Beamter dienstunfähig Pension

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Heinz A.
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Beamter dienstunfähig Pension

Beitrag von Heinz A. »

Guten Tag zusammen,

ich bin Landesbeamter und seit 8 Jahren Beamter auf Lebzeit.
Ich leide nun seit schon fast einem Jahr an einem Hüftschaden, welcher meine täglichen Dienstablauf sehr stark einschränkt.
Interne Umsetzung ( dauerhaft sitzend ) hat leider auch keine Besserung gebracht. Die Schmerzen werden bei mir immer stärker und ich kann meiner Arbeit nur noch unter sehr starken Schmerzen nachgehen.

Ich möchte und muss mich jetzt mit dem Gedanken befassen, vorzeitig in de Ruhestand zu gehen.
Allerdings blicke ich bei den Berechnungen in Punkto Mindesversorgung nicht ganz durch.

Durch meine relativ kurze Zeit als Beamter werde ich sicherlich kein hohes Ruhegehalt erhalten, aber es muss doch auch eine Mindestabsicherung für solche Fälle geben ? Wie berechne ich denn genau mein Ruhegehalt bei vorzeitiger Pensionierung wegen Krankheit, und wie hoch wäre die Mindestabsicherung ?

Ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar !
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zeerookah
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Re: Beamter dienstunfähig Pension

Beitrag von zeerookah »

Hier findest du schon die wichtigsten Infos
viewtopic.php?f=7&t=10320
Heinz A.
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Re: Beamter dienstunfähig Pension

Beitrag von Heinz A. »

So, habe jetzt einmal bißchen im Landesbeamtengesetz gestöbert, dort steht:

Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 v. H. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge ( § 12 ). An die Stelle des Ruhegehalts nach Satz 1 treten, wenn dies günstiger ist, 65 v. H. aus der Stufe 7 der Besoldungsgruppe A 4. Die Mindestversorgung nach Satz 2 erhöht sich um 31,96 Euro für die Ruhestandsbeamtin oder den Ruhestandsbeamten und die Witwe oder den Witwer; der Erhöhungsbetrag bleibt bei einer Kürzung nach § 37 außer Betracht.


Wer legt denn jetzt fest, ob es die 35% der letzten ruhegehaltsfähigen Bezüge bzw. 65% Stufe 7 der Besoldungsgruppe A4 werden ?

In meinem Fall hier wäre das ein himmelweiter Unterschied !
GFunkt
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Re: Beamter dienstunfähig Pension

Beitrag von GFunkt »

Heinz A. hat geschrieben: 2. Sep 2019, 11:44 Wer legt denn jetzt fest, ob es die 35% der letzten ruhegehaltsfähigen Bezüge bzw. 65% Stufe 7 der Besoldungsgruppe A4 werden ?
Letztlich die zuständige Pensionsbehörde. Sie wissen aber doch selbst in welcher Besoldungsgruppe Sie sind. Daraus dann 35% oder falls es günstiger ist, 65% aus BesGr. A4 Stufe 7.
Heinz A.
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Re: Beamter dienstunfähig Pension

Beitrag von Heinz A. »

[
Was bedeutet der Satz "günstiger ist" ???
Zwischen 35 % Ruhegehalt und 65% BesGr. A4 Stufe 7 liegen bei mir 700.- Euro
Heinz A.
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Re: Beamter dienstunfähig Pension

Beitrag von Heinz A. »

Also der höhere Betrag dann für die Pension, wenn ich das richtig verstanden habe.

Wie sieht es mit der privaten Krankenversicherung weiter aus ? Sind die Beiträge dann vollumfänglich von mir weiter zu zahlen, und erfolgt eine Ersattung weiterhin durch die Beihilfe ? Bleibt die prozentuale Erstattung dann im gleichen Verhältnis (50:50) oder verschiebt die sich durch die vorzeitige Dienstunfähigkeit ?
GFunkt
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Re: Beamter dienstunfähig Pension

Beitrag von GFunkt »

Heinz A. hat geschrieben: 2. Sep 2019, 13:02 Wie sieht es mit der privaten Krankenversicherung weiter aus ? Sind die Beiträge dann vollumfänglich von mir weiter zu zahlen, und erfolgt eine Ersattung weiterhin durch die Beihilfe ?
Ja und ja.
Heinz A. hat geschrieben: 2. Sep 2019, 13:02 Bleibt die prozentuale Erstattung dann im gleichen Verhältnis (50:50) oder verschiebt die sich durch die vorzeitige Dienstunfähigkeit ?
Das kommt auf das Beihilferecht des Landes an. Der Bemessungssatz beträgt für Ruhestandsbeamte meistens 70% kann aber je nach Landesrecht auch darunter sein, z.B. in BW 50%.
Heinz A.
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Re: Beamter dienstunfähig Pension

Beitrag von Heinz A. »

Wird dann ein Ruhestandsbeamter mit einem Dienstunfähigkeitbeamter gleichgestellt ?
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zeerookah
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Re: Beamter dienstunfähig Pension

Beitrag von zeerookah »

Google ist dein "Freund" :mrgreen:
https://www.beamtenbesoldung.org/beamtenpension.html
einfach mal schauen
Heinz A.
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Re: Beamter dienstunfähig Pension

Beitrag von Heinz A. »

Wie und ab wann wirken sich die prvat erwirtschaftlichen Rentenansprüche ( habe vorher in der privaten Wirtschft gearbeitet) bei der Dienstunfähigkeitspension aus ?
Gertrud1927
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Re: Beamter dienstunfähig Pension

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Wenn ich so mitlese denke ich Du hast Deine ruhegehalsfähige Zeiten noch nicht berechnet. Das sind nicht nur Deine Dienstjahre als Beamter. Da kommen vielleicht noch Jahre im Öffentiichen Dienst hinzu und Zurechnungszeiten wegen Dienstunfähigkeit. Dann werden es schon leicht mehr Prozente.
Hätte man in etwa rechnen können wenn Du uns Dein Alter, den Diensherrn und Deine berufliche Biografie mitgeteilt hättest.
Heinz A.
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Re: Beamter dienstunfähig Pension

Beitrag von Heinz A. »

Lebzeitbeamter als Landesbeamter bin ich jetzt seit 8 Jahren, davor habe ich "ganz" normal in der freien Wirtschaft gearbeitet.
Ich bin 45 Jahre alt.
Gertrud1927
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Re: Beamter dienstunfähig Pension

Beitrag von Gertrud1927 »

Du bist aber doch nicht gleich auf Lebenszeit eingestellt worden. Deinen Dienstherrn rate ich immer noch.
Torquemada
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Re: Beamter dienstunfähig Pension

Beitrag von Torquemada »

Heinz A. hat geschrieben: 2. Sep 2019, 13:55 Lebzeitbeamter als Landesbeamter bin ich jetzt seit 8 Jahren, davor habe ich "ganz" normal in der freien Wirtschaft gearbeitet.
Ich bin 45 Jahre alt.
Heinz....das nennt man Lebenszeitbeamter. Und die Zurechenzeit sind dann schon mal 10 Jahre..also ein wenig kann man sich schon selbst im Internet mit den Dingen beschäftigen, oder?
Heinz A.
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Re: Beamter dienstunfähig Pension

Beitrag von Heinz A. »

Lebzeitbeamter oder Lebenszeitbeamter.......also bitte !

Was würden denn 10 Jahre gegenüber 8 Jahren großartig den Unterschied in einer Pension zwecks Dienstunfähigkeit ausmachen ? In eine andere Besoldungsordnung bin bin ich deshalb nicht gerutscht ?

Ich wollte eigentlich nur wissen, welche "Regel" bei der kurzen Beamtenzeit in meinem Falle greifen kann. (ich bin kein Spitzenverdiener, lediglich die A7) !
Entweder die 35% Ruhegealt oder 65% BesGr. A4
Laut der Erklärung von GFunkt hier, würde dann die 65% Regel bei mir zutreffen, weil dies in meinem Falle ja die höhere Pension wäre.
Des weiteren hätte mich interessiert, wie es mit meinen Rentenansprüchen aus der gesetzlichen Rente aussieht. Spielt dies erst beim Eintreffen des Rentenalters (in meinem Falle jetzt noch 67 Jahre), oder spielt die erwirtschaftlichte Rente jetzt schon bei der Dienstunfähigkeit finanziell eine Rolle.
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