Konkurrenzregel bei Kinderbezogenen Familienzuschlag

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Bayern-KR
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Konkurrenzregel bei Kinderbezogenen Familienzuschlag

Beitrag von Bayern-KR »

Hallo in die Runde,

Brauche etwas Erleuchtung...

Ich : Geschieden seit 2003, 3. und letztes Kind noch in Ausbildung und lebt bei ihr. Ich zahle Regelunterhalt seit 2003.

Sie: wiederverheiratet und getrennt lebende bezieht Kindergeld. Noch Ehemann ist nicht im öffentlichen Dienst.

Ich bekomme Familienzuschlag für das Kind.

Sie arbeitet seit 2016 erstmalig im öffentlichen Dienst in der Verwaltung. Sie wird nach TvöD bezahlt und hat keine Überleitung oder Rechte oder Sozialzuschläge auf ihren Familienstand.

Für das Kind bezieht niemand einen Familienzuschlag.

Ist doch dann rechtens wenn ich den erhalten kann , oder?


Danke für eine fachliche Antwort.
sdh1807
Beiträge: 410
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Re: Konkurrenzregel bei Kinderbezogenen Familienzuschlag

Beitrag von sdh1807 »

Den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag bekommt immer einer.
Vorrangig jemand in dessen Haushalt das Kind lebt. Ist dort keiner berechtigt, können Sie den bekommen.
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