Anrechnung von 2 Monaten Dienstzeit als Soldat auf Zeit auf die Erfahrungsstufe?

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Tensor
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Anrechnung von 2 Monaten Dienstzeit als Soldat auf Zeit auf die Erfahrungsstufe?

Beitrag von Tensor »

Hallo liebes Forum,

ich bin Bundesbeamter auf Probe gD, A9. Ich habe vor meiner Beamtenzeit Zivildienst geleistet und diese Zeit bei der Festsetzung der Erfahrungsstufe auch anerkannt bekommen.

Außerdem war ich später für zwei Monate Offiziersanwärter (jaja ich weiß, nicht gerade eine übliche Entwicklung :D ) bei der Bundeswehr und damit Soldat auf Zeit (dies steht so auch auf meiner Bescheinigung die ich nach dem Ausscheiden bei der BW erhalten habe). Telefonisch wurde mir nun von der zuständigen Dame mitgeteilt, dass diese Zeit bei der BW NICHT anerkennungsfähig wären, da es sich um eine Ausbildungszeit handelt.
Im Gesetzestext steht allerdings:

"§ 28 BBesG: Berücksichtigungsfähige Zeiten
(1) Beamten und Soldaten werden bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 3 anerkannt:

1.
Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb eines Soldatenverhältnisses, die für Beamte nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung oder für Soldaten nicht Voraussetzung für die Einstellung mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13 sind,
2.
Zeiten als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit,

3.
Zeiten von mindestens vier Monaten und insgesamt höchstens zwei Jahren, in denen Wehrdienst, soweit er nicht unter Nummer 2 fällt, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr geleistet wurde,
4.
Verfolgungszeiten nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz, soweit eine Erwerbstätigkeit, die einem Dienst bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29) entspricht, nicht ausgeübt werden konnte."

Mit meiner Bescheinigung für die 2 Monate als Soldat auf Zeit sehe ich S. 1 Nr. 2 als erfüllt an. Ich sehe hier keinen Ansatz dafür, dass Ausbildungszeiten hiervon nicht erfasst sein sollen.

Weiter habe ich in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum BBEsG per Inetrecherche (Link: http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... 001608.htm) sogar den expliziten Hinweis darauf gefunden, dass Ausbildungszeiten eben nicht von der anerkennbaren Zeit abgezogen werden:


"28.1.2
Zu Satz 1 Nummer 2


28.1.2.1
Für Zeiten in einem Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit oder Berufssoldat in der Bundeswehr sowie für Zeiten als Eignungsübender (§ 87 SG) oder in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art (§ 6 Einsatzweiterverwendungsgesetz) gilt § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 als Spezialregelung in Ergänzung zu § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1. 2Die in diesen Dienstverhältnissen zurückgelegten Zeiten werden ohne Prüfung der Gleichwertigkeit wie gleichwertige hauptberufliche Zeiten anerkannt und gegebenenfalls mit anderen Zeiten zusammengerechnet. Zeiten innerhalb des Soldatenverhältnisses, die Ausbildungszwecken dienen (z. B. Zeiten der Laufbahnausbildung als Unteroffizier-, Feldwebel- oder Offiziersanwärter sowie Studienzeiten an einer Universität der Bundeswehr), werden nicht abgezogen."

Oder lese/interpretiere ich das falsch? Gibt es Erfahrungen/Meinungen hierzu?

Wie gesagt, es geht lediglich um die Festsetzung der Erfahrungstufe. Dass die BW-Ausbildungszeit für die Verkürzung der Probezeit aufgrund fehlender Gleichwertigkeit nicht anerkannt werden kann ist mir schon klar.

Danke schonmal im Voraus!
Tyto
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Registriert: 4. Apr 2017, 00:01
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Re: Anrechnung von 2 Monaten Dienstzeit als Soldat auf Zeit auf die Erfahrungsstufe?

Beitrag von Tyto »

Komplette Monate werden angerechnet. Antrag stellen und gut ist.

Was mich eher ärgert, dass Wehrdienst und Zivildienst anerkannt werden, bundesfeiwilligendienst jedoch nicht :(
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