Anwärter - Gesundheitsamt und Amtsarzt

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Manuel1234
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Anwärter - Gesundheitsamt und Amtsarzt

Beitrag von Manuel1234 »

Hallo zusammen!

Mir liegt ein Angebot zur Einstellung zum Anwärter vor.

Ich bin körperlich und auch psychisch momentan top fit. Aber vor ca. 2 Jahren ereilte mich folgendes:

- 2017 Dreh- und Schwankschwindel ohne klaren organischen Befund
- Deshalb 2 Wochen Klinikaufenthalt in einer Klinik für psychosomatische Erkrankungen (Diagnose: "mittelschwere depressive Episode")
- Danach noch ca. 6 Monate Psychotherapie (Diagnose u.A. "somatoformer Schwindel")
Nach ca. 6 Monaten insgesamt war der Spuk vorbei.

Könnte mir jemand helfen und mögliche Konsequenzen nennen wenn ich beim Amtsarzt lüge bzw. die Wahrheit sage?

Ist lügen überhaupt möglich oder werden automatisch Unterlagen von meiner Krankenkasse angefordert?
Falls ich die Wahrheit sage, könnte es passieren, dass ich nicht als Anwärter eingstellt werde?
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Ruheständler
Beiträge: 856
Registriert: 17. Jul 2013, 22:24
Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
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Re: Anwärter - Gesundheitsamt und Amtsarzt

Beitrag von Ruheständler »

... so wie Du hier im Forum Deine komplette Krankengeschichte dargelegt hast solltest Du auch bei den Gesundheitsfragen immer die Wahrheit sagen,Lügen geht gar nicht :o ,dann hast Du eigentlich schon verloren der AA bzw. der mögliche Dienstherr wird sich dann schon mit Dir in Verbindung setzen ob der Einstellung als Anwärter etwas im Wege steht oder nicht. :mrgreen:
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Dienstunfall_L
Beiträge: 899
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
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Re: Anwärter - Gesundheitsamt und Amtsarzt

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo
Auch mein Rat: Nicht lügen.
Die Gründe liegen im Beamtenrecht, nicht in der Moral.
Theoretisch mögliche Konsequenz: Rückwirkende Entziehung des Beamtenstatus. (Das klingt evtl. harmloser als es in der Auswirkung sein kann / ist.)
Du musst aber nichts angeben, was nicht erfragt wird.
Du kannst deine (positive) Sichtweise darstellen, wenn du Angaben machen musst, bei denen du erwartest, dass dir daraus ein Nachteil erwachsen könnte.
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