Hallo ihr Lieben,
Wie wir alle wissen, gab es in diesem Jahr die Tariferhöhung. Und für Beschäftigte der Entgeltgruppen 1-6 die Einmalzahlung von 250 €. Das wurde ja ebenfalls für die Beamten übernommen.
Jetzt ist es bei mir so, dass ich im März noch Tarifbeschäftigte (EG6) war und Anfang April verbeamtet worden bin. Bei meiner Bezügemitteilung im Oktober war nur die Tariferhöhung nach meiner Verbeamtung enthalten. Ich habe das BVA entsprechend darauf hingewiesen und jetzt für die Novemberabrechnung eine Korrektur bekommen, die nur die normale Erhöhung beinhaltet und nicht die Einmalzahlung.
Ich habe schon mit dem BVA telefoniert, man wolle das erstmal prüfen und mich zu gegebener Zeit informieren. Da die letzte Rückmeldung auch mehrere Tage in Anspruch genommen hat, habe ich auch mal recherchiert und bin über folgen Passus gestolpert.
"Beschäftigte, die spätestens mit Ablauf des 17. April 2018 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, erhalten die einmalige Sonderzahlung nur, wenn sie bis zum 31. Oktober 2018 einen schriftlichen Antrag stellen."
Da ich nicht weiß, wie lange das BVA für die Prüfung braucht, wollte ich mal eure Einschätzung wissen, ob mit der Verbeamtung mein Arbeitsverhältnis geendet hat und ich direkt den Antrag stellen sollte. Bin etwas verunsichert. Habe ja nun kein Arbeitsverhältnis mehr, sondern ein Dienstverhältnis und somit muss mein Arbeitsverhältnis ja geendet haben!? Und was heißt dann schriftlicher Antrag? Brief mit Unterschrift ans BVA?
LG
Kätzchen
Einmalzahlung 250 € - Wechsel Tarifbeschäftigte/Beamtin
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Re: Einmalzahlung 250 € - Wechsel Tarifbeschäftigte/Beamtin
Danke. Wird so gemacht.