Gleicher Dienstherr, andere Dienststelle - Beurteilung

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Acta
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Gleicher Dienstherr, andere Dienststelle - Beurteilung

Beitrag von Acta »

Hallo miteinander,

ich werde demnächst die Dienststelle wechseln (Abordnung mit dem Ziel der Versetzung), bleibe aber dem Dienstherrn erhalten (anderer Geschäftsbereich).

Ende des Jahres stehen bei uns Regelbeurteilungen an.

Gem. § 48 Abs. 1 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamtin oder des Beamten regelmäßig spätestens alle drei Jahre oder wenn es die dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse erfordern zu beurteilen.

Da ein baldiger Dienststellenwechsel ansteht, könnte ich doch jetzt schon eine Anlassbeurteilung (anstatt auf die Regelbeurteilung zu warten) verlangen, oder wie seht ihr das? 😊

Viele Grüße

Acta
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Ruheständler
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Re: Gleicher Dienstherr, andere Dienststelle - Beurteilung

Beitrag von Ruheständler »

Acta hat geschrieben: 10. Jun 2018, 14:27 Da ein baldiger Dienststellenwechsel ansteht, könnte ich doch jetzt schon eine Anlassbeurteilung (anstatt auf die Regelbeurteilung zu warten) verlangen, oder wie seht ihr das? 😊
... sicherlich kannst Du das verlangen,Beurteilungen aus persönlichem Anlass sind zulässig z.B.
Gruß vom Ruheständler
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meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Acta
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Re: Gleicher Dienstherr, andere Dienststelle - Beurteilung

Beitrag von Acta »

Hallo Ruheständler,

vielen Dank für die Infos. 😊

Viele Grüße

Acta
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