Hallo,
Szenario: Eine Beamtin auf Lebenszeit im gD bewirbt sich erfolgreich auf einen Vorbereitungsdienst für den hD bei einer anderen Bundesbehörde. Das Angebot lautet Anwärterin auf Widerruf im hD (die neue Behörde kennt den aktuellen Status der Beamtin).
Fragen:
1) Welche Möglichkeiten hat die Beamtin, den Vorbereitungsdienst anzutreten ohne bei der alten Bundesbehörde eine Entlassung beantragen zu müssen?
2) Falls sich eine oder beide Behörden hinsichtlich der Möglichkeiten nach 1) weigern: Gibt es eine Vorschrift, die zwingend von beiden Behörden in dem o.g. Szenario angewendet werden muss, ohne dass die Beamtin ihre Entlassung beantragen muss?
Vielen Dank im Voraus!
Bewerbung Beamtin a. L. gD auf Vorbereitungsdienst hD
Moderator: Moderatoren
Re: Bewerbung Beamtin a. L. gD auf Vorbereitungsdienst hD
Nach § 11a BBG kann das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit neben dem Beamtenverhältnis auf Widerruf bestehen bleiben. Dies liegt jedoch im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Meiner Meinung nach müssten schon zwingende dienstliche Gründe vorliegen, um dies zu verweigern. Die Beamtin sollte daher mit ihrer zuständigen personalbearbeitende Dienststelle reden, dabei jedoch nicht die nächsten Vorgesetzten übergehen.
Ich wünsche der Beamtin viel Erfolg dabei.
Ich wünsche der Beamtin viel Erfolg dabei.
Re: Bewerbung Beamtin a. L. gD auf Vorbereitungsdienst hD
Wenn die Bundesbehörde dich will, findet sie Wege, dich zu übernehmen.
Ansonsten bliebe die Möglichkeit des sog. Gewärleistungsbescheides gem. § 5 SGB VI.
Einfacher ist aber die Beibehaltung deines aktuellen Status, z.B. als ROAR‘in auf einem A 13hD - A 14er-Dienstposten bis die Voraussetzung(en) für den hD erbracht sind.
Quellen:
http://www.beamtenversorgungsrecht.de/i ... uebersicht
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__5.html
Ansonsten bliebe die Möglichkeit des sog. Gewärleistungsbescheides gem. § 5 SGB VI.
Einfacher ist aber die Beibehaltung deines aktuellen Status, z.B. als ROAR‘in auf einem A 13hD - A 14er-Dienstposten bis die Voraussetzung(en) für den hD erbracht sind.
Quellen:
http://www.beamtenversorgungsrecht.de/i ... uebersicht
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__5.html