Hallo Zusammen,
wer kennt sich mit der Rechtslage aus?
Darf man während der Kinderbetreuung bis zu 30 Stunden/Woche gearbeitet haben um diese Zeit als Erfahrungszeit nach § 28 (1) S. 4 Nr. 1 BBesG
bei der Stufenfestsetzung angerechnet zu bekommen?
Ich war vor meiner Ernennung selbstständig. Während meiner Selbstständigkeit wurde meine Tochter geboren und ich reduzierte meine Arbeitszeit auf unter 30 Stunden/Woche um mich um sie zu kümmern.
Somit erhielt ich damals (2006-2007) auch Erziehungsgeld nach dem BErzGG weil ich keiner vollen Erwerbstätigkeit nachging.
Nun will man mir diese Zeit nicht anrechnen da ich laut Begründung vom Stufenfestsetzungsbescheid damals einer Erwerbstätigkeit nachgegangen bin.
Weiß jemand Rat?
Gruß
Hoffy
Kinderbetreuungszeit als Erfahrungszeit nach § 28 (1) S. 4 Nr. 1 BBesG
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- Ruheständler
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Re: Kinderbetreuungszeit als Erfahrungszeit nach § 28 (1) S. 4 Nr. 1 BBesG
Hallo,
rechtliche Beratung darf hier nicht eingestellt werden,aber vielleicht haben ja einige User eine ,,Meinung,, dazu
Gruß vom Ruheständler
rechtliche Beratung darf hier nicht eingestellt werden,aber vielleicht haben ja einige User eine ,,Meinung,, dazu
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meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
Re: Kinderbetreuungszeit als Erfahrungszeit nach § 28 (1) S. 4 Nr. 1 BBesG
Hallo Ruheständler,
natürlich wollte ich auch nur Meinungen hören
Gruß
Hoffy
natürlich wollte ich auch nur Meinungen hören
Gruß
Hoffy
Re: Kinderbetreuungszeit als Erfahrungszeit nach § 28 (1) S. 4 Nr. 1 BBesG
Zur Info:
Habe gerade die VV zum BBesG durchforstet und das hier gefunden:
28.1.7
Zu Satz 4 Nummer 1
28.1.7.1
Eine im Sinne dieser Vorschrift als Erfahrungszeit anerkennungsfähige Kinderbetreuung leistet, wer ein Kind selbst betreut oder erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
Also steht mir die Zeit doch zu.
Dann sollte sich der Widerspruch ja lohnen.
Habe gerade die VV zum BBesG durchforstet und das hier gefunden:
28.1.7
Zu Satz 4 Nummer 1
28.1.7.1
Eine im Sinne dieser Vorschrift als Erfahrungszeit anerkennungsfähige Kinderbetreuung leistet, wer ein Kind selbst betreut oder erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
Also steht mir die Zeit doch zu.
Dann sollte sich der Widerspruch ja lohnen.
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Re: Kinderbetreuungszeit als Erfahrungszeit nach § 28 (1) S. 4 Nr. 1 BBesG
das liest sich gut, nun ran an die Behörde mit Quellenbezug die Anerkennung einfordern.
Viel Glück dabei
Gruß vom Ruheständler
Viel Glück dabei
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
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Re: Kinderbetreuungszeit als Erfahrungszeit nach § 28 (1) S. 4 Nr. 1 BBesG
War die Zeit der Selbstständigkeit Zeit einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung war oder war sie besondere Voraussetzung?