Hallo miteinander,
ich werde demnächst die Dienststelle wechseln (Abordnung mit dem Ziel der Versetzung), bleibe aber dem Dienstherrn erhalten (anderer Geschäftsbereich).
Ende des Jahres stehen bei uns Regelbeurteilungen an.
Gem. § 48 Abs. 1 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamtin oder des Beamten regelmäßig spätestens alle drei Jahre oder wenn es die dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse erfordern zu beurteilen.
Da ein baldiger Dienststellenwechsel ansteht, könnte ich doch jetzt schon eine Anlassbeurteilung (anstatt auf die Regelbeurteilung zu warten) verlangen, oder wie seht ihr das?
Viele Grüße
Acta
Gleicher Dienstherr, andere Dienststelle - Beurteilung
Moderator: Moderatoren
- Ruheständler
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Re: Gleicher Dienstherr, andere Dienststelle - Beurteilung
... sicherlich kannst Du das verlangen,Beurteilungen aus persönlichem Anlass sind zulässig z.B.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
Re: Gleicher Dienstherr, andere Dienststelle - Beurteilung
Hallo Ruheständler,
vielen Dank für die Infos.
Viele Grüße
Acta
vielen Dank für die Infos.
Viele Grüße
Acta