Wahrheitspflicht

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Snooze
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Wahrheitspflicht

Beitrag von Snooze »

Guten Tag,

aus welchem Paragrafen des BBG ist die Wahrheitspflicht des Beamten, die nicht expressis verbis normiert wurde, abzuleiten?

Danke und viele Grüße
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Bananen-Willi
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Re: Wahrheitspflicht

Beitrag von Bananen-Willi »

Es gibt meines Wissens nach keinen § im BBG, der explizit von Wahrheitspflicht spricht. Das ganze Konstrukt, von dem du sprichst, ist sehr vage formuliert, wird aber knallhart ausgelegt.

Die Wahrheitspflicht ist eine der "hergebrachten Grundsätze des Beamtentums" und wird meist so oder so ähnlich zitiert: "Beamtinnen und Beamte sind zur Wahrheit verpflichtet. Tatsachen wesentlicher Art dürfen sie nicht verschweigen, und über ihre persönlichen Verhältnisse haben sie – so weit ein dienstlicher Bezug gegeben ist – auf Verlangen Auskunft zu erteilen. "
Diese Wahrheitspflicht ergibt sich direkt aus der Dienst- und Treuepflicht. Eine konkrete Normierung hierfür existiert meines Wissens nach nicht, zumindest nicht im BBG, die "hergebrachten Grundsätze des Beamtentums" ändern sich zeitgemäß durch die jeweilige Rechtsprechung und Verwaltungsvorschriften dazu. Allenfalls wäre hier der § 4 BBG einschlägig für die Ableitung der Dienstpflichten, aber wie schon gesagt, auch dieser regelt nichts konkretes.

Die Dienst- und Treuepflicht ist ganz oben aufgehangen, s. hierzu § 33 GG, insbesondere hier Abs. 4 und 5.
Snooze
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Re: Wahrheitspflicht

Beitrag von Snooze »

Hallo Bananen-Willi,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. So, oder so ähnlich formuliert auch der "Battis" (2017) das Konzept zur Wahrheitspflicht. Im Wesentlichen reflektiert er auf das Dienst- und Treueverhältnis. Ich habe vor kurzem einen Bericht darüber gelesen, dass Beamte bei gerichtlichen Rechtsschutzvorgängen (bspw. Widersprüche) nicht mehr zur Wahrheit verpflichtet wären, wenn etwaige Sachverhalte für sie negativ belastend ausgelegt werden könnten. Folglich wollte ich das nachvollziehen.

Also, vielen Dank und ein schönes WE...
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Ruheständler
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Re: Wahrheitspflicht

Beitrag von Ruheständler »

interessant ist dazu auch folgender Link Pkt.12
https://www.jurion.de/urteile/bverwg/19 ... -1-d-2897/
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Snooze
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Re: Wahrheitspflicht

Beitrag von Snooze »

Das ist ein sehr schönes Beispiel...Ich habe in meinem unmittelbaren Umwelt einen Fall, bei dem gegen eine Kollegen Behauptungen zu Protokoll gebracht wurden, die sich negativ auf seine Beförderung ausgewirkt haben. Der Betroffene behauptet jedoch, dass die vorgebrachten Beschuldigungen unwahr sind. Interessanterweise schloss sich der Dienstherr den Anschuldigungen an, im Übrigen wohl ohne Anhörung?!?!, und nun steht es in der PersAkte. Auch auf Nachfrage sieht der DH keine Veranlassung, dem weiterführend nachzugehen und der Kollege nimmt es mittlerweile hin - trotz berechtigter Zweifel an der Richtigkeit.

VG Snooze
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