche Tätigkeit, also eine ganz normale Ausbildung.

Wie seht ihr das?
michelangelo
Beiträge: 15
Registriert: 14. Feb 2014, 20:42
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Re: Ausbildung zu berücksichtigen bei Berechnung Ruhegehaltssatz???

Beitrag von michelangelo »

Hallo, ich wurde auch vor fuenf Jahren wegen Dienstunfaehigkeit vorzeitig pensioniert, Lehrer RS, meine Bankausbildung aus den 80ern wurde nicht angerechnet, von meinem Uni-Studium wurde auch nichts angerechnet, obwohl das eigentlich dazu fuehrte, dass ich das anschliessende PH-Studium auf 6 Semester verkuerzen konnte. Ist dem Dienstherrn egal.

So viel ich weiss, werden nur Ausbildungszeiten im oeffentlichen Dienst angerechnet, sowie Wehr- und Zivildienst.

Am besten ist es , du reichst alle Unterlagen ordentlich mit Nachweisen ein und laesst dich ueberraschen, was sie dir berechnen. Ich kam damals auf 34,78 % :o , also knapp unter der 35% Mindestpension. Ich hatte das, waehrend meines Pensionierungsprozesses auch fast so ueberschlagen.
Wenn ich mich recht erinnere, wirkte sich ein Jahr Ausbildungszeit mit 0,8 % aus.

Also wenn mir der Dienstherr ein Jahr meines Uni-Studiums angerechnet haette, so waeren das 0,5 % mehr gewesen, rund 20 Euro in meinem Fall.
Mehr haette es gebracht, noch 9 Monate laenger durchzuhalten, dann waere ich eine Dienstalterstufe gestiegen, also rund 60 Euro......
Doch das haette ich wohl nur unter Vollnarkose ertragen.

Ich bin froh, nichts mehr mit der Schule zu tun haben, ich hatte noch drei Jahre nach meiner Pensionierung nachts Albtraeume in denen alle Arten schulischer Situationen auftauchten, :x jetzt eher selten. :D

Herzlich willkommen im Leben ausserhalb der Schule! :P

viele Gruesse
HansiHintermeier
Beiträge: 56
Registriert: 26. Nov 2019, 20:04
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Re: Ausbildung zu berücksichtigen bei Berechnung Ruhegehaltssatz???

Beitrag von HansiHintermeier »

danke für deine nachricht. beim studium bin ich zu 100 prozent sicher, dass die zeit anerkannt wird allerdings keine 9 semester, sondern nur 855 tage maximal.
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