Steuererhebung auf Pension
Moderator: Moderatoren
Steuererhebung auf Pension
Hallo zusammen,
ich habe vor mit 64 J. in Pension zu gehen und möchte gerne wissen
wie hoch die Steuern sind. Unser Haushalt besteht aus 2 Personen,
meine Frau arbeitet nicht.
In den Ruhestand gehe ich mit der Besoldung A12/12.
Vielen Dank für die Informationen hierzu.
ich habe vor mit 64 J. in Pension zu gehen und möchte gerne wissen
wie hoch die Steuern sind. Unser Haushalt besteht aus 2 Personen,
meine Frau arbeitet nicht.
In den Ruhestand gehe ich mit der Besoldung A12/12.
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Re: Steuererhebung auf Pension
Für Steuerberatung wendest du dich bitte an einen Steuerberater bzw. einen Lohnsteuerhilfsverein.
Du findest im im Internet zudem sogenannte "Brutto-Netto"-Rechner.
https://www.bmf-steuerrechner.de/
Du findest im im Internet zudem sogenannte "Brutto-Netto"-Rechner.
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Re: Steuernerhebung auf Pension
Hallo. Bleibt etwa so wie es jetzt auch ist. Wenn Du 2020 in Ruhestand gelten für Dich folgende Werte.
Du bekommst kein Gehalt mehr. Jetzt ist es Versorgungsbezug. Da bekommst Du einen Versorgungsfreibetrag 16% von Deinem Ruhegehalt und einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag von 360€. Diese beiden Beträge verringern dann Dein zu versteuerndes Einkommen.
Du bekommst kein Gehalt mehr. Jetzt ist es Versorgungsbezug. Da bekommst Du einen Versorgungsfreibetrag 16% von Deinem Ruhegehalt und einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag von 360€. Diese beiden Beträge verringern dann Dein zu versteuerndes Einkommen.
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Re: Steuernerhebung auf Pension
Den Satz muss ich nicht verstehen. Aber bei so einer lakonisch unvollständigen Frage...
Das ist falsch. Für Versorgungsempfänger, die 2020 in Ruhestand gehen beträgt der (Jahres)Versorgungsfreibetrag 1200 Euro und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag 360€.Gertrud1927 hat geschrieben: ↑7. Jan 2020, 13:06 Da bekommst Du einen Versorgungsfreibetrag 16% von Deinem Ruhegehalt und einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag von 360€.
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Re: Steuererhebung auf Pension
@Horst10
Die Höhe des Freibetrags hängt vom Jahr ab, in dem der Ruhestand beginnt, der Freibetrag wird nach und nach abgeschmolzen, nimmt jährlich ab. Eine Tabelle findest du im Internet (ich habe gerade nichts greifbar). Der Freibetrag, der in dem Jahr gilt, in dem du in Ruhestand gehst, bleibt dann für deine Pension unverändert (bei dir wird nichts weiter „abgeschmolzen“).
Deine Frage lässt offen, welches Jahr das bei dir sein wird.
Wie hoch deine Steuern sind hängt zusätzlich auch von anderen Kriterien ab, wie du sicher weißt, Steuerklasse, andere Einkünfte etc. pp. Deine Frage ist also etwas ungenau gestellt.
Die Höhe des Freibetrags hängt vom Jahr ab, in dem der Ruhestand beginnt, der Freibetrag wird nach und nach abgeschmolzen, nimmt jährlich ab. Eine Tabelle findest du im Internet (ich habe gerade nichts greifbar). Der Freibetrag, der in dem Jahr gilt, in dem du in Ruhestand gehst, bleibt dann für deine Pension unverändert (bei dir wird nichts weiter „abgeschmolzen“).
Deine Frage lässt offen, welches Jahr das bei dir sein wird.
Wie hoch deine Steuern sind hängt zusätzlich auch von anderen Kriterien ab, wie du sicher weißt, Steuerklasse, andere Einkünfte etc. pp. Deine Frage ist also etwas ungenau gestellt.
Re: Steuererhebung auf Pension
Danke erstmal für die Antworten.
Ich habe Steuerklasse 3, wir haben keine Kinder, ich habe keine weiteren Einkünfte
und werde 2021 in Pension gehen.
Ich denke, ich werde mich bei einem Steuerberater beraten lassen.
Ich habe Steuerklasse 3, wir haben keine Kinder, ich habe keine weiteren Einkünfte
und werde 2021 in Pension gehen.
Ich denke, ich werde mich bei einem Steuerberater beraten lassen.
Re: Steuererhebung auf Pension
das ist sowieso die beste Herangehensweise
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Re: Steuererhebung auf Pension
Bis auf den Versorgungsfreibetrag und 102 Euro Werbungskosten ist der Rest steuerpflichtig.
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Re: Steuererhebung auf Pension
Die Zahlen sind zwar (für 2020) richtig, beginnt der Ruhestand 2021, dann sind es aber 1.140 Euro bzw. 342 Euro, also zusammen 1.482 Euro. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Es gibt zwar diese beiden Freibeträge, im Gegenzug fällt aber der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1 000 Euro (§ 9a Nr. 1 Buchstabe a) weg und wird durch den Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro (§ 9a Nr. 1 Buchstabe b EStG) ersetzt. Im Ruhestand werden also (wenn er 2021 beginnt) pro Jahr 584 Euro zusätzlich steuerfrei gestellt. Das sind knapp 50 Euro pro Monat, die steuerliche Auswirkung ist also überschaubar.Torquemada hat geschrieben: ↑7. Jan 2020, 13:11 Das ist falsch. Für Versorgungsempfänger, die 2020 in Ruhestand gehen beträgt der (Jahres)Versorgungsfreibetrag 1200 Euro und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag 360€.
Bevor Sie zum Steuerberater gehen, sollten Sie aber erst herausfinden, wie hoch Ihre Versorgungsbezüge voraussichtlich sein werden.