Berufssoldat Dienstherrenwechsels (Ernennung zum Beamten)

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NSkySa
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Berufssoldat Dienstherrenwechsels (Ernennung zum Beamten)

Beitrag von NSkySa »

Servus,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich frage mich welches Gesetz „mehr Macht“ hat, es geht um das Soldatengesetz und das Beamtenstatusgesetz. Also um den Dienstherrenwechsels eines Berufssoldaten.

Wenn ein Berufssoldat die Möglichkeit bekommt eine Urkunde als Beamter zu erhalten, ist der Soldat dann automatisch als Berufssoldat entlassen wenn er diese Urkunde annimmt?
Gemäß Soldatengesetz Para. 46 muss ja das Bmvg zustimmen.
Kann der neue Dienstherr denn einfach eine Urkunde ausstellen, auch wenn das BMVg dem Vorgang nicht zustimmt?
mecki111
Beiträge: 73
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Re: Berufssoldat Dienstherrenwechsels (Ernennung zum Beamten)

Beitrag von mecki111 »

Nach § 46 Abs. 3a Satz 1 SG ist der Soldat entlassen, wenn er zum Beamten ernannt wird. Sobald die Berufung ins Beamtenverhältnis wirksam ist, ist der Soldat aus dem Soldatenverhältnis entlassen.
NSkySa
Beiträge: 2
Registriert: 12. Sep 2018, 21:03
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Re: Berufssoldat Dienstherrenwechsels (Ernennung zum Beamten)

Beitrag von NSkySa »

Stimmt. Aber weiterhin heißt es:
Satz 1 gilt nicht wenn das BMVg nicht zustimmt ...Zustimmung ist zu erteilen wenn der Soldat nach Absatz 3 seine Entlassung beantragen kann.

Fiktiver Fall:
Der Soldat nimmt dennoch die Beamtenurkunde an, hat dies Gültigkeit?
Merlin1710
Beiträge: 12
Registriert: 20. Jun 2018, 11:43
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Re: Berufssoldat Dienstherrenwechsels (Ernennung zum Beamten)

Beitrag von Merlin1710 »

Moin,
ich lese das so: Grundsätzlich ist der Soldat entlassen, wenn er die Urkunde annimmt, da die Annahme der Urkunde als Antrag auf Entlassung gewertet werden kann. Allerdings hat sich natürlich der Gesetzgeber eine Hintertür offen gelassen, denn : "Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn der Soldat nach Absatz 3 seine Entlassung verlangen könnte....
Absatz 3 sagt ja im Grunde nur aus, das die Dienstzeit die der Soldat geleistet hat, das 3-fache seiner Studiumszeit, bzw Fachausbildungszeit betragen muss, längstens jedoch zehn Jahre.
Ergebnis : Sofortige Entlassung nach Studium/ Fachausbildung + 10 Jahre Dienstzeit möglich. Einziges Problem ist, das man aufpassen muss, das sich die Zahlungen der Bundeswehr und des neuen Dienstherren nicht überlagern, also man keine Bezüge von zwei Dienstherren gleichzeitig erhalten darf. Ist bei mir, trotz regulärem Dienstaustritt passiert und hätte beihnahe böse folgen gehabt.

Grüße
Wer durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. :!:
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