Verbeamtung mit Tätowierung bei Kommunalverwaltung

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Revier
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Verbeamtung mit Tätowierung bei Kommunalverwaltung

Beitrag von Revier »

Hallo.

Ich bin Inspektoranwärter bei einer Kommunalverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Ich bin also Beamter auf Widerruf für den gehobenen öffentlichen Dienst. In meiner Behörde werde ich Tätigkeiten der allgemeinen Verwaltung einer Kommune übernehmen. Ein Publikumsverkehr besteht in der Regel nicht.

Ich habe mich nach meiner Verbeamtung auf Widerruf, also während meiner Ausbildung, tätowieren lassen. Die Tätowierungen befinden sich auf Oberarm, Brust und Bein. Es sind also keine sichtbaren Tätowierungen. Die Motive sind nicht anstößig. Bei der Arbeit trage ich nie kurze Hose oder Tshirt. Das heißt, dass sie auf der Arbeit niemandem auffallen können. Das halte ich so für angebracht und es stellt auch kein Problem für mich dar, da es mit keinen wirklichen Aufwand für mich verbunden ist.

Nach meinem letzten Termin kamen mir jedoch bedenken, da die gesamte betroffene Körperfläche nun doch gewachsen ist. Ich habe angefangen mir Sorgen zu machen, ob mir die Tätowierungen bei einer Verbeamtung auf Lebenszeit im Weg stehen könnten. Ich habe mir im Vorfeld natürlich viele Gedanken gemacht. Jedoch nur darüber, dass die Tätowierungen auf keinen Fall sichtbar sein sollen, da mir klar ist, dass sie nicht gerne gesehen sind. Tatsächliche beamtenrechtliche Konsequenzen kamen mir zu diesem Zeitpunkt noch nicht in den Sinn.
Zuvor habe ich dieses Problem immer nur mit Polizeibeamten in Verbindung gebracht. Ich habe noch nie davon gehört, dass auch Kommunalbeamte in der allgemeinen Verwaltung Probleme wegen Tätowierungen bekommen können. Bei meiner Recherche habe ich auch keinen Fall gefunden, bei dem dies ein Problem war.

Kann mir bitte jemand weiterhelfen, ob ich Probleme bekommen könnte oder ob nicht sichtbare Tätowierungen in der Kommunalverwaltung kein Problem darstellen?

Ist jemandem vielleicht ein vergleichbarer Fall (eventuell sogar aus der eigenen Verwaltung) bekannt?

Vielen Dank für alle Antworten im Voraus.
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Ruheständler
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Re: Verbeamtung mit Tätowierung bei Kommunalverwaltung

Beitrag von Ruheständler »

... schau mal hier rein,da wurde schon einiges über das Thema geschrieben
viewtopic.php?f=2&t=8138&p=49900&hilit= ... ung#p49900
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Revier
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Re: Verbeamtung mit Tätowierung bei Kommunalverwaltung

Beitrag von Revier »

Ruheständler hat geschrieben: 8. Aug 2019, 10:28 ... schau mal hier rein,da wurde schon einiges über das Thema geschrieben
viewtopic.php?f=2&t=8138&p=49900&hilit= ... ung#p49900
Gruß vom Ruheständler
Vielen Dank für den Tipp. Habe ich schon gelesen.

Problem:
Der Sachverhalt ist doch recht anders. Es geht um die allgemeine Kommunalverwaltung ohne Kundenkontakt. Es geht um nicht sichtbare Tätowierungen. Und es geht überhaupt erst um die Verbeamtung an sich und nicht um das spätere Verdecken.

Trotzdem ganz vielen Dank!
GFunkt
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Re: Verbeamtung mit Tätowierung bei Kommunalverwaltung

Beitrag von GFunkt »

Es gibt ein Grundsatzurteil des BVerwG, dass Regelungen über die Zulässigkeit von Tätowierungen im Beamtenverhältnis aufgrund ihrer besonderen Grundrechtsintensität eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage voraussetzen. Ob das in NRW der Fall ist, weiß ich nicht. Wenn Tätowierungen nicht sichtbar sind, dürften diese m.E. wohl kein Problem sein.
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Ruheständler
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Re: Verbeamtung mit Tätowierung bei Kommunalverwaltung

Beitrag von Ruheständler »

Revier hat geschrieben: 8. Aug 2019, 10:33 Problem:
Der Sachverhalt ist doch recht anders. Es geht um die allgemeine Kommunalverwaltung ohne Kundenkontakt. Es geht um nicht sichtbare Tätowierungen. Und es geht überhaupt erst um die Verbeamtung an sich und nicht um das spätere Verdecken.
meine Einschätzung dazu ,Tätowierungen sind in der heutigen Zeit sehr beliebt und verbreitet ,ich glaube nicht das ein Dienstherr darin gesundheitliche Probleme bei seinem Beamten befürchtet und der somit nicht seinen Dienst verrichten kann.
Aber wie es im realen Beamtenleben eben ist ,müssen diese (meine) Betrachtungsweise nicht alle Dienstherrn teilen.
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
bettelmusikant
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Re: Verbeamtung mit Tätowierung bei Kommunalverwaltung

Beitrag von bettelmusikant »

würde mich da echt nicht so verrückt machen ;)
Skedee Wedee
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Re: Verbeamtung mit Tätowierung bei Kommunalverwaltung

Beitrag von Skedee Wedee »

1. Zuständig ist der Dienstherr. Er darf nicht willkürlich entscheiden.
2. Tätowierungen müssen dem Neutralitätsgebot entsprechen.
3. Nicht-Uniformierte haben es bei Tätowierungen einfacher als Uniformträger.
4. Das Du keinen Bürgerkontakt hast, heißt nicht, dass Du möglicherweise in zwei Monaten aufgrund einer Umsetzung immer noch keinen Bürgerkontakt hast.
5. Das die Tätowierungen nicht sichtbar sind, spricht dafür, dass vorliegend kein Problem für eine Verbeamtung vorliegt.
6. Dem Amtsarzt sind Deine Tätowierungen aus medizinischer Sicht zunächst schnuppe. Er leitet auch keinen Hinweis an den Dienstherr weiter mit folgender Info: "Hallo Dienstherr. Bei mir war heute der Maier und ich sah ihn aufgrund der Untersuchung oberkörperfrei. Wisst ihr, dass er ein riesengroßes Herz mit der Aufschrift Mutti über seine Brust tätowiert hat? So etwas geht doch gar nicht". Der Amtsarzt untersucht nur medizinische Gegebenheiten und prognostiziert, ob erkennbar ist, dass Du vorzeitig dienstunfähig wirst.
7. Fazit: lass´ die Kirche im Dorf und entspann´ Dich.
Noob
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Re: Verbeamtung mit Tätowierung bei Kommunalverwaltung

Beitrag von Noob »

Ich kann jetzt nur von mir erzählen. Bin Landesbeamter in BW (Oberfinanzdirektion) und an den "Unter"armen tättowiert! Die Arme sind nicht zutättowiert, sondern links ein kleines Tatto und rechts ebenfalls ein kleines sowie ein Schriftzug seitlich am Unterarm. Bei Vorstellungsgesprächen trage ich deshalb immer lande Hemden! Ansonsten hat es nie jemanden gestört. Weder vorher auf dem Finanzamt noch jetzt bei der OFD. Der Finanzpräsident kennt meine Tattoos und er hat nie was gesagt. Mein Referatsleiter ebenso nicht.

Mir wurde nie gesagt, ich solle sie bedecken. Zwar haben wir kein Bürgerverkehr, aber es kommen öfters mal hohe Leute vom Ministerium oder anderen Behörden. Im Sommer trage ich einfach nur ein T-Shirt, wo dann auch mein Tatto am rechten Oberarm halbwegs zu sehen ist. An sehr heißen Tagen trage ich sogar eine kurze Hose. Ich kan nauch nicht behaupten, dass ich deswegen irgendwie benachteiligt werde. Meine Beurteilungen waren bisher immer gut und mein Referaltsleiter riet mir letzte Woche dazu, dass ich den prüfungsgebundenen Aufstieg machen sollte. Sprich, ich merke keinerlei Antipathie. Notfalls hätte ich aber auch kein Problem damit, eine lange Hose und ein langes Hemd zu tragen.
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