Pensionsanspruch aufgrund dauernder Dienstunfähigkeit (NRW)

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Soennecken
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Pensionsanspruch aufgrund dauernder Dienstunfähigkeit (NRW)

Beitrag von Soennecken »

Hallo Leute,
nach ca. einjähriger Krankschreibung (psychische Störung) möchte ich nun aufgrund der anhaltenden Dienstunfähigkeit in den (vorläufigen) Ruhestand gehen. Ich bin mit 26 noch ziemlich jung; da die psychischen Probleme mich derzeit jedoch überwältigen, habe ich nach reifer Überlegung (und nach Absprache mit meinem Psychiater sowie weiteren Personen) entschieden, dass dies vorerst der richtige Weg ist.

Zuvor war ich im öffentlichen Dienst einer nordrheinwestfälischen Behörde tätig.

Meine Ausbildung schloss ich im August 2013 ab. Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es eine Frist von 5 Dienstjahren, die man abgeleistet haben muss, um Anspruch auf eine Mindestversorgung zu erhalten. Diese Voraussetzung müsste für mich im kommenden Monat erfüllt sein, oder liege ich da falsch?

Zudem habe ich vor meiner Ausbildung 6 Monate Zivildienst geleistet; diese werden – soweit ich weiß - auch angerechnet, womit ich schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Voraussetzungen erfüllen müsste, oder?

Gruß
Soennecken
Torquemada
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Re: Pensionsanspruch aufgrund dauernder Dienstunfähigkeit (NRW)

Beitrag von Torquemada »

Soennecken hat geschrieben: 22. Jul 2018, 16:24

Meine Ausbildung schloss ich im August 2013 ab. Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es eine Frist von 5 Dienstjahren, die man abgeleistet haben muss, um Anspruch auf eine Mindestversorgung zu erhalten. Diese Voraussetzung müsste für mich im kommenden Monat erfüllt sein, oder liege ich da falsch?
Eine Ausbildung mit dem Status "Beamter auf Widerruf" würde ja sogar mit angerechnet. Gute Besserung.
herr b
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Re: Pensionsanspruch aufgrund dauernder Dienstunfähigkeit (NRW)

Beitrag von herr b »

Ich habe seinerzeit mal im Beamtenrecht gelernt das ab einer gewissen Krankheitsdauer diese ans Ende der Probezeit angehangen wird. Bin mir nicht ganz sicher meine aber irgendwas mit mehr als 60 Fehltage werden 1:1 ans Ende der Prozeit dran gehangen, so das diese sich dementsprechend verlängert.
Könnte mir auch vorstellen das bei derart langer DU vor einer möglichen Verbeamtung auf Lebenszeit eine Untersuchung bei Amtsarzt noch mals stattfinden wird.
Ich bin befördert worden...
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Soennecken
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Re: Pensionsanspruch aufgrund dauernder Dienstunfähigkeit (NRW)

Beitrag von Soennecken »

dibedupp hat geschrieben: 22. Jul 2018, 17:46 Lebzeitbeamter bist du?
Ja, das habe ich vergessen zu erwähnen. Ich bin vor meiner Erkrankung auf Lebenszeit verbeamtet worden. Das war ca. ein Jahr, bevor ich krank wurde . Ich bin jetzt also seit fast 2 Jahren Beamter auf Lebenszeit.

Zuvor hatte ich keine längeren Ausfallzeiten, sofern das von Relevanz sein sollte.
Soennecken
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Re: Pensionsanspruch aufgrund dauernder Dienstunfähigkeit (NRW)

Beitrag von Soennecken »

dibedupp hat geschrieben: 22. Jul 2018, 21:55 Aber warum willst du von dir aus in den Ruhestand? Solange dein Dienstherr nicht auf die Idee kommt, kannst du dich doch weiter krankschreiben lassen und bekommst volle Bezüge. Wobei es mich verwundert, dass dein Dienstherr nach einem Jahr Erkrankung noch nichts gemacht hat.
Der Dienstherr hat seinerseits schon Druck gemacht, inkl. AA Besuche u.s.w.

Gerade diesen Druck muss ich mich entziehen. Sobald hier auch nur etwas Druck ausgeübt wird, falle ich in ein Loch und es fühlt sich so an, als würde ich jedesmal einen großen Schritt zurück machen.

Außerdem ist es auch nur die Wahrheit - wann ich ausreichend genesen bin, um mich wieder halbwegs konzentrieren zu können, ist zum momentanen Zeitpunkt absolut nicht absehbar. Dass sich die Lage innerhalb der nächsten 6 Monate wieder beruhigt, ist unwahrscheinlich.

Es ist keine Entscheidung, die ich Hals über Kopf treffe, sondern ein für mich nötiger Schritt.
silberheim
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Re: Pensionsanspruch aufgrund dauernder Dienstunfähigkeit (NRW)

Beitrag von silberheim »

Soennecken hat geschrieben: 22. Jul 2018, 22:06
dibedupp hat geschrieben: 22. Jul 2018, 21:55 Aber warum willst du von dir aus in den Ruhestand? Solange dein Dienstherr nicht auf die Idee kommt, kannst du dich doch weiter krankschreiben lassen und bekommst volle Bezüge. Wobei es mich verwundert, dass dein Dienstherr nach einem Jahr Erkrankung noch nichts gemacht hat.
Der Dienstherr hat seinerseits schon Druck gemacht, inkl. AA Besuche u.s.w.

Gerade diesen Druck muss ich mich entziehen. Sobald hier auch nur etwas Druck ausgeübt wird, falle ich in ein Loch und es fühlt sich so an, als würde ich jedesmal einen großen Schritt zurück machen.

Außerdem ist es auch nur die Wahrheit - wann ich ausreichend genesen bin, um mich wieder halbwegs konzentrieren zu können, ist zum momentanen Zeitpunkt absolut nicht absehbar. Dass sich die Lage innerhalb der nächsten 6 Monate wieder beruhigt, ist unwahrscheinlich.

Es ist keine Entscheidung, die ich Hals über Kopf treffe, sondern ein für mich nötiger Schritt.
Ich verstehe, dass es für dich eine Druck Situation ist und möchte nicht in deiner Haust stecken. Aber ob du nun den Antrag stellst oder der Dienstherr, du wirst wohl in jedem Fall noch mal zum AA ( und ich denke mal das ist die größte Drucksituation !?) müssen. Deswegen würde ich jeden Monat in dem das Verfahren noch nicht vom Dienstherren eingeleitet abwarten.
Torquemada
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Re: Pensionsanspruch aufgrund dauernder Dienstunfähigkeit (NRW)

Beitrag von Torquemada »

dibedupp hat geschrieben: 22. Jul 2018, 21:55 Aber warum willst du von dir aus in den Ruhestand? Solange dein Dienstherr nicht auf die Idee kommt, kannst du dich doch weiter krankschreiben lassen und bekommst volle Bezüge. Wobei es mich verwundert, dass dein Dienstherr nach einem Jahr Erkrankung noch nichts gemacht hat.
Richtig. Krankschreiben lassen und gar nichts machen. Dir passiert ja nichts.
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Hauseltr
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Re: Pensionsanspruch aufgrund dauernder Dienstunfähigkeit (NRW)

Beitrag von Hauseltr »

Gehe nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst!
Soennecken
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Re: Pensionsanspruch aufgrund dauernder Dienstunfähigkeit (NRW)

Beitrag von Soennecken »

Ich bedanke mich für die hilfreichen Auskünfte. Ich werde versuchen, erst mal alles auf mich zukommen zu lassen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, seid ihr aber auch der Meinung, dass insoweit die Voraussetzungen für den Ruhestand bei mir erfüllt sind oder? Allein das zu wissen wäre schon mal eine hilfreiche Gewissheit für mich.
Frau x
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Re: Pensionsanspruch aufgrund dauernder Dienstunfähigkeit (NRW)

Beitrag von Frau x »

Die 5 Dienstjahre hast Du. Ob die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind kommt ganz auf Deinen AA und seine Sicht der Dinge an. Evtl. kann er auch auf weitere Untersuchungen bestehen wie z. B. Konzentrationstest beim Neuropsychologen.

Ich würde den Antrag auch nicht selbst stellen, das ändert nämlich nichts an dem Druck zum AA zu müssen und auch nichts an dem Druck, dass nichts entschieden ist. Die Mühlen mahlen nicht schneller, wenn der Antrag von Dir kommt. Steck Deine Bezüge ein und tu damit was für Deine Gesundheit. Das wäre mein Rat!
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