Hallo zusammen!
Ich möchte mir hier erstmal ein paar Meinungen einholen, bevor ich ggf. weitere Schritte einleite.
Vor einigen Jahren habe ich in einem süddeutschen Bundesland den sog. "horizontalen Laufbahnwechsel" vollzogen (im mittleren Dienst). Völlig ohne Beanstandungen oder Schwierigkeiten.
Seit mehr als einem Jahr versuche ich in ein anderes Bundesland zu wechseln. Ich dachte eigentlich, dass ich nach dem o.g. Laufbahnwechsel nun der neuen Laufbahn angehöre. Dem ist aber nach einer für mich unverständlichen und völlig sinnfreien Entscheidung nicht so.
Ich wurde zunächst unter dem Vorbehalt der Prüfung zur Gleichwertigkeit der Laufbahnen zu einem Bewerbungsverfahren eingeladen. Die Freude war natürlich groß. Gerade weil ich für die Stelle mehrjährige Erfahrung mitgebracht hätte. Leider wurde ich wenige Tage später wieder ausgeladen, da das zuständige Ministerium auf Grundlage der Föderalismusreform von 2006 und einer Verordnung aus den 1990er Jahren der Gleichwertigkeit der Laufbahnen nicht zugestimmt hat. Die Entscheidungen anderer Bundesländer seien nicht bindend.
Schönes vereintes Deutschland
Ich fühle mich diskriminiert und bin selbstredend maßlos enttäuscht. Nur aufgrund veralteter Reformen und Verordnungen wird jemand, der motiviert ist und Engagement mitbringt, von einem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Als Antwort auf eine E-Mail an den Landesobersten, erhielt ich lediglich ein individualisiertes (Standard-)schreiben.
Meint ihr es brächte was, die Sachlage durch einen Anwalt prüfen zu lassen?
Gleichwertigkeit der Laufbahnen nicht anerkannt
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Re: Gleichwertigkeit der Laufbahnen nicht anerkannt
Subjektive Empfindungen sind unbeachtlich.
Das sind keine veralteten Reformen und Verordnungen, sondern gerade neue Reformen und Verordnungen, da die Bundesländer unbedingt eigenständiger sein wollten (Stichwort Förderalismus). Das kommt bei Dir tragischerweise negativ zum Tragen.alba hat geschrieben: ↑21. Aug 2019, 15:20 Schönes vereintes Deutschland
Ich fühle mich diskriminiert und bin selbstredend maßlos enttäuscht. Nur aufgrund veralteter Reformen und Verordnungen wird jemand, der motiviert ist und Engagement mitbringt, von einem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Als Antwort auf eine E-Mail an den Landesobersten, erhielt ich lediglich ein individualisiertes (Standard-)schreiben.
Landesbeamtenrecht ist und bleibt Landesbeamtenrecht, so dass Du die Regeln des zukünftigen Bundeslandes beachten musst. Und dort wird Dein horizontaler Laufbahnwechsel halt eben aus bestimmten Gründen nicht anerkannt.
Das Geld kannst Du Dir sparen, da keine Diskriminierung vorliegt.
Re: Gleichwertigkeit der Laufbahnen nicht anerkannt
Danke für eure Antworten. Dann muss ich schauen, was ich aus der Misere mache.