Hallo liebe Kollegen,
ich bin neu hier und habe eine Frage. Zuvor habe ich schon viele Beiträge dieses Forums gelesen, aber keine passende Antwort gefunden. Vielleicht könnt Ihr mir helfen.
Muss man auch die Erfahrungsstufe 2 Jahre bezogen haben, damit sie beim Ruhegehalt zählt? Was passiert anderenfalls, zählt dann der Durchschnitt der letzten 2 Jahre?
Für Eure Antwort (en) bedanke ich mich schon einmal vorab!
LG, Yanna
Ruhestand und Erfahrungsstufe
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Re: Ruhestand und Erfahrungsstufe
Um welches Bundesland geht es denn?
Re: Ruhestand und Erfahrungsstufe
Hallo Gerda,
ich komme aus MV.
Gruß Yanna
ich komme aus MV.
Gruß Yanna
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Re: Ruhestand und Erfahrungsstufe
Die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge sind in § 5 Landesbeamtenversorgungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBeamtVG M-V) geregelt. Danach ist das Grundgehalt grundsätzlich so ruhegehaltsfähig, wie es zuletzt zugestanden hat. Hinsichtlich der Stufe gibt es dabei auch keine Ausnahme wie hinsichtlich der Besoldungsgruppe.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Ruhestand und Erfahrungsstufe
Danke Gerda!
Wenn man infolge Krankheit vorzeitig in den Ruhestand muss, muss man die Besoldung nach der Beförderung 2 Jahre bezogen haben. Und wenn man vor einem Jahr die nächste Erfahrungsstufe erhalten hat, ist diese noch nicht ruhegehaltsfähig. Also wird dann die vorherige Stufe aus dem Beförderungsamt genommen?
So verstehe ich die Vorschrift. Oder mache ich einen Denkfehler?
Gruß Yanna
Wenn man infolge Krankheit vorzeitig in den Ruhestand muss, muss man die Besoldung nach der Beförderung 2 Jahre bezogen haben. Und wenn man vor einem Jahr die nächste Erfahrungsstufe erhalten hat, ist diese noch nicht ruhegehaltsfähig. Also wird dann die vorherige Stufe aus dem Beförderungsamt genommen?
So verstehe ich die Vorschrift. Oder mache ich einen Denkfehler?
Gruß Yanna
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Re: Ruhestand und Erfahrungsstufe
Das ist grundsätzlich richtig.
Nein, das ist nicht richtig.
Wenn Sie z. B. 12 Monate nach der Beförderung in den Ruhestand versetzt werden, dann richtet sich
- die Besoldungsgruppe nach den Verhältnissen vor der Beförderung und
- die Stufe nach den Verhältnissen im letzten Monat des aktiven Dienstes.
Beruht die Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall, dann ist die Stufe zu berücksichtigen, die bis zum Erreichen der Altersgrenze hätte erreicht werden können.
Re: Ruhestand und Erfahrungsstufe
Vielen Dank, Gerda, für Deine/Ihre Erläuterung!!!
VG Yanna
VG Yanna