Beförderung trotz Dienstherrenwechsel möglich?

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AnnaKatharina
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Beförderung trotz Dienstherrenwechsel möglich?

Beitrag von AnnaKatharina »

Hallo zusammen,

mein erster Post ist leider gleich ein "Problem-Post". Ich bitte euch um eure (rechtliche) Einschätzung zu folgendem Sachverhalt.

Hintergrundinfo:
- 09/2017: Lebenszeitverbeamtung bei der Stadt F. in Hessen (Stellenwertigkeit A10)
- 10/2017: Dienstherrenwechsel zu einer hessischen Landesbehörde (Stellenwertigkeit A11)
- demnächst: Dienstherrenwechsel zu einer Bundesbehörde (auf eine gebündelte Stelle A9-A11, je nach derzeitigem Stand der Ernennung)

Ich wurde bislang noch nicht auf A10 befördert, d. h. ich werde nach A9 vergütet.

Im Rahmen der Beförderungsrunde im Oktober 2018 konnte ich nicht berücksichtigt werden, da keine A10-er Stellen zur Verfügung standen.
Im April 2019 steht eine neue Beförderungsrunde bei meinem derzeitigen Dienstherren an, in der es auch A10 Stellen geben soll.

Von meinem Vorgesetzten wurde mir jetzt gesagt, dass es für mich eher schlecht aussieht, im April befördert zu werden. Als Grund nannte er meinen demnächst anstehenden Dienstherrenwechsel (Zeitpunkt steht noch nicht fest; jedenfalls nach April).
Leider kenne ich mich mit der Rechtlage in so einem Fall nicht aus. Ist das wirklich rechtens, jemanden nicht mal zum „Beförderungsauswahlverfahren“ zuzulassen, weil er den Dienstherren in absehbarer Zeit wechseln wird? Kann ich etwas dagegen tun? Einen rechtlichen Anspruch auf Beförderung habe ich meines Wissens nicht.

Ich bin dankbar für jeden Hinweis / Rat. :)

Herzliche Grüße
Anna
Torquemada
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Re: Beförderung trotz Dienstherrenwechsel möglich?

Beitrag von Torquemada »

AnnaKatharina hat geschrieben: 7. Feb 2019, 09:12 Ich bitte euch um eure (rechtliche) Einschätzung zu folgendem Sachverhalt......


Leider kenne ich mich mit der Rechtlage in so einem Fall nicht aus. Ist das wirklich rechtens, jemanden nicht mal zum „Beförderungsauswahlverfahren“ zuzulassen, weil er den Dienstherren in absehbarer Zeit wechseln wird? Kann ich etwas dagegen tun?
Hallo Anna, nimm bitte zur Kenntnis, dass hier keine Rechtsberatung stattinden darf. Wende dich hierzu an Leute, die das beruflich anbieten. - mod
Torquemada
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Re: Beförderung trotz Dienstherrenwechsel möglich?

Beitrag von Torquemada »

dibedupp hat geschrieben: 7. Feb 2019, 09:51 Bzw. wende dich an deinen Personalrat.
Richtig. Normalerweise dürfte ein Verfahren zur Beförderung nicht davon abhängig sein, was der*die Betr. zukünftig beruflich vorhat.

Anbieten würde sich das Einschalten des Personalrats zur Abklärung, ob es sich hierbei um eine "Irritation" handelt.
Bleibt der Dienstherr nachweislich bei seiner Haltung, würde ich ihn schriftlich auffordern, das Verfahren korrekt durchzuführen und im Zweifelsfall Rechtsrat einholen. Verstieße der Dienstherr nämlich dann bewusst gegen geltendes Recht, käme ein möglicher Schadensersatzanspruch ins Spiel. Anwaltssache !!!
AnnaKatharina
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Re: Beförderung trotz Dienstherrenwechsel möglich?

Beitrag von AnnaKatharina »

Vielen Dank für eure Ratschläge und entschuldigt bitte die Frage nach der (rechtlichen) Einschätzung.
Falls mein Dienstherr tatsächlich bei dieser Haltung bleibt, werde ich dies auf jeden Fall mit dem PR und ggf. rechtlich abklären.

Ich wollte im Vorfeld nur ausschließen, dass es bei so einer Sachlage ein klares "JA" oder "NEIN" gibt bzw. hätte es ja sein können, dass schon einmal jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Aber es ist wohl wie immer mit rechtlichen Angelegenheiten - "es kommt darauf an". :)
Hanswurst I.
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Re: Beförderung trotz Dienstherrenwechsel möglich?

Beitrag von Hanswurst I. »

Eine Beförderung erfolgt doch nach Rangliste? Also ausgehend von Beurteilungspunkten. Wenn man dran ist, ist man dran wenn nicht gerade ein Disziplinarverfahren anhängig ist. Ich glaube nicht, dass dazu eine mögliche (!) Versetzung dazu zählt.
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