Ministerialzulage // OBB-Zulage
Moderator: Moderatoren
Ministerialzulage // OBB-Zulage
Die Zulage für die Tätigkeit bei den obersten Bundesbehörden (OBB) wird Ministerialzulage oder auch OBB-Zulage genannt.
Die Stellenzulage wird gem. der Vorbemerkung Nr. 7 zur Bundesbesoldungsordnung (BBesO) A/B (Anlage I) i.V.m. der Anlage IX zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) gewährt.
Hinweis:
Die Ministerialzulage ist auf "12,5 Prozent des Endgrundgehalts eingefroren" gem. Maßgabe des Artikels 1 § 5 des Haushaltsstrukturgesetzes vom 18. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3091).
Sollte eine Kollegin/ein Kollege zeitlich abgeordnet werden (Abordnung für einen gewissen Zeitraum oder eben Abordnung mit dem Ziel der Versetzung), hat diese/dieser Anspruch auf die Zahlung dieser Zulage. Im Regelfall wird durch die abordnende Dienstbehörde mitgeteilt, für welchen Zeitraum die o.g. Zulage zu gewähren ist.
Die Ministerialzulage beträgt somit monatlich:
A 2 – A 5 = 72,48 Euro
A 6 – A 9 = 109,13 Euro
A 10 – A 13 = 181,54 Euro
A 14, A 15, B 1 = 235,86 Euro
A 16, B 2 – B 4 = 292,66 Euro
B 5 – B 7 = 355,51 Euro
B 8 – B 10 = 423,91 Euro
B 11 = 552,76 Euro
Falls mal Fragen zum Thema "Ministerialzulage" auftauchen sollten. In der Vergangenheit hat mich dieses Thema öfters angesprochen und es gibt viele Unklarheiten in diesem Themenkomplex.
Viele Grüße
Acta
Quellen:
BBesG: https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/
Anlage IX zum BBesG: https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_ix.html (siehe Nummer 7)
Anlage I - BBesO A/B: https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_i.html (siehe Nummer 7)
Die Stellenzulage wird gem. der Vorbemerkung Nr. 7 zur Bundesbesoldungsordnung (BBesO) A/B (Anlage I) i.V.m. der Anlage IX zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) gewährt.
Hinweis:
Die Ministerialzulage ist auf "12,5 Prozent des Endgrundgehalts eingefroren" gem. Maßgabe des Artikels 1 § 5 des Haushaltsstrukturgesetzes vom 18. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3091).
Sollte eine Kollegin/ein Kollege zeitlich abgeordnet werden (Abordnung für einen gewissen Zeitraum oder eben Abordnung mit dem Ziel der Versetzung), hat diese/dieser Anspruch auf die Zahlung dieser Zulage. Im Regelfall wird durch die abordnende Dienstbehörde mitgeteilt, für welchen Zeitraum die o.g. Zulage zu gewähren ist.
Die Ministerialzulage beträgt somit monatlich:
A 2 – A 5 = 72,48 Euro
A 6 – A 9 = 109,13 Euro
A 10 – A 13 = 181,54 Euro
A 14, A 15, B 1 = 235,86 Euro
A 16, B 2 – B 4 = 292,66 Euro
B 5 – B 7 = 355,51 Euro
B 8 – B 10 = 423,91 Euro
B 11 = 552,76 Euro
Falls mal Fragen zum Thema "Ministerialzulage" auftauchen sollten. In der Vergangenheit hat mich dieses Thema öfters angesprochen und es gibt viele Unklarheiten in diesem Themenkomplex.
Viele Grüße
Acta
Quellen:
BBesG: https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/
Anlage IX zum BBesG: https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_ix.html (siehe Nummer 7)
Anlage I - BBesO A/B: https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_i.html (siehe Nummer 7)
Re: Ministerialzulage // OBB-Zulage
Die Ministerialzulage ist nicht ruhegehaltsfähig (dies noch als Nachtrag).
Quelle BVerfG:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 50196.html
Quelle BVerfG:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 50196.html
Re: Ministerialzulage // OBB-Zulage
Dachte, da mir in meinem beruflichen Umfeld auch solche Fragen gestellt werden und noch keine Antworten ersichtlich waren, einfach mal hier eine Art „Wissens-Wiki“ für uns und Interessenten aufzubauen.
Re: Ministerialzulage // OBB-Zulage
Vielen Dank.VCS-Agent hat geschrieben: ↑22. Jun 2018, 09:31 Hallo Acta,
das ist schon in Ordnung
Hatte mich gewundert, dass es keine Frage dazu gab - aber ich bin auf jeden Fall froh darüber, dass hier mal wieder ein neuer Schreiber ist, der mit gut recherchierten Antwort den Betroffenen hilft.
Denn oftmals bekommt man hier nur abfällige Antworten oder Hinweise wie, "...da muss Du mal auf der Seite von XY nachsehen...".
Deine Antworten mit Links und nochmaliger Erklärung sind einfach spitze - mach bitte weiter so und lass Dich bloß nicht hier von einigen Schreiberlingen "unterbuttern"...
Einen schönen Tag und ein schönes Wochenende
Re: Ministerialzulage // OBB-Zulage
Vielen Dank für die Zusammenfassung. Da es mich vielleicht bald betrifft:
Auf welcher Grundlage wird die Zulage auch während der Zeit einer Abordnung zu einem anderen Dienstherrn (hier eine Kommune) gezahlt?
Auf welcher Grundlage wird die Zulage auch während der Zeit einer Abordnung zu einem anderen Dienstherrn (hier eine Kommune) gezahlt?
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
Re: Ministerialzulage // OBB-Zulage
Du bist für den Bund tätig (= Bundesbeamter) und wechselst zur Kommune (= Kommunalbesmter)?
Die Ministerialzulage in meinem Beispiel bezieht sich ja auf die obersten Bundesbehörden, da gleicher Dienstherr und zwei Dienststellen.
Da mir keine Kommune bekannt ist, die eine Ministerialzulage auszahlt, müsstest du deinen Fall bitte konkretisieren.
Beispiel für den Umgang mit zwei Zulagen - welche wird gezahlt:
Bundesbeamter vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wechselt in den nachgeordneten Geschäftsbereich, z.B. zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Abordnungsdauer von 6 Monaten ohne Ziel der Versetzung. Das BAMF zahlt eine Zulage in Höhe von 125,- EUR im Monat, er hat beim BMI aber eine Ministerialzulage. Er bekommt nur eine Zulage, i.d.R. die höhere Zulage, hier: die 125,- EUR und die Ministerialzulage wird erst einmal für die 6 Monate gestrichen.
Re: Ministerialzulage // OBB-Zulage
Hallo miteinander,
letztens hatte ich eine anregende Diskussion über die sog. Ministerialzulage.
Im Kern ging es darum, ob aufgrund des BBVanpG 2018/2019/2020 die Ministerialzulage auch entsprechend angepasst wird.
Da die Ministerialzulage auf 12,5 Prozent des Endgrundgehalts gem. Maßgabe des Artikels 1 § 5 des Haushaltsstrukturgesetzes vom 18. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3091) eingefroren ist, sagte ich entsprechend: ‚Nein, nimmt nicht an der Erhöhung teil‘.
Hat hier wer Erfahrung? Ist meine Aussage richtig?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Acta
letztens hatte ich eine anregende Diskussion über die sog. Ministerialzulage.
Im Kern ging es darum, ob aufgrund des BBVanpG 2018/2019/2020 die Ministerialzulage auch entsprechend angepasst wird.
Da die Ministerialzulage auf 12,5 Prozent des Endgrundgehalts gem. Maßgabe des Artikels 1 § 5 des Haushaltsstrukturgesetzes vom 18. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3091) eingefroren ist, sagte ich entsprechend: ‚Nein, nimmt nicht an der Erhöhung teil‘.
Hat hier wer Erfahrung? Ist meine Aussage richtig?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Acta
Re: Ministerialzulage // OBB-Zulage
Hallo zusammen,
ich werde in absehbarer Zeit von einer oberen Bundesbehörde ins BMI wechseln. Erhalte ich die Ministerialzulage bereits ab der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung (da im Ministerium tätig), oder erst nachdem ich versetzt wurde. In meiner aktuellen Position (Beamter Bund, Lebenszeit) erhalte ich keine Zulagen
ich werde in absehbarer Zeit von einer oberen Bundesbehörde ins BMI wechseln. Erhalte ich die Ministerialzulage bereits ab der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung (da im Ministerium tätig), oder erst nachdem ich versetzt wurde. In meiner aktuellen Position (Beamter Bund, Lebenszeit) erhalte ich keine Zulagen
Re: Ministerialzulage // OBB-Zulage
Hallo,sw1002 hat geschrieben: ↑12. Mär 2019, 14:47 Hallo zusammen,
ich werde in absehbarer Zeit von einer oberen Bundesbehörde ins BMI wechseln. Erhalte ich die Ministerialzulage bereits ab der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung (da im Ministerium tätig), oder erst nachdem ich versetzt wurde. In meiner aktuellen Position (Beamter Bund, Lebenszeit) erhalte ich keine Zulagen
die Ministerialzulage steht Dir ab dem Tag der Abordnung (sowohl mit und ohne Ziel der Versetzung) zu.
Viele Grüße
Acta
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Re: Ministerialzulage // OBB-Zulage
Die Zulage nach Vorbemerkung Nr. 7 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B erhalten Sie wenn Sie "bei obersten Bundesbehörden oder bei obersten Gerichtshöfen des Bundes verwendet werden". Sie müssen dazu nicht versetzt sein, die Abordnung genügt. Der Anspruch entsteht allerdings nicht unbedingt mit dem Beginn der Abordnung, sondern (erst) am Tag des tatsächlichen Dienstantritts.
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Re: Ministerialzulage // OBB-Zulage
Danke für die Korrektur.
Re: Ministerialzulage // OBB-Zulage
Dann gebe ich mal meinen Senf auch noch dazu
Inzwischen bin ich seit dem 1.9.18 zu einer Kommune abgeordnet. Mit meiner Abordnungsverfügung habe ich die Information bekommen, dass ich keine Ministerialzulage mehr bekomme. Seit diesem Zeitpunkt bekomme ich aber eine Ausgleichszulage in der gleichen Höhe, befristet auf zwei Jahre. Danach wird sie abgeschmolzen. Hoffe jedoch, dass ich zum 1.9.19 versetzt werde.
Inzwischen bin ich seit dem 1.9.18 zu einer Kommune abgeordnet. Mit meiner Abordnungsverfügung habe ich die Information bekommen, dass ich keine Ministerialzulage mehr bekomme. Seit diesem Zeitpunkt bekomme ich aber eine Ausgleichszulage in der gleichen Höhe, befristet auf zwei Jahre. Danach wird sie abgeschmolzen. Hoffe jedoch, dass ich zum 1.9.19 versetzt werde.
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
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Re: Ministerialzulage // OBB-Zulage
Dazu hatte ich schon hier etwas geschrieben.Tatsächlich ist sie ab dem dreizehnten Monat abzuschmelzen (§ 13 Abs. 1 Satz 3 BBesG).
Re: Ministerialzulage // OBB-Zulage
Hab nochmal nachgelesen. In meiner Abordnungsverfügung steht tatsächlich zwei Jahre. Ich hoffe jedoch, dass der Rechtsstreit (Konkurrentenklage) bis zum September erledigt ist.
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!